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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 25.05.1992 - Ss 130/92   

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OLG Oldenburg, 25.05.1992 - Ss 130/92 (https://dejure.org/1992,3702)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25.05.1992 - Ss 130/92 (https://dejure.org/1992,3702)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25. Mai 1992 - Ss 130/92 (https://dejure.org/1992,3702)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Wartepflichtiger; Vertrauensschutz; Abbiegevorgang des Bevorrechtigten; Fahrtrichtungsanzeiger; Straßeneinmündungen; Einfahrten; Regelgeldbuße

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wartepflichtiger; Vertrauensschutz; Abbiegevorgang des Bevorrechtigten; Fahrtrichtungsanzeiger; Straßeneinmündungen; Einfahrten; Regelgeldbuße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 8

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 149 (Ls.)
  • NZV 1992, 454
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 13.11.1980 - 3 Ss OWi 2478/80
    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.05.1992 - Ss 130/92
    Bestätigt der Vorfahrtberechtigte den rechten Fahrtrichtungsanzeiger und setzt er gleichzeitig seine Geschwindigkeit erkennbar herab, so darf der Wartepflichtige grundsätzlich darauf vertrauen, daß er nach rechts in die nächste einmündende Straße abbiegen werde (OLG Hamm, DAR 1991, 270; VRS 61, 52, 54; OLG Köln DAR 1978, 138).
  • OLG Dresden, 20.08.2014 - 7 U 1876/13

    Vorfahrtverstoß; Blinklicht

    Das Landgericht ist im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass nach der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung, der auch der Senat folgt (vgl. ausführlich Beschluss vom 24.04.2014 - Az: 7 U 1501/13), der Wartepflichtige nur dann auf ein Abbiegen des Vorfahrtberechtigten vertrauen darf, wenn über das bloße Betätigen des Blinkers hinaus in Würdigung der Gesamtumstände, sei es durch eine eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit oder aber einen zweifelsfreien Beginn des Abbiegemanövers, eine zusätzliche tatsächliche Vertrauensgrundlage geschaffen worden ist, die es im Einzelfall rechtfertigt, davon auszugehen, das Vorrecht werde nicht (mehr) ausgeübt (OLG Saarbrücken, a.a.O.; OLG Hamm, Urt. v. 11.03.2003 - 9 U 169/02, NJW-RR 2003, 975; OLG Celle, Urt. v. 22.02.1996 - 5 U 71/95, juris; KG, Urt. v. 13.01.1992 - 12 U 5054/90, juris; OLG Oldenburg, Beschl. v. 25.05.1992 - Ss 130/92, NJW 1993, 149; OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.03.1992 - 1 U 99/91, OLGR 1992, 189; OLG Hamm, Beschl v. 22.03.1991 - 2 Ss OWi 230/91, juris; KG, Urt. v. 29.09.1989 - 12 U 4646/88, juris; OLG Saarbrücken, Urt. v. 02.10.1981 - 3 U 109/80, juris; OLG Hamm, Beschl. v. 13.11.1980 - 3 Ss OWi 2478/80, juris; ausdrücklich offengelassen von OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.06.1976 - 12 U 135/75, juris; ebenso jetzt wohl auch: OLG München, Urt. v. 06.09.2013 - 10 U 2336/13, SVR 2014, 10); der Wartepflichtige darf also niemals "blindlings" (so OLG Koblenz, Urt. v. 03.04.1995 - 12 U 761/94, juris) auf das Abbiegen des Blinkenden vertrauen.
  • OLG Dresden, 24.04.2014 - 7 U 1501/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf der Vorfahrtstraße fahrenden und nach

    Während die eine Auffassung darauf abstellt, dass der Wartepflichtige grundsätzlich auf das angekündigte Abbiegen vertrauen darf (etwa Hentschel/König/Dauer, StVR, 42. Aufl., § 8 StVO Rn 54 m.w.N.; BGH, Urt. v. 28.05.1974 - 4 StR 37/74, NJW 1974, 1572; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.06.1966 - (1) Ss 150/66, juris, solange nicht konkrete Zweifel an dieser Abbiegeabsicht begründet sind), folgt der weit überwiegende Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung der Auffassung, dass der Wartepflichtige nur dann auf ein Abbiegen vertrauen darf, wenn über das bloße Betätigen des Blinkers hinaus in Würdigung der Gesamtumstände, sei es durch eine eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit oder aber einen zweifelsfreien Beginn des Abbiegemanövers eine zusätzliche tatsächliche Vertrauensgrundlage geschaffen worden ist, die es im Einzelfall rechtfertigt, davon auszugehen, das Vorrecht werde nicht (mehr) ausgeübt (OLG Saarbrücken, a.a.O.; OLG Hamm, Urt. v. 11.03.2003 - 9 U 169/02, NJW-RR 2003, 975; OLG Celle, Urt. v. 22.02.1996 - 5 U 71/95, juris; KG, Urt. v. 13.01.1992 - 12 U 5054/90, juris; OLG Oldenburg, Beschl. v. 25.05.1992 - Ss 130/92, NJW 1993, 149; OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.03.1992 - 1 U 99/91, OLGR 1992, 189; OLG Hamm, Beschl v. 22.03.1991 - 2 Ss OWi 230/91, juris; KG, Urt. v. 29.09.1989 - 12 U 4646/88, juris; OLG Saarbrücken, Urt. v. 02.10.1981 - 3 U 109/80, juris; OLG Hamm, Beschl. v. 13.11.1980 - 3 Ss OWi 2478/80, juris; ausdrücklich offen gelassen von OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.06.1976 - 12 U 135/75, juris; ebenso jetzt wohl auch: OLG München, Urt. v. 06.09.2013 - 10 U 2336/13, SVR 2014, 10); der Wartepflichtige darf also niemals "blindlings" (so OLG Koblenz, Urt. v. 03.04.1995 - 12 U 761/94, juris) auf das Abbiegen des Blinkenden vertrauen.
  • OLG Düsseldorf, 15.09.2015 - 1 U 168/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen mit einem

