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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91   

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https://dejure.org/1991,3356
OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91 (https://dejure.org/1991,3356)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.03.1991 - Ss 63/91 (https://dejure.org/1991,3356)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. März 1991 - Ss 63/91 (https://dejure.org/1991,3356)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Der Beifahrer eines fahruntüchtigen Fahrzeugführers wird nicht allein durch die bloße Mitnahme konkret gefährdet

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 3291
  • NZV 1991, 358
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 567/84

    Konkrete Gefahr bei Zerstörung der Fußbremse

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91
    Die Sicherheit einer bestimmten Person oder eines bestimmten Sachwerts muß mit anderen Worten so stark beeinträchtigt sein, daß es letztlich nur vom Zufall abhängt, ob das Rechtsgut verletzt wird oder nicht (vgl. BGH, VRS 69, 125 [127]; NStZ 1985, 263).

    In einer Entscheidung vom 25.10.1984 (VRS 68, 116 MDR 1985, 245 = NStZ 1985, 263 [264] = JR 1985, 433 [434]), bei der es darum ging, ob die Inbetriebnahme eines Kfz ohne wirksame Fußbremse eine konkrete Gefährdung für den betroffenen Fahrer darstelle, hat der BGH unter Hinweis auf frühere Entscheidungen (BGHSt 6, 100 [103]; 27, 40 [43]) die - in jenem Fall nicht entscheidungserhebliche - Erwägung angestellt, auch ein (nicht tatbeteiligter) Insasse eines Fahrzeugs, das von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkt werde, sei nicht erst dann im Sinne des § 315c StGB konkret gefährdet, wenn dieses Fahrzeug tatsächlich in eine gefährliche Verkehrssituation gerate, sondern schon dadurch, daß er in einem Fahrzeug am Verkehr teilnehme, das von einem Führer in "ungeeignetem Zustand" gelenkt werde, gleichgültig, welche Gefahrensituation dieser zu meistern oder zufällig nicht zu bewältigen habe.

    Mit Recht weist Jähnke (DRiZ 1990, 430) darauf hin, daß die bloße Mitfahrt in der sozialen Wirklichkeit regelmäßig noch nicht als "explosive Situation" gilt, die einer Fahrt ohne Bremse (BGH, aaO [NStZ 1985, 263]) gleichkommt, zumal es einem erwachsenen Mitfahrer i. d. R. unbenommen ist, seine Einwilligung zu einer Fahrt zu erklären, bei der ein alkoholisierter Fahrzeugführer das Steuer übernimmt.

  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 335/88

    Konkrete Gefährdung des Insassen eines von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkten

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91
    In einer weiteren Entscheidung vom 20.10.1988 (VRS 76, 194 = NZV 1989, 31 = DAR 1989, 32 = MDR 1989, 173 = NJW 1989, 1227 = NStZ 1989, 73) hat der BGH diese Ansicht dem Grundsatz nach bestätigt und gegen Einwände des BayObLG verteidigt.

    Den vom BayObLG geäußerten Bedenken, daß hiernach auch alle Kfz und ihre Insassen, die dem vom alkoholbedingt fahruntüchtigen Fahrzeugführer gelenkten Kfz entgegenkommen oder von diesem überholt werden, ebenso aber auch alle parkenden Fahrzeuge, an denen der Weg dieses Fahrzeugs vorbeiführt, und alle Fußgänger gefährdet wären, hat der BGH in der Entscheidung vom 20.10.1988 (aaO [NZV 1989, 31]) entgegengehalten, der Mitfahrer werde in ganz anderer, stärkerer Weise gefährdet als sonstige Verkehrsteilnehmer.

