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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 171/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5000
BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 171/01 (https://dejure.org/2002,5000)
BayObLG, Entscheidung vom 28.02.2002 - 2Z BR 171/01 (https://dejure.org/2002,5000)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 2Z BR 171/01 (https://dejure.org/2002,5000)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org

    §§ 26, 28 WEG
    Ungültigkeit eines WEG-Beschlusses über Forderung gegen Dritte enthaltene Jahresabrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen ; Gewinn- und Verlustrechnung; Zahlungen auf die Heiz- und Warmwasserkosten ; Zahlungen für die Hausmeister der Wohnanlage ; Genehmigung der Jahresabrechnungen seitens der Wohnungseigentümer; Rechnerische Richtigkeit der Jahresabrechnungen ; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 881
  • NZM 2002, 455
  • ZMR 2002, 607
  • ZMR 2002, 684
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 113/92

    Wohnungseigentum; Form der Jahresabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 171/01
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLGZ 1993, 185/188 m.w.N.) muss die Jahresabrechnung eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten, die aus sich heraus ohne Zuziehung einer sachkundigen Person verständlich ist; die Jahresabrechnung ist keine Bilanz und keine Gewinn- und Verlustrechnung, sondern eine schlichte Einnahmen- und Ausgabenrechnung, die die im Abrechnungszeitraum tatsächlich angefallenen Beträge zu erfassen und keine Forderungen oder Verbindlichkeiten zu enthalten hat; ausnahmsweise dürfen jedoch Zahlungen auf die Heiz- und Warmwasserkosten des Abrechnungszeitraums, auch wenn sie nicht im abgerechneten Wirtschaftsjahr getätigt wurden, Berücksichtigung finden, damit den Vorgaben der Heizkostenverordnung entsprochen werden kann; außerdem müssen aus der Jahresabrechnung der Anfangs- und Endstand sowie die Entwicklung der gemeinschaftlichen Konten, insbesondere des Rücklagenkontos, ersichtlich sein.

    Die Einstellung von Forderungen gegen Dritte, somit also auch gegen die Betriebsgesellschaft wegen der Hausmeisterkosten, im Rahmen einer Vermögensübersicht entspricht nicht den oben dargelegten Anforderungen; eine solche Art der Abrechnung konnten die Wohnungseigentümer nicht mit Stimmenmehrheit beschließen (vgl. BayObLGZ 1993, 185/191).

    d) Die Ungültigerklärung der Eigentümerbeschlüsse über die Jahresabrechnungen in dem vom Landgericht zu TOP 2.1 vorgenommenen und in dem oben dargelegten Umfang hat zur Folge, dass auch die Eigentümerbeschlüsse über die jeweilige Entlastung der weiteren Beteiligten für ungültig zu erklären sind (vgl. BayObLGZ 1989, 310/314 f.; 1993, 185/191).

  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die …

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 171/01
    d) Die Ungültigerklärung der Eigentümerbeschlüsse über die Jahresabrechnungen in dem vom Landgericht zu TOP 2.1 vorgenommenen und in dem oben dargelegten Umfang hat zur Folge, dass auch die Eigentümerbeschlüsse über die jeweilige Entlastung der weiteren Beteiligten für ungültig zu erklären sind (vgl. BayObLGZ 1989, 310/314 f.; 1993, 185/191).

    Wenn den Wohnungseigentümern im Zusammenhang mit den erhobenen Beanstandungen noch Ansprüche gegen den Verwalter zustehen können, die durch einen Entlastungsbeschluss verloren gingen, dann entspricht die Entlastung nicht dem Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung (vgl. BayObLGZ 1989, 310/315).

  • BayObLG, 23.02.2001 - 2Z BR 36/01

    Entlastung des Hausverwalters

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 171/01
    Die Entlastung des Verwalters wirkt wie ein negatives Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter, das im Umfang der Entlastung jegliche Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt oder für sie bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (BayObLG NZM 2001, 537 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 03.06.2008 - 15 Wx 15/08

    Auslegung einer qualifizierten Protokollierungsklausel

    Eine Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung hat zur Folge, dass auch der Eigentümerbeschluss über die Entlastung der Beteiligten zu 6) für ungültig zu erklären ist (vgl. BayObLGZ 1989, 310, 314 f.; 1993, 185, 191; ZMR 2002, 684, Palandt - Bassenge, BGB, 67. Aufl., § 26 Rdnr 20;… Bärmann - Merle, a.a.O., § 28 Rdnr 120).

    Wenn den Wohnungseigentümern im Zusammenhang mit den erhobenen Beanstandungen noch Ansprüche gegen den Verwalter zustehen können, die durch einen Entlastungsbeschluss verloren gingen, dann entspricht die Entlastung nicht dem Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung (vgl. BayObLG ZMR 2002, 684).

  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01

    Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen …

    g) Die Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung in dem dargelegten Umfang hat zur Folge, dass auch der Eigentümerbeschluss über die Entlastung des weiteren Beteiligten (TOP 7) - insgesamt - für ungültig zu erklären ist (BayObLGZ 1989, 310/314 f.; 1993, 185/191; KG WuM 2001, 355/356; siehe auch BayObLG Beschluss vom 28.2.2002, 2Z BR 171/01).
  • OLG Köln, 27.09.2002 - 16 Wx 121/02

    Inhaltliche Grenzen eines Vergleichs mit dem WEG -Verwalter über die Billigung …

    Damit befindet sich das Landgericht in Einklang mit der ganz herrschenden Meinung, insbesondere einheitlicher obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. nur BayObLG NZM 2002, 455 = ZMR 2002, 684; OLG Hamm ZMR 2001, 1001; OLG Zweibrücken NZM 1999, 276 jeweils mit Nachweisen zum Meinungsstand).
  • BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 274/03

    Rechtswirkung der Genehmigung der Jahresabrechnung - Vorgabe eines Kostenrahmens …

    Die Genehmigung hat nur die rechnerische Richtigkeit der Abrechnung zum Gegenstand und enthält keine Billigung der vom Verwalter getätigten Ausgaben (BayObLG NZM 2002, 455 f.).
  • AG Bremen, 08.03.2013 - 44 C 2032/12

    Missachtung der Ladungsfristen in der Teilungserklärung berechtigt zur Anfechtung …

    Forderungen gegen Dritte wie die Beklagte durften demgegenüber nicht aufgeführt werden (BayObLG, ZMR 2002, 684).
  • AG Bremen-Blumenthal, 08.03.2013 - 44 C 2032/12

    Ladungsfrist versäumt: Verwalter trägt die Kosten!

    Forderungen gegen Dritte wie die Beklagte durften demgegenüber nicht aufgeführt werden (BayObLG, ZMR 2002, 684).
  • BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 14/04

    Begriff der Einnahmen - Grenzen der Verwalterbefugnisse - Ausweisung des …

    Denn die Entlastung des Verwalters wirkt wie ein negatives Schuldanerkenntnis, das im Umfang der Entlastung sämtliche Ansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter ausschließt, soweit sie den Wohnungseigentümern bei der Beschlussfassung bekannt waren oder bei der erforderlichen Sorgfalt hätten bekannt sein können (BayObLG NZM 2002, 455 f.).
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