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   LSG Berlin, 17.12.1999 - L 9 B 127/99 KR ER   

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https://dejure.org/1999,4121
LSG Berlin, 17.12.1999 - L 9 B 127/99 KR ER (https://dejure.org/1999,4121)
LSG Berlin, Entscheidung vom 17.12.1999 - L 9 B 127/99 KR ER (https://dejure.org/1999,4121)
LSG Berlin, Entscheidung vom 17. Dezember 1999 - L 9 B 127/99 KR ER (https://dejure.org/1999,4121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen Festbetragsfestsetzungen von Arzneimitteln durch die Spitzenverbände der Krankenkassen im sozialgerichtlichen Verfahren; Mangelnde Geltendmachung von Nichtigkeitsgründen für eine zulässige Nichtigkeitsfeststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung - Hilfsmittel - Nichtigkeitsfeststellungsklage - aufschiebende Wirkung - vorläufiger Rechtsschutz - Interessenabwägung - Hersteller von Hilfsmitteln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 510
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus LSG Berlin, 17.12.1999 - L 9 B 127/99
    Die Gewährleistung der finanziellen Stabilität der GKV stellt jedoch eine besondere Gemeinwohlaufgabe dar, welche der Gesetzgeber nicht nur verfolgen darf, sondern der er sich nicht einmal entziehen dürfte (BVerfGE 68, 193, 218 sowie Urteil des LSG Berlin, 15. Senat, vom 11. Januar 1995 - L 15 Kr 25/94 - mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 14.06.1995 - 3 RK 20/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Arzneimittelbereich

    Auszug aus LSG Berlin, 17.12.1999 - L 9 B 127/99
    Die Antragstellerin hat mit ihrer Klage nicht einmal ansatzweise Nichtigkeitsgründe im Sinne des § 40 Abs. 1 und Abs. 2 Sozialgesetzbuch/Zehntes Buch -SGB X- geltend gemacht; sie hat sich zu ihrer Begründung pauschal darauf berufen, dass die Festbetragsfestsetzung gegen Artikel 85 EGV sowie - durch Bezugnahme auf den Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts zur Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimittel (BSG NZS 1995, 502 ff) - gegen Artikel 12, 20 und 80 Grundgesetz -GG- verstoße.
  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 82/92

    Nichtigkeitsfeststellungsklage - Aufschiebende Wirkung

    Auszug aus LSG Berlin, 17.12.1999 - L 9 B 127/99
    Denn sie ist lediglich formal als Nichtigkeitsfeststellungsklage erhoben worden, um den ansonsten durch das SGB V ausgeschlossenen Suspensiveffekt der Klage herbeizuführen, wie das Sozialgericht zutreffend festgestellt hat (vgl. hierzu den Beschluss des BSG vom 11. Mai 1993 - 12 RK 82/92 NZS 1994, 335 ff).
  • LSG Berlin, 11.01.1995 - L 15 KR 25/94

    Krankenversicherung; Freiwilligkeit; Mindestbeitrag; Bemessung; Hauptberuf;

    Auszug aus LSG Berlin, 17.12.1999 - L 9 B 127/99
    Die Gewährleistung der finanziellen Stabilität der GKV stellt jedoch eine besondere Gemeinwohlaufgabe dar, welche der Gesetzgeber nicht nur verfolgen darf, sondern der er sich nicht einmal entziehen dürfte (BVerfGE 68, 193, 218 sowie Urteil des LSG Berlin, 15. Senat, vom 11. Januar 1995 - L 15 Kr 25/94 - mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2019 - L 9 KR 410/18

    Hilfsmittel; ärztliches Behandlungskonzept; neue Behandlungsmethode; keine

    Abzuwägen sind stattdessen die Folgen, die eintreten würden, wenn die Anordnung nicht erginge, obwohl dem Versicherten die streitbefangene Leistung zusteht, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, obwohl er hierauf keinen Anspruch hat (vgl. hierzu Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Mitarbeiterkommentar und Handbuch, § 32 RdNr. 177 mit umfassendem Nachweis zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. NZS 2000, 510 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2014 - L 9 KR 293/13

    LDL-Aphrese - Teilstattgabe - Folgenabwägung

    Abzuwägen sind stattdessen die Folgen, die eintreten würden, wenn die Anordnung nicht erginge, obwohl dem Versicherten die streitbefangene Leistung zusteht, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, obwohl er hierauf keinen Anspruch hat (vgl. hierzu Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Mitarbeiterkommentar und Handbuch, § 32 RdNr. 177 mit umfassendem Nachweis zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. NZS 2000, 510 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2013 - L 9 KR 62/13

    Krankenversicherung - Kostenübernahme einer Protonentherapie bei Vorliegen eines

    Abzuwägen sind stattdessen die Folgen, die eintreten würden, wenn die Anordnung nicht erginge, obwohl dem Versicherten die streitbefangene Leistung zusteht, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, obwohl er hierauf keinen Anspruch hat (vgl. hierzu Um-bach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Mitarbeiterkommentar und Handbuch, § 32 Rdnr. 177 mit umfassendem Nachweis zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. NZS 2000, 510 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2014 - L 9 KR 64/14