  • BGH, 30.06.1955 - 4 StR 127/55
    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91
    Es kommt demnach entscheidend auf die jeweiligen Besonderheiten des einzelnen Verkehrsvorgangs, die Persönlichkeit des Fahrzeugführers und nicht zuletzt auf den Grad der Alkoholbeeinflussung an (vgl. BGHSt 8, 28 [311).
  • BayObLG, 18.08.1989 - RReg. 1 St 203/89
    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91
    An dieser Auffassung hat es auch nach der zuletzt genannten Entscheidung des BGH (aaO) festgehalten (BayObLG, NZV 1989, 479 = NJW 1990, 133 = VRS 78, 44 = DAR 1990, 70 = BA 1990, 132).
  • BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62

    Überquerung von Bahngleisen bei geöffneter Bahnschranke - Begriff der "Gefahr" -

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91
    Erforderlich ist eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung im Einzelfall zu beurteilende naheliegende Gefahr, die auf einen unmittelbar bevorstehenden Unfall hindeutet (BGHSt 18, 271 [272]).
  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76

    Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91
    In einer Entscheidung vom 25.10.1984 (VRS 68, 116 MDR 1985, 245 = NStZ 1985, 263 [264] = JR 1985, 433 [434]), bei der es darum ging, ob die Inbetriebnahme eines Kfz ohne wirksame Fußbremse eine konkrete Gefährdung für den betroffenen Fahrer darstelle, hat der BGH unter Hinweis auf frühere Entscheidungen (BGHSt 6, 100 [103]; 27, 40 [43]) die - in jenem Fall nicht entscheidungserhebliche - Erwägung angestellt, auch ein (nicht tatbeteiligter) Insasse eines Fahrzeugs, das von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkt werde, sei nicht erst dann im Sinne des § 315c StGB konkret gefährdet, wenn dieses Fahrzeug tatsächlich in eine gefährliche Verkehrssituation gerate, sondern schon dadurch, daß er in einem Fahrzeug am Verkehr teilnehme, das von einem Führer in "ungeeignetem Zustand" gelenkt werde, gleichgültig, welche Gefahrensituation dieser zu meistern oder zufällig nicht zu bewältigen habe.
  • BGH, 04.04.1985 - 4 StR 64/85

    Konkrete Gefahr - Gefährlicher Eingriff - Straßenverkehr - Verletzung des

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91
    Die Sicherheit einer bestimmten Person oder eines bestimmten Sachwerts muß mit anderen Worten so stark beeinträchtigt sein, daß es letztlich nur vom Zufall abhängt, ob das Rechtsgut verletzt wird oder nicht (vgl. BGH, VRS 69, 125 [127]; NStZ 1985, 263).
  • BGH, 23.02.1954 - 1 StR 671/53
    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91
    In einer Entscheidung vom 25.10.1984 (VRS 68, 116 MDR 1985, 245 = NStZ 1985, 263 [264] = JR 1985, 433 [434]), bei der es darum ging, ob die Inbetriebnahme eines Kfz ohne wirksame Fußbremse eine konkrete Gefährdung für den betroffenen Fahrer darstelle, hat der BGH unter Hinweis auf frühere Entscheidungen (BGHSt 6, 100 [103]; 27, 40 [43]) die - in jenem Fall nicht entscheidungserhebliche - Erwägung angestellt, auch ein (nicht tatbeteiligter) Insasse eines Fahrzeugs, das von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkt werde, sei nicht erst dann im Sinne des § 315c StGB konkret gefährdet, wenn dieses Fahrzeug tatsächlich in eine gefährliche Verkehrssituation gerate, sondern schon dadurch, daß er in einem Fahrzeug am Verkehr teilnehme, das von einem Führer in "ungeeignetem Zustand" gelenkt werde, gleichgültig, welche Gefahrensituation dieser zu meistern oder zufällig nicht zu bewältigen habe.
  • BayObLG, 06.05.1988 - RReg. 1 St 93/88

