Weitere Entscheidung unten: LG Lübeck, 21.11.2003

Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 05.11.2003 - 5 T 517/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4343
LG Mönchengladbach, 05.11.2003 - 5 T 517/03 (https://dejure.org/2003,4343)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 05.11.2003 - 5 T 517/03 (https://dejure.org/2003,4343)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 05. November 2003 - 5 T 517/03 (https://dejure.org/2003,4343)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erforderliche Kosten, Kosten eiiner Zeitungsanzeige, eines Zeitungsinserates zur Auffindung von Zeugen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 91
    Erforderliche Kosten, Kosten eiiner Zeitungsanzeige, eines Zeitungsinserates zur Auffindung von Zeugen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Schaltung einer Zeitungsanzeige zum Auffinden von Unfallzeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Prozesskosten - Kosten der Zeugenermittlung sind notwendige Kosten der Prozessvorbereitung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zeugen für Unfall gesucht - wer zahlt die Kosten?

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 12 (Kurzinformation)

    Zeitungsanzeige zum Auffinden von Unfallzeugen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Per Zeitungsannonce Unfallzeugen gesucht - Prozessgegner muss die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Prozesskosten - Kosten der Zeugenermittlung sind notwendige Kosten der Prozessvorbereitung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 432
  • MDR 2004, 298
  • NZV 2004, 206
  • Rpfleger 2004, 185
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 02.08.1990 - 23 W 364/90
    Auszug aus LG Mönchengladbach, 05.11.2003 - 5 T 517/03
    Zutreffend hat das OLG Hamm (Beschluss vom 2. August 1990, Aktenzeichen: 23 W 364/90, zitiert nach Juris: Nr.: KORE 412029100) für den Anfall von Detektivkosten geurteilt, dass diese auch dann erstattungsfähig sind, wenn ihre Aufwendung der Partei zum Zeitpunkt der Beauftragung des Detektives bei vernünftiger Beurteilung der Situation als prozessnotwendig erscheinen müsste, gleichviel, ob sich die Einschaltung des Detektivs im Nachhinein als prozessfördernd erwiesen hat oder nicht.
  • OLG Koblenz, 08.06.1998 - 14 W 391/98

    Einschaltung eines Detektivs zur Ermittlung der Anschrift eines

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 05.11.2003 - 5 T 517/03
    In einer neueren Entscheidung hat das OLG Koblenz (NJW-RR 1999, Seite 1158) Kosten in Höhe von 1.000,00 DM als erstattungsfähig angesehen, die durch die Einschaltung eines Detektives zur Ermittlung der Anschrift eines Zeugen angefallen waren, nachdem der Zeuge trotz eingeholter Auskünfte bei zwei Melde- und einem Gewerberegister unauffindbar war.
  • OLG Koblenz, 12.09.1974 - 6a W 446/74

    Erstattungsfähige Kosten einer ausgesetzten Belohnung; Benennung eines

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 05.11.2003 - 5 T 517/03
    Das OLG Koblenz (MDR 1975, Seite 152) hatte zuvor bereits beschlossen, dass die Kosten einer während des Prozesses ausgesetzten Belohnung für die Benennung eines Unfallzeugens ebenfalls erstattungsfähig sind.
  • KG, 09.02.1978 - 12 U 2472/77

    Ersatzfähige Aufwendungen bei der Kfz-Schadensabrechnung auf Reparaturkostenbasis

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 05.11.2003 - 5 T 517/03
    In Konkretisierung dieser Grundsätze hat das Kammergericht (MDR 1978, Seite 762) entschieden, dass die Kosten, die ein Geschädigter nach einem Verkehrsunfall aufwendet, um den flüchtigen Schädiger zu ermitteln, ersatzfähig sind.
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Rechtsprechung
   LG Lübeck, 21.11.2003 - 4 O 80/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,20727
LG Lübeck, 21.11.2003 - 4 O 80/03 (https://dejure.org/2003,20727)
LG Lübeck, Entscheidung vom 21.11.2003 - 4 O 80/03 (https://dejure.org/2003,20727)
LG Lübeck, Entscheidung vom 21. November 2003 - 4 O 80/03 (https://dejure.org/2003,20727)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung von Schäden am Fahrzeug durch unmittelbare Einwirkung der Überschwemmung auf der Fahrbahn

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tiefe Pfütze macht Motor den Garaus - Autoversicherung will Wasserschaden nicht ersetzen

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 206
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Trier, 18.01.1996 - 6 O 185/95
    Auszug aus LG Lübeck, 21.11.2003 - 4 O 80/03
    Auf ein Verschulden des Fahrers kommt es nicht an, weil die Frage der Unmittelbarkeit der Einwirkung die Kausalität betrifft (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O., und Amtsgericht Neustadt, a.a.O., anders - ohne derartige Differenzierung Landgericht Göttingen, Versicherungsrecht 1967, 1040, Landgericht Trier, r + s 1996, 221 und Stiefel/Hofmann, a.a.O., Rd.-Nr. 59).
  • OLG Stuttgart, 18.10.1973 - 10 U 83/73

