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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.01.2004 - 15 W 24/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6481
OLG Hamm, 12.01.2004 - 15 W 24/03 (https://dejure.org/2004,6481)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.01.2004 - 15 W 24/03 (https://dejure.org/2004,6481)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Januar 2004 - 15 W 24/03 (https://dejure.org/2004,6481)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10; HeizkostenVO § 3; HeizkostenVO § 10
    Auslegung der Vorschrift einer Teilungserklärung über den Kostenverteilungsschlüssel, Heizkosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verteilung der Kosten des Betriebs einer zentralen Heizungs- und Warmwasseranlage; Anfechtung der Beschlüsse einer Eigentümerversammlung; Keine einwandfreie Ermittlung von Warmwasser- und Wärmekosten allein auf Grund von Messvorrichtungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1604
  • NZM 2004, 657
  • ZMR 2005, 73
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 22.12.2005 - 15 W 375/04

    Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss

    Es entspricht insbesondere der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass sich allein aus einer bestimmten Handhabung in der Vergangenheit keine konkludente Vereinbarung herleiten lässt, die Bindungswirkung für die Zukunft haben könnte (Senat NJW-RR 2004, 1604f).
  • LG Schwerin, 30.09.2009 - 6 T 48/09

    Wohnungseigentum: Wohnfläche als Abrechnungsmaßstab für verbrauchsunabhängige …

    Sie hat gem. § 2 HKV Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen und ist gem. § 3 HKV auch auf das Wohnungseigentum anzuwenden, und zwar unabhängig davon, ob durch eine Vereinbarung oder einen Beschluss der Wohnungseigentümer abweichende Bestimmungen über die Verteilung der Kosten mit Wärme und Warmwasser getroffen worden sind (OLG Hamm, Beschluss vom 12.01.2004, 15 W 24/03, Rdn. 12, zitiert nach juris, sowie Palandt/Bassenge, WEG, 68. Aufl., § 16 Rdn. 22 a).

    Abrechnungsbeschlüsse als solche stellen noch keine rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Wohnungseigentümer dar (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 12.01.2004, 15 W 24/03, Rdn. 25, zitiert nach juris).

  • OLG Hamburg, 07.11.2006 - 2 Wx 105/06

    Anforderungen an die Form einer von der Teilungserklärung abweichenden …

    § 3 Satz 2 HeizkostenVO enthält aber die Ermächtigung, den in einer Gemeinschaftsordnung festgelegten Kostenverteilungsschlüssel durch Mehrheitsbeschluss zu ändern (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 145 f nach juris ), jedenfalls für den Fall, dass - wie vorliegend wegen § 12 Abs. Abs. 2 der Teilungserklärung - keine mit der Heizkostenverordnung in Einklang stehende Regelung über den Verteilungsschlüssel für Heiz- und Warmwasserkosten besteht ( vgl. OLG Hamm ZMR 2005, 73 nach juris ).
  • OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 5 Wx 47/07

    Kostentragung bei Ausbaurecht

    Danach ist nicht auf den Willen des Verfassers der Teilungserklärung abzustellen, sondern allein auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGH NJW 1998, 3713; NJW 2004, 3413; BayObLG NZM 2004, 106; OLG Hamm NZM 2004, 657).
  • OLG Hamm, 02.12.2008 - 15 Wx 268/08

    Bildung von Untergemeinschaften in einer WEG nur durch Vereinbarung möglich

    Allein aus der einvernehmlichen Handhabung in der e Vergangenheit kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (NJW-RR 2004, 1604f; ZWE 2006, 228f) eine konkludente Vereinbarung nicht ab­ geleitet werden.
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