    Konkrete Gefährdung; Insassen; Kraftfahrzeug; Fahrer; Alkohol

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91
    Das BayObLG hat sich demgegenüber auf den Standpunkt gestellt, die Insassen eines Kfz seien nicht schon deshalb konkret gefährdet, weil der Führer dieses Fahrzeugs infolge des Genusses alkoholischer Getränke fahruntüchtig gewesen sei (BayObLGSt 1988, 76 = VRS 75, 205 = NZV 1988, 70).
  • BGH, 14.01.1959 - 4 StR 464/58
    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91
    Eine konkrete "Gefahr" ist gegeben, wenn der Eintritt eines Schadens wahrscheinlicher ist als sein Ausbleiben (vgl. BGHSt 13, 66 [70]).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    1 St 203/89">1989, 125; BayObLG VRS 87, 125; OLG Köln NJW 1991, 3291 [OLG Köln 19.03.1991 - Ss 63/91]; Lackner aaO. § 315 c Rdn. 23; Cramer aaO. § 315 c Anm. 29 a; Jagusch/Hentschel aaO. § 315 c Rdn. 3; Berz NZV 1989, 409, 414; …
  • OLG Köln, 03.04.1992 - Ss 100/92

    Grob verkehrswidrig; Rücksichtslos; Straßenverkehr; Gefährlich; Sicherheit;

    Eine konkrete Gefahr liegt nur vor, wenn der Eintritt eines Schadens wahrscheinlicher ist als sein Ausbleiben; erforderlich ist eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung im Einzelfall zu berurteilende naheliegende Gefahr, die auf einen unmittelbar bevorstehenden Unfall hindeutet (Senatsentscheidung vom 19. März 1991 - Ss 63/91 = NJW 1991, 3291 m.N.).
  • BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93

    Trunkenheitsfahrer - § 315c Abs. 1 Nr. 1a, § 222 StGB, zu Kausalität und

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die veröffentlichten Gründe der beiden Senatsentscheidungen Bezug genommen (vgl. auch OLG Köln NZV 1991, 358 m.w.Nachw.; Berz NStZ 1990, 237 f.; Werle JR 1990, 74).
  • OLG Köln, 03.09.1996 - Ss 366/96
    Eine konkrete Gefährdung liegt vor, wenn der Täter eine Lage herbeiführt, die auf einen unmittelbar bevorstehenden Unfall hindeutet ( BGHSt 18, 271; SenE vom 19.3. 91 - Ss 63/91 = NJW 1991, 3291 und vom 3.4. 1992 - Ss 100/92 - = VRS 84, 293 = DAR 1992, 469; Mühlhaus-Janiszewski, StVO, 14. Auflage, § 1 Rnr. 71; vgl. auch BGH bei Janiszewski, NStZ 1996, 268).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90   

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https://dejure.org/1991,1468
BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90 (https://dejure.org/1991,1468)
BayObLG, Entscheidung vom 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90 (https://dejure.org/1991,1468)
BayObLG, Entscheidung vom 22. März 1991 - RReg. 1 St 240/90 (https://dejure.org/1991,1468)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Strafklageverbrauch; Betäubungsmittel; Erwerb; Urteil; Fahrt; Fahruntüchtigkeit; Rauschgiftgenuss; Anklageschrift; Mitsichführen; Rauschgifteinfluß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2360
  • MDR 1991, 1190
  • NStZ 1993, 202 (Ls.)
  • NZV 1991, 358 (Ls.)
  • BayObLGSt 1991, 51
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90
    Denn der Begriff der Tateinheit (§ 52 StGB ) ist von dem Tatbegriff nach Art. 103 Abs. 3 GG , § 264 Abs. 1 StPO , der den Umfang der Rechtskraft bestimmt, zu trennen (BVerfGE 56, 22/29; BGHSt 29, 288/292).

    "Tat" im verfahrensrechtlichen Sinn ist der geschichtliche Vorgang, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluß hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer sich strafbar gemacht haben soll (BVerfG NJW 1978, 414 ; BGHSt 29, 288/292).

    In seiner Entscheidung vom 11.6.1980 (BGHSt 29, 288 ) hat der Bundesgerichtshof bei rechtskräftiger Aburteilung wegen einer Dauerstraftat nach § 129 StGB einen Strafklageverbrauch für Straftaten, die der Täter in Verfolgung der Ziele einer kriminellen Vereinigung begangen hat, nicht angenommen.