    Krankenversicherungsrecht - Off-Label-Use - Leberzysten - Sandostatit -

    Abzuwägen sind stattdessen die Folgen, die eintreten würden, wenn die Anordnung nicht erginge, obwohl dem Versicherten die streitbefangene Leistung zusteht, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, obwohl er hierauf keinen Anspruch hat (vgl. hierzu Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Mitarbeiterkommentar und Handbuch, § 32 RdNr. 177 mit umfassendem Nachweis zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. NZS 2000, 510 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2014 - L 9 KR 323/14

    Hörgeräte - keine zusprechende Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz -

    Abzuwägen sind stattdessen die Folgen, die eintreten würden, wenn die Anordnung nicht erginge, obwohl dem Versicherten die streitbefangene Leistung zusteht, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, obwohl er hierauf keinen Anspruch hat (vgl. hierzu Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Mitarbeiterkommentar und Handbuch, § 32 RdNr. 177 mit umfassendem Nachweis zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. NZS 2000, 510 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.08.2014 - L 9 KR 132/14

    Anspruch auf Bewilligung von Unterschenkelprothesen im einstweiligen

    Abzuwägen sind stattdessen die Folgen, die eintreten würden, wenn die Anordnung nicht erginge, obwohl dem Versicherten die streitbefangene Leistung zusteht, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, obwohl er hierauf keinen Anspruch hat (vgl. hierzu Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Mitarbeiterkommentar und Handbuch, § 32 RdNr. 177 mit umfassendem Nachweis zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. NZS 2000, 510 ff.).
  • LSG Berlin, 17.03.2004 - L 7 B 13/04

    Praxisgebühr bestätigt

    Nur auf diese Weise kann vermieden werden, dass eine im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zustande gekommene Norm durch die Entscheidung eines Fachgerichts im Rahmen der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schon deshalb außer Kraft gesetzt wird, weil der Antragsteller gegen die Rechtmäßigkeit einer Vorschrift verfassungsrechtliche Einwände erhoben hat, die einer vertieften Prüfung bedürften (vgl. Beschlüsse des 9. Senats des Landessozialgerichts Berlin vom 17. Dezember 1999 - L 9 B 127/99 KR ER -, NZS 2000, S. 510 ff. und vom 26. Oktober 2000 - L 9 B 97/00 KR ER -, NZS 2001, S. 420 ff. sowie zuletzt vom 30. Januar 2004 - L 9 B 140/03 KR ER -).
  • LSG Berlin, 19.04.2000 - L 15 B 9/00

    Anspruch einer Trägerin der Freien Wohlfahrtspflege gegen die

    Die Eröffnung von Wirtschaftlichkeitsreserven zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der GKV stellt jedoch eine besondere Gemeinwohlaufgabe dar, welche der Gesetzgeber nicht nur verfolgen darf, sondern der er sich nicht einmal entziehen dürfte (BVerfGE 68, 193, 218; im Ergebnis ebenso: Beschlüsse des 9. Senats des Landessozialgerichts Berlin vom 7. Dezember 1999, Az: L 9 B 105/99 KR ER, und 17. Dezember 1999, AZ: L 9 B 127/99 KR ER jeweils ergangen zur Festsetzung von Festbeträgen nach §§ 35 und 36 SGB V).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2015 - L 9 KR 99/15

    Lipidapherese - Folgenabwägung

    Abzuwägen sind stattdessen die Folgen, die eintreten würden, wenn die Anordnung nicht erginge, obwohl dem Versicherten die streitbefangene Leistung zusteht, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, obwohl er hierauf keinen Anspruch hat (vgl. hierzu Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Mitarbeiterkommentar und Handbuch, § 32 RdNr. 177 mit umfassendem Nachweis zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. NZS 2000, 510 ff.).
  • LSG Berlin, 30.01.2002 - L 9 KR 982/01

    Pharma-Unternehmen scheitert mit Eil-Antrag gegen Arzneimittel-Festbeträge

    Abzuwägen sind stattdessen die Folgen, die eintreten würden, wenn die Anordnung nicht erginge, sich die zu Grunde liegenden Normen aber als verfassungswidrig erweisen sollten, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, obwohl die Normen mit höherrangigem Recht in Einklang stünden (BVerfGE 94, 334, 347; 98, 139, 144; 99, 57, 66 sowie LSG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 1999, L 9 B 127/99 KR ER m.w.N., NZS 2000, S. 510 ff).
  • LSG Berlin, 02.04.2004 - L 9 B 43/04

    Anspruch auf Versorgung mit einem Medikament im Rahmen des sogenannten

  • LSG Berlin, 05.03.2004 - L 9 B 8/04

    Kostenübernahme für eine im Rahmen des Off-Label-Use erfolgende medikamentöse

  • LSG Berlin, 05.12.2001 - L 7 B 38/01

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorarrückforderungen der KZV waren rechtswidrig

  • LSG Berlin, 30.07.2001 - L 9 B 201/01

    Rechtsmittel gegen Festsetzung eines Festbetrages für ein vertriebenes

  • LSG Berlin, 20.04.2000 - L 9 B 17/00

    Vertragsgestaltung zwischen einer Krankenkasse und einem Träger der freien

  • LSG Berlin, 15.12.2001 - L 7 B 38/01

    Honorierungen der vertragszahnärztlichen Leistungen aufgrund eines festen

  • LSG Berlin, 05.09.2000 - L 9 B 40/00

    Festbetragsfestsetzung im Hilfsmittelbereich hier: Hilfsmittel gegen Dekubitus

  • LSG Berlin, 26.10.2000 - L 9 B 97/00

    Festbeträge für Arzneimittel - vorläufiger Rechtsschutz

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