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| OLG Düsseldorf, 18.08.2005 - I-3 Wx 89/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 21 Abs. 5 Nr. 3 § 26
Wohnungseigentumsrecht - Abberufung des Verwalters wegen Versäumung eines ausreichenden Gebäudeversicherungsschutzes - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abberufung des Verwalters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erlaubnis zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bei einer Bezugnahme einer Teilungserklärung auf einen Verwaltervertrag; Erfordernis eines wichtigen Grundes für die Abberufung eines Verwalters bei einer vorzeitigen Kündigung eines Verwaltervertrages; Versäumung ...
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf - 291 II 236/02
- LG Düsseldorf, 28.02.2005 - 25 T 195/04
- OLG Düsseldorf, 18.08.2005 - I-3 Wx 89/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1606
- NZM 2005, 828
- ZMR 2005, 56
- ZMR 2005, 57
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.08.2005 - 3 Wx 89/05
Dieses Recht ist schützenswert (vgl. dazu BGH vom 20.06.2002 NJW 2002, 3240 ff.;… Wenzel a.a.O.).
- AG Hamburg, 08.06.2010 - 102d C 11/10 Das Gericht sieht in den in den Hinweisen und im Urteil des Hauptsacheverfahrens zugrunde gelegten Rechtsgrundsätzen gefestigte Rechtsgrundsätze, also in dem Rechtssatz, dass ein Bestellungsbeschluss nicht rechtmäßig ist, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände eine Zusammenarbeit mit dem gewählten Verwalter unzumutbar und das erforderliche Vertrauensverhältnis von vornherein nicht zu erwarten ist (BayObLG NZM 2001, 672;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG , 8. Auflage, § 26 Rz. 17;… Bärmann, WEG , 10. Auflage, § 26 Rz. 40 f;… Greiner, Wohnungseigentumsrecht, Rz. 1177), dem Rechtssatz, dass ein Bestellungsbeschluss insbesondere auch dann gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung verstößt, wenn ein wichtiger Grund im Sinne einer außerordentlichen Abberufung vorliegt (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2006, 3645;… Bärmann, WEG , 10. Auflage, § 26 Rz. 40 f), dem Rechtssatz, dass ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Abberufung vorliegt, wenn der Wohnungseigentümergemeinschaft unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeten Umstände, nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zumutbar ist, insbesondere, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH NJW 2002, 3240 [BGH 20.06.2002 - V ZB 39/01] ; OLG Hamm ZMR 2002, 540; BayObLG NZM 2000, 510; OLG Düsseldorf NZM 2004, 110; NZM 2005, 828; OLG Hamm NZM 2004, 504;… Bärmann/Pick, WEG , 18. Auflage, § 26 Rz. 34;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG , 8. Auflage, § 26 Rz. 95;… Greiner, Wohnungseigentumsrecht, Rz. 1206) sowie in dem Rechtssatz, dass ein wichtiger Grund des Weiteren u.a. dann vorliegt, wenn sich die allg. Gefahr von Interessenkollisionen, z.B. wegen wirtschaftlicher Identität mit dem Bauträger, konkretisiert hat (Vgl. OLG Hamm NZM 2004, 744 [OLG Hamm 08.04.2004 - 15 W 17/04] ;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG , 8. Auflage, § 26 Rz. 96).
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