    Die Grundsätze des fairen Verfahrens gebieten nur, daß die Angeklagten im Ergebnis so gestellt werden müssen, als wäre nur ein Strafverfahren gegen sie durchgeführt worden (vgl. BGHSt 29, 288/297).

  • BVerfG, 07.09.1977 - 2 BvR 674/77

    RAF

    Auszug aus BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90
    "Tat" im verfahrensrechtlichen Sinn ist der geschichtliche Vorgang, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluß hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer sich strafbar gemacht haben soll (BVerfG NJW 1978, 414 ; BGHSt 29, 288/292).
  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80

    Kriminelle Vereinigung

    Auszug aus BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90
    Denn der Begriff der Tateinheit (§ 52 StGB ) ist von dem Tatbegriff nach Art. 103 Abs. 3 GG , § 264 Abs. 1 StPO , der den Umfang der Rechtskraft bestimmt, zu trennen (BVerfGE 56, 22/29; BGHSt 29, 288/292).
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90
    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 23, 141, 148 ff.) können mehrere voneinander unabhängige Unfallgeschehen durch die Dauerstraftat der Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB nicht zu einer Tat im Sinne von § 264 StPO verbunden werden, weil die natürliche Betrachtung und der Grundsatz gerechter Gesetzesanwendung eine getrennte Würdigung und Aburteilung der in sich abgeschlossenen Vorgänge verlangen.
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90
    Eine Verurteilung wegen Besitzes kommt nur dann in Betracht, wenn die anderen Tatbegehungsweisen nicht nachgewiesen werden können (BGHSt 25, 290 f.).
  • BGH, 23.08.1988 - 1 StR 136/88

    Strafklageverbrauch bei gleichzeitiger Einfuhr von Waffen und Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90
    In der Entscheidung vom 23.8.1988 (NStZ 1989, 38) hat der Bundesgerichtshof bei gleichzeitiger Einfuhr von Waffen und Betäubungsmitteln hinsichtlich des Strafklageverbrauchs darauf abgestellt, daß beide durch ein und dieselbe Handlung in die Bundesrepublik eingeschmuggelt wurden.
  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 818/81

    Verurteilung wegen des gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90
    a) Der Besitz von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG ist ein Dauerdelikt (vgl. BGH StV 1982, 366 ; StV 1984, 286 ).
  • BGH, 29.04.1981 - 5 StR 187/81

    Konkurrenzen zwischen Betäubungsmitteldelikten - Unerlaubter Besitz von

    Auszug aus BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90
    Bei diesem Delikt handelt es sich nämlich lediglich um einen reinen Auffangstatbestand (BGH StV 1981, 625 ).
  • BGH, 23.03.1984 - 2 StR 107/84

    Annahme des mittelbaren Besitzes von Betäubungsmitteln bei Begründung des

    Auszug aus BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90
    a) Der Besitz von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG ist ein Dauerdelikt (vgl. BGH StV 1982, 366 ; StV 1984, 286 ).
  • BGH, 13.12.1995 - XII ZR 194/93

