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   BGH, 04.10.1988 - 4 StR 461/88   

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https://dejure.org/1988,2251
BGH, 04.10.1988 - 4 StR 461/88 (https://dejure.org/1988,2251)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1988 - 4 StR 461/88 (https://dejure.org/1988,2251)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1988 - 4 StR 461/88 (https://dejure.org/1988,2251)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Durchtrennung eines Bremsschlauchs als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Annahme einer konkreten Gefährdung des Fahrers mit Starten des defekten Fahrzeugs zur Teilnahme im Straßenverkehr - Deponierung von mit Benzin gefüllten Plastikbeuteln im Motorraum als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 119
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 567/84

    Konkrete Gefahr bei Zerstörung der Fußbremse

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - 4 StR 461/88
    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 25. Oktober 1984 (NStZ 1985, 263) dargelegt hat, tritt für den Fahrer und sein Fahrzeug, bei dem die Bremsleitung beschädigt worden ist, in der Regel schon dann eine konkrete Gefährdung ein, wenn er das defekte Fahrzeug startet, um am Straßenverkehr teilzunehmen.
  • OLG München, 08.08.2006 - 4St RR 135/06

    Versuchter Prozessbetrug durch Wandlungsklage wegen selbstverursachter Mängel der

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings in Fällen der Manipulation der Bremsen eines Pkw in der Regel einen versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr angenommen, soweit mit dem Fahrzeug eine Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr erfolgt ist (vgl. BGH NZV 1989, 119; NJW 1996, 329/330).
  • BGH, 14.03.2023 - 4 StR 451/22

    Besonders schwerer räuberischer Diebstahl (auf frischer Tat betroffen:

    Sollten sich auch insofern keine Feststellungen mehr treffen lassen, kommt zudem ein Versuch nach § 315b Abs. 2 StGB in Betracht, wenn der Angeklagte mit bedingtem Schädigungsvorsatz gehandelt und damit auch billigend in Kauf genommen hat, dass der Nebenkläger konkret gefährdet werde (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233; Beschluss vom 4. September 1995 - 4 StR 471/94, NJW 1996, 329, 330; Beschluss vom 4. Oktober 1988 - 4 StR 461/88, NZV 1989, 119).
  • BGH, 04.09.1995 - 4 StR 471/95

    durchschnittener Bremsschlauch - § 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB, abstrakte - konkrete

    Eine Ausnahme ist für einen Fall anerkannt worden, in dem der Fahrer die Beschädigung der Bremsen schon nach einer Fahrtstrecke von wenigen Metern noch auf einem Parkplatz vor dem Einbiegen in eine Straße bemerkte (BGH NZV 1989, 119).

    Nach den getroffenen Feststellungen hat der Angeklagte sich aber wegen versuchten Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 2 StGB) strafbar gemacht; denn daß für Frau W. eine konkrete Gefahr entstehen könne, nahm er nach den Feststellungen billigend in Kauf (vgl. BGH NZV 1989, 119).

  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 342/89

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Unerlaubtes Entfernen

    Hat erst die Beschädigung die Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs und die Gefahr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB begründet, wie etwa bei der Zerstörung der Bremsleitungen eines Fahrzeuges (BGH NStZ 1985, 263; BGH NZV 1989, 119) oder dem Einwerfen der Scheiben eines fahrenden Pkws durch Steinwürfe (OLG Schleswig VerkMitt 1967, 21), greift § 315 b Abs. 1 Nr. 1 StGB ein.
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