    Der überwiegende Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung folgt hingegen der Auffassung, dass der Wartepflichtige nur dann auf ein Abbiegen vertrauen darf, wenn über das bloße Betätigen des Blinkers hinaus zusätzliche Umstände vorliegen, die eine tatsächliche Vertrauensgrundlage schaffen, z.B. eine eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit oder ein zweifelsfreier Beginn des Abbiegemanövers (OLG Dresden, Beschluss vom 24.04.2014 - 7 U 1501/13; OLG Dresden, Urteil vom 20.08.2014 - 7 U 1876/13 = NJW-RR 2015, 409; OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.03.2008 - 4 U 228/07 = NJW-RR 2008, 1611; OLG Hamm, Urteil vom 11.03.2003 - 9 U 169/02 = NJW-RR 2003, 975; OLG Celle, Urteil vom 22.02.1996 - 5 U 71/95; KG Berlin, Urteil vom 13.01.1992 - 12 U 5054/90; OLG Oldenburg, Beschluss vom 5.20.05.1992 - Ss 130/92 = NJW 1993, 149; OLG Hamm, Beschluss vom 20.03.1991 - Ss OWi 230/91; KG Berlin, Urteil vom 29.09.1989 - 12 U 4646/88).
  • LG Mosbach, 20.11.2013 - 1 O 134/13

    Kreuzungskollision: Vorfahrt und irreführendes Verhalten

    Unter welchen Voraussetzungen der Vorfahrtsberechtigte hierdurch einen Vertrauenstatbestand schafft, auf den der Wartepflichtige vertrauen darf, ist streitig (BGH NZV 1990, 155; OLG Oldenburg NZV 1992, 454; OLG Köln, DAR 1978, 183; OLG Hamm NJW-RR 2003, 975; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., 2011, § 8 Rn. 54).

    Hierzu zählen Herabsetzung der Geschwindigkeit, Einordnen nach rechts, Schrägstellung des Fahrzeugs (OLG Karlsruhe DAR 2001, 128; OLG Oldenburg NZV 1992, 454; OLG Köln, DAR 1978, 183; OLG Hamm NJW-RR 2003, 975).

    In diesem Fall hätte es die Sorgfaltspflicht geboten, so lange zu warten, bis durch den Beginn der Richtungsänderung des Berechtigten unzweifelhaft für die Beklagte zu 2 erkennbar geworden ist, ob der Zeuge ...einzubiegen beabsichtigt (OLG Oldenburg NZV 1992, 454; OLG Köln, DAR 1978, 183; OLG Hamm NJW-RR 2003, 975).

  • LG Halle, 16.07.2002 - 4 O 466/01

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Anzeigen eines Abbiegevorgangs

    Eine vermittelnde Auffassung verlangt zumindest das Hinzutreten weiterer Umstände neben dem Blinken, bevor dem einfahrenden, nichtbevorrechtigten Verkehr überhaupt einen Vertrauensschutz zugebilligt wird, so etwa das Langsamerwerden oder Einordnen (OLG Hamburg, VersR 1966, 195; OLG Hamm, VRS 51, 70; VRS 61, 52 ; DAR 1991, 270; KG, VRS 37, 312; NZV 1990, 155 ; VersR 1991, 934 ; OLG Oldenburg, NZV 1992, 454 m.w.N.; OLG Stuttgart, VRS 46, 215).