    Ansprüche des Vermieters bei unberechtigter Untervermietung

    bb) Insoweit bedarf es hier keiner Entscheidung, ob die Auslegung von Prozeßerklärungen, Parteivorbringen und Parteihandlungen der freien Nachprüfung des Revisionsgerichts unterliegt (so die wohl h.M., vgl. BGH, Urteile vom 23. September 1959 - V ZR 37/58 - NJW 1959, 2119, vom 14. November 1989 - XI ZR 97/88 - NJW-RR 1990, 366, 367 und vom 26. Juni 1991 - VIII ZR 231/90 - NJW 1991, 2360, 2361 a.E.; RGRK/Krüger-Nieland/Zöller, BGB, 12. Aufl. § 133 Rdn. 70 m.N.; Rosenberg/Gottwald, Zivilprozeßrecht 15. Aufl. § 65 III; Wieczorek/Rössler, ZPO 2. Aufl. § 549 Anm. B III c 3 m.w.N.), oder ob die Auslegung von Prozeßerklärungen zumindest insoweit, als es um deren sachlichrechtlichen Inhalt geht, wie bei sonstigen privatrechtlichen Erklärungen nur daraufhin nachzuprüfen ist, ob der Tatrichter gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder allgemeine Auslegungsregeln verstoßen hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1968 - VII ZR 152/65 - MDR 1968, 576 m.N.; Stein/Jonas/Grunsky aaO. §§ 549, 550 Rdn. 45).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.04.1991 - RReg. 1 St 20/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3936
BayObLG, 05.04.1991 - RReg. 1 St 20/91 (https://dejure.org/1991,3936)
BayObLG, Entscheidung vom 05.04.1991 - RReg. 1 St 20/91 (https://dejure.org/1991,3936)
BayObLG, Entscheidung vom 05. April 1991 - RReg. 1 St 20/91 (https://dejure.org/1991,3936)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 1190
  • NZV 1991, 358
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Heilbronn, 10.10.1983 - 1 StVK 604/83
    Auszug aus BayObLG, 05.04.1991 - RReg. 1 St 20/91
    Der Senat teilt diese überwiegend vertretene Auffassung (vgl. BayObLG v. 28.2.1973 - RReg. 4 St 15/73; OLG Düsseldorf VRS 39, 259; OLG Schleswig SchlHA 1978, 183; Hans. OLG Hamburg MDR 1979, 73; OLG Karlsruhe VRS 57, 108; LK/Rüth StGB 10. Aufl. § 69 a Rn. 16; Schönke/Schröder/Stree StGB 23. Aufl. § 69 a Rn. 11; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 31. Aufl. § 69 a Rn. 9; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 69 a Rn. 9; Lackner StGB 18. Aufl. § 69 a Rn. 4; Meyer DAR 1979, 157; Hentschel Blutalkohol 1986, 1/8; OLG Nürnberg bei Janiszewski NStZ 1987, 112; a.A. LG Heilbronn NStZ 1984, 263 mit Anmerkung Geppert).
  • OLG Nürnberg, 31.10.1986 - Ws 824/86

    Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis; Sperrfrist; Täter ohne Fahrerlaubnis;

    Auszug aus BayObLG, 05.04.1991 - RReg. 1 St 20/91
    Der Senat teilt diese überwiegend vertretene Auffassung (vgl. BayObLG v. 28.2.1973 - RReg. 4 St 15/73; OLG Düsseldorf VRS 39, 259; OLG Schleswig SchlHA 1978, 183; Hans. OLG Hamburg MDR 1979, 73; OLG Karlsruhe VRS 57, 108; LK/Rüth StGB 10. Aufl. § 69 a Rn. 16; Schönke/Schröder/Stree StGB 23. Aufl. § 69 a Rn. 11; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 31. Aufl. § 69 a Rn. 9; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 69 a Rn. 9; Lackner StGB 18. Aufl. § 69 a Rn. 4; Meyer DAR 1979, 157; Hentschel Blutalkohol 1986, 1/8; OLG Nürnberg bei Janiszewski NStZ 1987, 112; a.A. LG Heilbronn NStZ 1984, 263 mit Anmerkung Geppert).
  • OLG Zweibrücken, 17.01.1997 - 1 Ss 280/96
    Deshalb war gemäß § 69 a Abs. 1 Satz 1 StGB die Mindestsperrfrist von 6 Monaten für deren Neuerteilung anzuordnen (Bay0bLG bei Bär, DAR 1993, 369 , VRS 81, 183 und …
  • BayObLG, 30.03.1992 - 1St RR 33/92
    Die Strafzumessung einerseits und die Frage der Verhängung einer Maßregel nach § 69 StGB und ihre Dauer nach § 69 a StGB andererseits stehen in der Regel zueinander in einer engen Wechselbeziehung, die dazu führt, dass die zusätzliche Verhängung einer Maßregel Anlass geben kann, eine geringere Strafe festzusetzen, als dies ohne die Maßregel angebracht wäre (BayObLG vom 2.10.1981 - RReg. 1 St 325/81; vom 5.4.1991 RReg. 1 St 20/91 S.5).
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