Rechtsprechung
| BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - leitender Krankenhausarzt - ambulante Operation - künstlich geschaffener Bedarf durch Einschränkung der Krankenhausleistungen - Fortsetzungsfeststellungsklage
- Judicialis
SGB V § 115b Abs 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arzt - Vertragsarzt - Zulassung - Zulassungsausschuß - Untersuchungsmethode - Behandlungsmethode - Urologe - Operation - Ambulant - Stationär - Krankenhaus
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsärztliche Versorgung, Rechtsmißbrauch beim künstlich geschaffenen Bedarf durch Einschränkung der Krankenhausleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Duisburg, 19.09.1997 - S 19 Ka 14/97
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.1998 - L 11 Ka 156/97
- BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R
Papierfundstellen
- NZS 2000, 207 (Ls.)
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (6)
- BSG, 08.12.1993 - 14a RKa 1/93
Wirtschaftlichkeit - Kassenzahnarzt - Krankenkasse - Untätigkeitsklage - …
Auszug aus BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R
Diese Vorschrift ist auch anzuwenden, wenn sich der angefochtene Verwaltungsakt erst im Revisionsverfahren erledigt hat, weil auch dies das Rechtsschutzinteresse für die Anfechtungsklage entfallen läßt (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 10 S 54 sowie BSGE 73, 244, 245 = SozR 3-2500 § 88 Nr. 1). - BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 43/97 R
Hochschulklinik - allgemeine Krankenversorgung - persönliche Ermächtigung - …
Auszug aus BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R
Der Senat hat mit Urteil vom 1. Juli 1998 (BSGE 82, 216, zur Veröffentlichung auch in SozR vorgesehen) entschieden, daß einer Poliklinik eine über den Bereich von Forschung und Lehre hinausgehende Ermächtigung nicht erteilt werden darf, wenn die nach der Konzeption des Gesetzes vorrangige persönliche Ermächtigung geeigneter Ärzte daran scheitert, daß der Krankenhausträger die nach § 116 Satz 1 SGB V erforderliche Zustimmung zur persönlichen Ermächtigung der bei ihm tätigen Ärztinnen und Ärzte nicht erteilt. - BSG, 02.10.1996 - 6 RKa 73/95
Ermächtigung - Ärztliche geleitete Einrichtungen - Persönliche Ermächtigung - …
Auszug aus BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R
Der Senat hat in diesem Urteil unter Hinweis auf frühere Entscheidungen ausgesprochen, daß es rechtsmißbräuchlich wäre, wenn jemand eine Ermächtigung für sich beansprucht, der die wesentliche Voraussetzung für eine Ermächtigung, nämlich einen nicht anders zu deckenden Bedarf hinsichtlich der von ihm angebotenen Leistungen durch willkürliches Verhalten selbst schafft (vgl bereits BSGE 52, 181, 187 = SozR 7323 § 3 Nr. 4 S 17 sowie BSGE 79, 159, 164 = SozR 3-5520 § 31 Nr. 5 S 10).
- BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 46/93
Krankenhausarzt - Ermächtigung - Planungsbereich - Bedarfsermittlung - …
Auszug aus BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R
Diese Vorschrift ist auch anzuwenden, wenn sich der angefochtene Verwaltungsakt erst im Revisionsverfahren erledigt hat, weil auch dies das Rechtsschutzinteresse für die Anfechtungsklage entfallen läßt (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 10 S 54 sowie BSGE 73, 244, 245 = SozR 3-2500 § 88 Nr. 1). - BSG, 01.07.1992 - 14a/6 RKa 22/91
Rechtsweg - Krankenkasse - Zahnärzte - Zahntechnikerleistungen - Vergütungen - …
Auszug aus BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R
Diese Vorschrift ist auch anzuwenden, wenn sich der angefochtene Verwaltungsakt erst im Revisionsverfahren erledigt hat, weil auch dies das Rechtsschutzinteresse für die Anfechtungsklage entfallen läßt (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 10 S 54 sowie BSGE 73, 244, 245 = SozR 3-2500 § 88 Nr. 1). - BSG, 07.10.1981 - 6 RKa 5/78
Krankenhaus - Chefarzt - Anspruch gegen die Kassenärztliche Vereinigung - …
Auszug aus BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R
Der Senat hat in diesem Urteil unter Hinweis auf frühere Entscheidungen ausgesprochen, daß es rechtsmißbräuchlich wäre, wenn jemand eine Ermächtigung für sich beansprucht, der die wesentliche Voraussetzung für eine Ermächtigung, nämlich einen nicht anders zu deckenden Bedarf hinsichtlich der von ihm angebotenen Leistungen durch willkürliches Verhalten selbst schafft (vgl bereits BSGE 52, 181, 187 = SozR 7323 § 3 Nr. 4 S 17 sowie BSGE 79, 159, 164 = SozR 3-5520 § 31 Nr. 5 S 10).
- BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R
Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung von vollstationärer, …
Die Zulassung wird erst durch die Mitteilung nach § 115b Abs. 2 Satz 2 SGB V wirksam, und zwar im Umfang der darin aufgeführten Operationen (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 19). - BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 6/15 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung Sozialpädiatrischer Zentren - …
Der Übergang auf die Fortsetzungsfeststellungklage ist auch noch im Revisionsverfahren möglich (…BSGE 90, 207, 208 f = SozR 3-1500 § 54 Nr. 47 S 103;… BSGE 74, 257, 258 = SozR 3-5540 § 5 Nr. 1 S 2; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 19 S 91 mwN). - BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Spruchkörper für Angelegenheiten …
Nach der Regelung des § 115b SGB V iVm dem AOP-Vertrag muss das Krankenhaus lediglich eine "Mitteilung" gemäß § 115b Abs. 2 Satz 2 SGB V iVm § 1 AOP-Vertrag abgeben, um zur Erbringung der in § 115b SGB V iVm dem AOP-Vertrag umschriebenen ambulanten Leistungen berechtigt zu sein (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 19 S 92).Dies sollte dazu beitragen, stationäre Behandlungen bei Patienten, die auch ambulant ausreichend und angemessen versorgt werden können, zu vermeiden (BT-Drucks 12/3608 S 103 <Zu § 115b>, vgl auch S 67 <unter 3.a> und S 87 <Zu Absatz 3a>; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 19 S 92).
Auf der Grundlage dieser Regelungen erhielten die Krankenhäuser, wie der Senat bereits ausgeführt hat, zusätzliche Möglichkeiten ambulanter Operationen, die sie zuvor nicht hatten (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 19 S 92; ebenso BT-Drucks 12/3608 S 81 <Zu Nummer 23>: "neues Leistungsspektrum"; ebenso S 103 <Zu § 115b>).
Aus dieser Mitteilung folgt unmittelbar kraft Gesetzes die Zulassung gemäß § 115b SGB V; diese bedarf nicht etwa erst noch einer Bestätigung durch den Zulassungsausschuss (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 19 S 92).
- BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf - …
Ein solcher Einwand könnte nur durchgreifen, wenn dem Kläger bzw dem Ehepaar ein Rechtsmissbrauch oÄ vorgeworfen werden könnte (zu rechtsmissbräuchlichem Zusammenwirken von Krankenhausträger und Krankenhausarzt s BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 19 S 95 f). - BGH, 20.12.2005 - VI ZR 180/04
Haftung des Krankenhauses wegen Behandlungsfehlern durch angestellte Ärzte
Einer separaten Zulassung durch Entscheidung der Zulassungsinstanzen nach § 96 SGB V bedarf es nicht, jedoch ist für das Wirksamwerden der Zulassung eine Mitteilung des Krankenhausträgers an die in § 115 b Abs. 2 Satz 2 SGB V genannten Stellen erforderlich (vgl. BSG MedR 2000, 242, 243;… Hess in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, Stand 1. Juni 2005, SGB V, § 115 b, Rn. 4).Da der Gesetzgeber dem Krankenhausträger die Entscheidungsfreiheit darüber einräumt, ob und in welchem Umfang er ambulante Operationen anbietet, kann ohne Feststellung besonderer Umstände des Einzelfalles, die eine solche Zuschreibung rechtfertigen, allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass die von einem Krankenhausträger für eines seiner Krankenhäuser abgegebene Mitteilung auch für alle anderen in seiner Trägerschaft gilt (vgl. BSG MedR 2000, 242, 243 f.).
Dies entspricht zum einen dem sich aus den §§ 115 b, § 116 SBG V ergebenden Grundsatz, dass der Durchführung ambulanter Operationen im Krankenhaus als Krankenhausleistungen ein Vorrang gegenüber der vertragsärztlichen Leistung durch nach § 116 SGB V ermächtigte Krankenhausärzte einzuräumen ist (vgl. BSG MedR 2000, 242, 243).
- BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 56/07 R
Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Anforderungen an die …
Ferner wird der Beklagte den von der Klägerin vorgetragenen Anhaltspunkten für ein als rechtsmissbräuchlich zu wertendes Zusammenwirken des Beigeladenen zu 5. mit den im Planungsbereich bereits niedergelassenen Radiologen (dazu allgemein im Zusammenhang mit einer Ermächtigung: BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 19 S 95 f und BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 RdNr 20) nachzugehen haben. - BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 86/00 R
Vertragsärztliche Versorgung - Nachrangigkeit - Ermächtigung - Angebot - …
Das besondere Interesse iS des § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG ist regelmäßig zu bejahen, wenn der Streit über die Ermächtigung bei im wesentlichen gleichen bedarfsrelevanten Tatsachen maßgeblich von Rechtsfragen abhängt, die künftig voraussichtlich wieder bedeutsam werden, bzw wenn der Rechtsstreit die rechtlichen Kriterien für die Bedarfsbeurteilung betrifft (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 19 S 91;… BSGE 74, 257, 259 = SozR 3-5540 § 5 Nr. 1 S 2; BSG USK 98169).Wäre das Angebot entsprechender Krankenhausleistungen gezielt zur Ermöglichung von Ermächtigungen für Krankenhausärzte eingeschränkt worden, könnte dies als rechtsmißbräuchlich anzusehen sein (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 19 S 95 f mwN ).
- LSG Sachsen, 27.06.2007 - L 1 KA 25/05
Übergang von einer Anfechtungsklage auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage als …
Das BSG hat bereits entschieden, dass der Bedarf für eine Ermächtigung im Sinne des § 116 Satz 2 SGB V nicht hinsichtlich solcher Leistungen besteht, die als ambulante Operation auf der Grundlage des § 115b Abs. 2 Satz 1 SGB V in ausreichendem Umfang angeboten und auch tatsächlich durchgeführt werden (BSG, Urteil vom 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R - SozR 3-2500 § 116 Nr. 19 S. 92).Das BSG hat dabei maßgeblich darauf abgestellt, dass zwischen den als Krankenhausleistungen zu erbringenden ambulanten Operationen und den Leistungen aus diesem Bereich, die Gegenstand einer Ermächtigung sein können, hinsichtlich des Leistungsumfangs und der Höhe der Vergütung keine Unterschiede bestehen (BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R - SozR 3-2500 § 116 Nr. 19 S. 93).
Hiervon ist das BSG auch in seiner Entscheidung zur Berücksichtigung ambulanter Operationen bei der Bedarfsfeststellung für eine Ermächtigung (BSG, Urteil vom 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R - SozR 3-2500 § 116 Nr. 19) ausgegangen.
Vielmehr sind die Krankenhäuser kraft Gesetzes zu allen Operationen und stationser-setzenden Eingriffen berechtigt, die in dem Katalog des AOP-Vertrages aufgeführt sind (§ 115b Abs. 2 Satz 1 SGB V); erforderlich ist lediglich eine Mitteilung an die Verbände der Krankenkassen, die KÄV und den Zulassungsausschuss (§ 115b Abs. 2 Satz 2 SGB V), in der das Krankenhaus die Eingriffe aufführt, die es ambulant durchzuführen beabsichtigt (zu diesem Erfordernis BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R - SozR 3-2500 § 116 Nr. 19 S. 94 f.).
Ein Krankenhaus, das durch die Mitteilung nach § 115b Abs. 2 Satz 2 SGB V den Status einer zugelassenen Einrichtung für ambulante Operationen erreicht hat, ist nicht berechtigt, alle im Katalog des AOP-Vertrages genannten Leistungen zu erbringen, die überhaupt in das Leistungsspektrum dieses Hauses fallen; vielmehr darf das Krankenhaus nur diejenigen Leistungen erbringen, die es selbst in seiner Mitteilung nennt (BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R - SozR 3-2500 § 116 Nr. 19 S. 94 f.).
- LSG Sachsen, 30.04.2008 - L 1 KR 103/07
Ambulantes Operieren durch Niedergelassene im Krankenhaus
In dem Umfang der in der Mitteilung angegebenen Leistungen wird die Zulassung wirksam (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R - SozR 3-2500 § 116 Nr. 19 S. 94 f.).Eine tragfähige Grundlage für eine Berücksichtigung dieser von den Krankenhäusern erbrachten ambulanten Leistungen im Rahmen einer Bedarfsprüfung (so aber BSG, Urteil vom 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R - SozR 3-2500 § 116 Nr. 19 S. 92 ff.) entfiele.
- BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R
Vertragsarzt - Anspruch auf Aufhebung einer Institutsermächtigung bei schweren …
Der Übergang ist im Revisionsverfahren möglich (…stRspr, vgl zB BSGE 74, 257, 258 = SozR 3-5540 § 5 Nr. 1 S 2; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 19 S 91 mwN). - BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 60/03 R
Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a SGB V nur bei …
- BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 23/99 R
Belegärztliche Leistung - Vergütung - Nichtbesetzung einer Fachabteilung
- BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 39/00 R
Fortsetzungsfeststellungsklage - Fortsetzungsfeststellungsinteresse - …
- SG Dresden, 04.05.2005 - S 11 KA 671/04
Umfang einer weiteren Genehmigung zur Leistungserbringung und Abrechnung …
- BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 49/00 R
Ermächtigung - Krankenhausarzt
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 97/08
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2016 - L 11 KA 12/14
Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung im Wege des Sonderbedarfs; Besondere …
- BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 29/98 R
Keine Anfechtungsbefugnis von niedergelassenen Vertragsärzten gegen …
- LSG Baden-Württemberg, 03.03.2004 - L 5 KA 656/03
Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - ambulante Operation
- BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 20/99 B
Institutsermächtigung nachrangig gegenüber persönlicher Ermächtigung von Ärzten, …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2005 - L 10 KA 10/04
Teilnahme an Diabetes-Strukturverträgen als diabetologisch geschulter Hausarzt; …
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Rechtsprechung
| LSG Berlin, 22.09.1999 - L 7 B 16/99 KA ER |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZS 2000, 207
Wird zitiert von ... (8)
- BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 52/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
Dies ist auch in zahlreichen Entscheidungen von Landessozialgerichten in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes so gesehen worden (LSG Berlin, Beschluß vom 10. Mai 2000 - L 7 B 17/00 KR-ER - unter Hinweis auf LSG Berlin, Beschluß vom 22. September 1999, NZS 2000, 207, 208; LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. Mai 2000 - L 5 KA 4379/99 ER-B - vgl auch Hessisches LSG, Beschluß vom 24. März 2000 - L 7 KA 63/00 ER - zu den Besonderheiten in dem Fall, daß im letzten halben Jahr des Zeitfensters in größerem Umfang Behandlungsstunden erbracht worden sind; gegen das Erfordernis des Nachweises von 250 Behandlungsstunden auch LSG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 14. Oktober 1999, Breithaupt 2000, 271 ff; vgl auch Bayerisches LSG, Beschluß vom 17. Dezember 1999, Breithaupt 2000, 245, 249). - BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 44/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
Dies ist auch in zahlreichen Entscheidungen von LSGen in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes so gesehen worden (LSG Berlin, Beschluß vom 10. Mai 2000 - L 7 B 17/00 KR-ER - unter Hinweis auf LSG Berlin, Beschluß vom 22. September 1999, NZS 2000, 207, 208; LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. Mai 2000 - L 5 KA 4379/99 ER-B - vgl auch Hessisches LSG, Beschluß vom 24. März 2000 - L 7 KA 63/00 ER - zu den Besonderheiten in dem Fall, daß im letzten halben Jahr des Zeitfensters in größerem Umfang Behandlungsstunden erbracht worden sind; gegen das Erfordernis des Nachweises von 250 Behandlungsstunden auch LSG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 14. Oktober 1999, Breith 2000, 271 ff; vgl auch Bayerisches LSG, Beschluß vom 17. Dezember 1999, Breith 2000, 245, 249). - BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 46/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
Dies ist auch in zahlreichen Entscheidungen von Landessozialgerichten in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes so gesehen worden (LSG Berlin, Beschluß vom 10. Mai 2000 - L 7 B 17/00 KR-ER - unter Hinweis auf LSG Berlin, Beschluß vom 22. September 1999, NZS 2000, 207, 208; LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. Mai 2000 - L 5 KA 4379/99 ER-B - vgl auch Hessisches LSG, Beschluß vom 24. März 2000 - L 7 KA 63/00 ER - zu den Besonderheiten in dem Fall, daß im letzten halben Jahr des Zeitfensters in größerem Umfang Behandlungsstunden erbracht worden sind; gegen das Erfordernis des Nachweises von 250 Behandlungsstunden auch LSG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 14. Oktober 1999, Breithaupt 2000, 271 ff; vgl auch Bayerisches LSG, Beschluß vom 17. Dezember 1999, Breithaupt 2000, 245, 249).
- BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 22/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
Dies ist auch in zahlreichen Entscheidungen von Landessozialgerichten in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes so gesehen worden (LSG Berlin, Beschluß vom 10. Mai 2000 - L 7 B 17/00 KR-ER - unter Hinweis auf LSG Berlin, Beschluß vom 22. September 1999, NZS 2000, 207, 208; LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. Mai 2000 - L 5 KA 4379/99 ER-B - vgl auch Hessisches LSG, Beschluß vom 24. März 2000 - L 7 KA 63/00 ER - zu den Besonderheiten in dem Fall, daß im letzten halben Jahr des Zeitfensters in größerem Umfang Behandlungsstunden erbracht worden sind; gegen das Erfordernis des Nachweises von 250 Behandlungsstunden auch LSG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 14. Oktober 1999, Breithaupt 2000, 271 ff; vgl auch Bayerisches LSG, Beschluß vom 17. Dezember 1999, Breithaupt 2000, 245, 249). - BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 51/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
Dies ist auch in zahlreichen Entscheidungen von Landessozialgerichten in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes so gesehen worden (LSG Berlin, Beschluß vom 10. Mai 2000 - L 7 B 17/00 KR-ER - unter Hinweis auf LSG Berlin, Beschluß vom 22. September 1999, NZS 2000, 207, 208; LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. Mai 2000 - L 5 KA 4379/99 ER-B - vgl auch Hessisches LSG, Beschluß vom 24. März 2000 - L 7 KA 63/00 ER - zu den Besonderheiten in dem Fall, daß im letzten halben Jahr des Zeitfensters in größerem Umfang Behandlungsstunden erbracht worden sind; gegen das Erfordernis des Nachweises von 250 Behandlungsstunden auch LSG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 14. Oktober 1999, Breithaupt 2000, 271 ff; vgl auch Bayerisches LSG, Beschluß vom 17. Dezember 1999, Breithaupt 2000, 245, 249). - LSG Berlin, 13.03.2000 - L 7 B 24/99
Einstweilige Erteilung einer bedarfsunabhängigen Zulassung/Ermächtigung zur …
So hat der Senat in seinen Beschlüssen vom 22. September 1999 (Az.: L 7 B 18/99 KA ER und L 7 B 16/99 KA ER) ausgeführt, dass eine ausreichende Teilnahme im Sinne des § 95 Abs. 10 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 11 Satz 1 Nr. 3 SGB V dann vorliegt, wenn über den gesamten Dreijahres-Zeitraum verteilt Behandlungsstunden zu Lasten der GKV abgerechnet worden sind, ohne dass diese einen Umfang von insgesamt 250 Stunden erreicht haben. - LSG Berlin, 24.03.2000 - L 7 B 21/00
Bedarfsunabhängige Teilnahme an vertragsärztlicher Versorgung als …
So hat der Senat in seinen Beschlüssen vom 22. September 1999 (Az.: L 7 B 18/99 KA ER und L 7 B 16/99 KA ER) ausgeführt, dass eine ausreichende Teilnahme im Sinne des § 95 Abs. 11 Satz 1 Nr. 3 SGB V dann vorliegt, wenn über den gesamten Dreijahres-Zeitraum verteilt Behandlungsstunden zu Lasten der GKV abgerechnet worden sind, ohne dass diese einen Umfang von insgesamt 250 Stunden erreicht haben. - LSG Berlin, 23.03.2000 - L 7 B 10/00
Erteilung einer vorläufigen Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen …
Der Senat hält zwar an seiner Rechtsprechung fest, dass die von dem Antragsgegner geforderte Mindeststundenzahl von 250 sich mit der Systematik des vertragsärztlichen Zulassungsrechts nicht vereinbaren lässt, weil sich diese Stundenzahl auf Erwägungen stützt, die für die Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit von abhängig Beschäftigten nach § 8 Sozialgesetzbuch/Viertes Buch maßgebend sind (u. a. Beschluss des Senats vom 22. September 1999 - L 7 B 16/99 KA ER, Breithaupt 2000, Heft 2, S. 131).
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