Rechtsprechung
AG Sinzig, 20.07.1988 - 7 C 288/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1989, 77
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 1 U 157/99
Nutzungsausfall-Ersatz bei Ausfall eines Wohnmobils
In der Rechtsprechung wird die Beschränkung des Anspruchs auf Entschädigung für die entzogene Nutzung eines Wohnmobils auf Fälle mit ständiger, einem PKW vergleichbarer Nutzung als Transportmittel (in Abgrenzung zu einem Freizeit- oder Luxusobjekt) nicht zuletzt aus dem Beschluß des Großen Senats des Bundesgerichtshofes vom 9. Juli 1986 (BGHZ 98, 212 = NJW 1987, 50) abgeleitet (vgl. 6. Zivilsenat des OLG Hamm NZV 1989, 230; AG Sinzig NZV 1989, 77, AG Augsburg ZfS 1988, 8; AG Dresden Schaden-Praxis 1999, 54; LG Kiel DAR 1988, 169). - OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 1 U 224/06
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Entschädigung wegen Nutzungsausfalls eines …
Diese Voraussetzungen sind bei einem Wohnmobil, das - seiner typischen Bestimmung gemäß - ausschließlich als Mittel der Freizeitgestaltung dient, nicht gegeben; eine abstrakt berechnete Nutzungsausfallentschädigung kommt nur dann und nur insoweit in Betracht, als der Geschädigte das Wohnmobil atypisch auch wie einen PKW nutzt, beispielsweise für Fahrten zur Arbeitsstätte oder für alltägliche Besorgungen, weil ihm hierfür kein weiterer PKW zur Verfügung steht (vgl. OLG Hamm VersR 1990, 864; OLG Celle NJW-RR 2004, 598; LG Kiel VersR 1988, 47; AG Sinzig NZV 1989, 77; für einen Wohnwagen BGHZ 86, 128, 133).