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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.03.2001 - 19 U 218/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,18119
OLG Frankfurt, 16.03.2001 - 19 U 218/00 (https://dejure.org/2001,18119)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.03.2001 - 19 U 218/00 (https://dejure.org/2001,18119)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. März 2001 - 19 U 218/00 (https://dejure.org/2001,18119)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Anspruchs aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 56
  • NZM 2001, 904
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97

    Anspruch des Maklers aus dem Grundstückskaufvertrag; Einwand der Verflechtung des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2001 - 19 U 218/00
    Einem Makler steht grundsätzlich kein Vergütungsanspruch zu, wenn durch seine Tätigkeit ein Hauptvertrag mit einer Person zustande kommt, mit der er, der Makler, gesellschaftsrechtlich oder auf andere Weise "verflochten" ist (BGHZ 138, 170, 174) [BGH 12.03.1998 - II ZR 14/97].

    Andererseits ist bei der unechten Verflechtung die Verbindung des Maklers mit dem Vertragspartner seines Auftraggebers derart, dass sich der Makler in einem "institutionalisierten" Interessenkonflikt befindet, der ihn zur sachgerechten Wahrnehmung der Interessen seines Auftraggebers ungeeignet erscheinen läßt (BGHZ 138, 170, 174 [BGH 12.03.1998 - II ZR 14/97] = NJW 1998, 1552, 1553) [BGH 12.03.1998 - III ZR 14/97] .

  • BGH, 01.04.1992 - IV ZR 154/91

    Bestimmung der Maklertätigkeit oder Tätigkeit als Handelsvertreter bei einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2001 - 19 U 218/00
    Vielmehr muß dieser so institutionalisiert sein, dass er - unabhängig von dem Verhalten des Maklers im Einzelfall - eine dem gesetzlichen Leitbild entsprechende Maklertätigkeit ausschließt, weil sich der Makler wegen der gegebenen Interessenlage im Streitfall regelmäßig auf die Seite des Vertragsgegners stellen wird (BGH NJW 1992, 2818).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2003 - 19 U 196/02

    Maklerprovisionsanspruch: Echte und unechte Verflechtung zwischen Makler und …

    Nach dem durch Urteil des Senats vom 16.03.2001 in dem Rechtsstreit 19 U 218/00 (Bl. 24 f. d.A.) dem dortigen Käufer einer anderen Wohnung, deren Verkäuferin ebenfalls die K.-Bau GmbH war, ein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Maklerprovision gegen die Beklagte zugebilligt worden war, weil letztere nach Meinung des Senats wegen institutioneller Verflechtung mit der Verkäuferin als Makler ungeeignet gewesen sei, macht der Kläger mit seiner im März 2002 eingegangen Klage gegen die Beklagte Rückerstattungsansprüche geltend.
  • OLG München, 14.03.2014 - 10 U 679/13

    Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages

    Eine sog. unechte Verflechtung, die ebenfalls zum Entfallen der Maklerprovision führt, liegt aber auch vor bei einer Verbindung des Maklers mit dem Vertragspartner (hier N.V.) seines Auftraggebers (Beklagte) derart, dass sich der Makler in einem "institutionalisierten Interessenkonflikt" befindet, der ihn zur sachgerechten Wahrnehmung der Interessen seines Auftraggebers ungeeignet erscheinen lässt (vgl. BGHZ 138, 170 , OLG Frankfurt NZM 2001, 904).

    Die N.V. stellte keinen von der Klägerin wirtschaftlich unabhängigen Dritten dar, da die Klägerin maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung der C.M. AG und auf die S. GmbH ausübte (bezüglich der Frage der unechten Verflechtung im Zusammenhang mit Geschäftsführungstätigkeiten vgl. BGHZ 138, 170 , OLG Frankfurt NZM 2001, 904).

  • OLG Frankfurt, 14.03.2003 - 19 U 205/02

    Maklerlohnanspruch: Einwand der unechten Verflechtung des Maklers mit der …

    Vielmehr muss dieser so institutionalisiert sein, dass er - unabhängig von dem Verhalten des Maklers im Einzelfall - eine dem gesetzlichen Leitbild entsprechende Maklertätigkeit ausschließt, weil sich der Makler wegen der gegebenen Interessenlage im Streitfall regelmäßig auf die Seite des Vertragsgegners stellen wird (BGH NJW 1992, 2818; Senatsurteil vom 16.03.2001 Az. 19 U 218/00;… Roth in Münchener Kommentar BGB 3. Aufl., § 652 Rn. 108).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2003 - 10 U 196/02

    Anspruch auf Maklerprovision bei Beteiligung an Makler-KG und Verkäufer-GmbH; …

    Insoweit gibt der Senat seine frühere Rechtsprechung (NJW-RR 2002, 56) auf.
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