    Wasserschlag; Unwetter; Straßenüberflutung; Überschwemmung

    Auszug aus LG Lübeck, 21.11.2003 - 4 O 80/03
    An der erforderlichen Unmittelbarkeit der Einwirkung fehlt es insbesondere, wenn der Fahrer das Fahrzeug in eine Überschwemmung hineinfährt (OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Schaden-Praxis 1996, 93, vgl. auch OLG Hamm, Versicherungsrecht 1988, 239 und für diese Fallgestaltung wohl auch OLG Stuttgart, Versicherungsrecht 1974, 234).
  • LG Bochum, 21.04.2015 - 9 S 204/14

    Teilkasko muss für kaputte Elektronik nach Hineinfahren in tiefe Wasserfläche

    (so Knappmann, in: Prölss/ Martin, VVG, 29. Auflage, 2015, AKB 2008 A 2.2.2 Rn 38; ohne nähere Begründung LG Mühlhausen, Urteil vom 23.9.2002, Az. 4 O 750/02; LG Lübeck, Urteil vom 21.11.2003, Az. 4 O 80/03; AG Neustadt, Urteil vom 26.7.1985, Az. 2 C 509/85; AG Krefeld, Urteil vom 25.6.2010, Az. 6 C 456/09; außerdem LG Göttingen, Urteil vom 7.6.1967, Az. 4 O 79/67; so wohl auch die zitierte Entscheidung des OLG Hamm, Urteil vom 29.10.1986, Az. 20 U 128/86, VersR 1988, 239) Eine (überzeugende) Begründung lassen diese Entscheidungen indes größtenteils vermissen.
  • BGH, 26.04.2006 - XII ZR 154/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer Räumungsklage

    (so Knappmann, in: Prölss/ Martin, VVG, 29. Auflage, 2015, AKB 2008 A 2.2.2 Rn 38; ohne nähere Begründung LG Mühlhausen, Urteil vom 23.9.2002, Az. 4 O 750/02; LG Lübeck, Urteil vom 21.11.2003, Az. 4 O 80/03; AG Neustadt, Urteil vom 26.7.1985, Az. 2 C 509/85; AG Krefeld, Urteil vom 25.6.2010, Az. 6 C 456/09; außerdem LG Göttingen, Urteil vom 7.6.1967, Az. 4 O 79/67; so wohl auch die zitierte Entscheidung des OLG Hamm, Urteil vom 29.10.1986, Az. 20 U 128/86, VersR 1988, 239) Eine (überzeugende) Begründung lassen diese Entscheidungen indes größtenteils vermissen.
  • AG Krefeld, 25.06.2010 - 6 C 456/09

    Versicherungsschutz für einen Motorschaden eines Kfz durch Wasser in der

    Ein unmittelbares Naturereignis liegt in diesem Sinne dann vor, wenn die Naturgewalt die einzige oder letzte Ursache für den Eintritt des KFZ-Schadens ist.Eine unmittelbare Einwirkung durch Überschwemmung auf das Fahrzeug im Sinne des § 12 Abs. 1 I c AKB liegt allerdings dann nicht vor, wenn das Auto in die auf der überschwemmten T-Straße bereits vorhandenen Wassermassen hineingefahren wird.Denn dann gerät das Kraftfahrzeug kraft seiner Bewegungsenergie in die Überschwemmung hinein und es fehlt deswegen an der Unmittelbarkeit des Naturereignisses.Dabei istes unerheblich, ob dem Fahrer des Kraftfahrzeuges insoweit ein Verschulden zum Vorwurf zu machen ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.12.1995, 13 U 88/95; Landgericht Dortmund, Urteil vom 06.02.2008, 22 O 94/07; Landgericht Mönchengladbach, Beschluss vom 06.10.2005, 2 S 102/05, Landgericht Lübeck, NZV 2004, Seite 206, Amtsgericht Frankfurt, Urteil vom 13.06.2003, 301 C 485/03 = NJW-RR 2003, 1468; Prölls/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Auflage, § 12 AKB, Randnummer 40).Dieser Auffassung steht auch nicht die von Klägerseite herangezogene Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18.10.1973 (10 U 83/73) entgegen.
  • LG Dortmund, 06.02.2008 - 22 O 94/07

    Wasserschaden in der Kaskoversicherung / Obliegenheitsverletzung hinsichtlich

    Die Beklagte ist auf eine zutreffende Schilderung des Versicherungsfalles angewiesen, weil nur eine solche sie in die Lage versetzt zu prüfen, ob eine Überschwemmung im Sinne von § 12 I c (AKB) unmittelbar auf das Fahrzeug einwirkte, was Voraussetzung für die Annahme eines Teilkaskofalles wäre; an einer Unmittelbarkeit der Einwirkung fehlt es nach herrschender Auffassung, wenn ein Fahrer das Fahrzeug in eine Überschwemmung hinein fährt (LG Lübeck NZV 2004, 206 mit Anmerkung der Schriftleitung: Merksatz "Die Kaskoversicherung zahlt nur, wenn das Wasser zum Auto kommt, aber nicht, wenn das Auto zum Wasser kommt."; OLG Karlsruhe, Schaden-Praxis 1996, 93; vgl. OLG Hamm VersR 1988, 239; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1419; OLG Hamm NJW-RR 1987, 279).
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