    Abgesehen von dieser Einschränkung des Vertrauensgrundsatzes ist in der Rechtsprechung unumstritten, dass dem Einfahrenden dann ein Vertrauensschutz bei einem Blinken des bevorrechtigten Verkehrs nicht zuzubilligen ist, wenn eine unklare Verkehrslage vorliegt, oder das Blinken mehrdeutig ist, weil weitere Einfahrten oder Seitenstraßen vorhanden sind, auf die es sich auch beziehen kann (OLG Köln, DAR 1978, 138; OLG Oldenburg, NZV 1992, 454 ).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.03.1992 - 5 Ss (OWi) 422/91 - (OWi) 34/92 I   

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https://dejure.org/1992,9882
OLG Düsseldorf, 02.03.1992 - 5 Ss (OWi) 422/91 - (OWi) 34/92 I (https://dejure.org/1992,9882)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.03.1992 - 5 Ss (OWi) 422/91 - (OWi) 34/92 I (https://dejure.org/1992,9882)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. März 1992 - 5 Ss (OWi) 422/91 - (OWi) 34/92 I (https://dejure.org/1992,9882)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 454
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Ob das Oberlandesgericht Düsseldorf allerdings, wie das vorlegende Oberlandesgericht anzunehmen scheint, mit seiner wiederholten Formulierung "schlechterdings" (OLG Düsseldorf VRS 81, 208, 209; 82, 367, 368; 83, 382) einen derart weitreichenden verallgemeinernden Schluß ziehen will, daß dem Tatrichter die Berücksichtigung eines Geständnisses in allen denkbaren Fallkonstellationen von vornherein aus Rechtsgründen verwehrt sein soll, erscheint wiederum zweifelhaft (vgl. OLG Düsseldorf VRS 84, 304; vgl. ferner OLG Düsseldorf NZV 1992, 454 zur Schätzung beim Ausfall des Fahrtenschreibers).

    Darüber hinaus kann das Eingeständnis eines Kraftfahrzeugführers, die im angefochtenen Bußgeldbescheid genannte Geschwindigkeit - mindestens - gefahren zu sein, auch auf eigenen Erfahrungswerten beruhen: So ist es einem geübten Kraftfahrer ohne weiteres möglich, seine Geschwindigkeit schon an Hand der Motorgeräusche des ihm vertrauten Fahrzeuges, der sonstigen Fahrgeräusche und an Hand der Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung verändert, zuverlässig zu schätzen und dadurch zu erkennen, daß er die erlaubte Geschwindigkeit wesentlich überschreitet (OLG Schleswig, VerkMitt 1964, 54; OLG Hamm DAR 1972, 251; OLG Celle DAR 1978, 169; OLG Düsseldorf NZV 1992, 454; vgl. auch BGHSt 31, 86, 90).

  • OLG Köln, 08.01.2001 - Ss 545/00

    Berücksichtigung von Vorbelastungen bei der Bußgeldbemessung

    Ein innerer Zusammenhang in diesem Sinne ist in der Rechtsprechung namentlich für den Fall angenommen worden, dass einer abzuurteilenden Geschwindigkeitsüberschreitung ein Rotlichtverstoß vorangegangen war, weil darin eine Neigung des Betroffenen erkennbar wurde, sich leichtfertig und unbekümmert über seine Pflichten als Kraftfahrzeugführer hinwegzusetzen (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1992, 454).
  • OLG Köln, 11.01.2001 - Ss 532/00

    Geschwindigkeitsüberschreitung bei defektem "Tacho"

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein defekter Tachometer den Vorwurf der Fahrlässigkeit bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht ausschließt (BayObLG NStZ-RR 2000, 121 = DAR 2000, 171 = NZV 2000, 216 [217] = VRS 98, 288 [289]; OLG Celle DAR 1978, 169; OLG Düsseldorf NZV 1992, 454; OLG Hamm DAR 1972, 251; OLG Schleswig VM 1964, 54; SenE v. 03.10.1986 - Ss 564/86 - Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 3 Rdnr. 51/52).

    Einem geübten Fahrer ist es ohne weiteres möglich, anhand der Motorgeräusche des ihm vertrauten Fahrzeugs, der sonstigen Fahrgeräusche und insbesondere anhand der Schnelligkeit, mit der sich die - ggfs. durch Scheinwerferlicht ausgeleuchtete - Umgebung verändert, zuverlässig zu schätzen und zu erkennen, dass er die erlaubte Geschwindigkeit wesentlich überschreitet (OLG Düsseldorf NZV 1992, 454 m. w. Nachw.; OLG Celle a.a.O. [für einen Pkw Mercedes 280]).

  • OLG Hamm, 08.09.2005 - 4 Ss OWi 605/05

    Aufhebung, Geschwindigkeitsüberschreitung, standardisiertes Messverfahren,

    Zwar kann das Eingeständnis eines Kraftfahrzeugführers, die im angefochtenen Bußgeldbescheid genannte Geschwindigkeit - mindestens - gefahren zu sein, auch auf eigenen Erfahrungswerten beruhen: So ist es einem geübten Kraftfahrer ohne weiteres möglich, seine Geschwindigkeit schon an Hand der Motorgeräusche des ihm vertrauten Fahrzeuges, der sonstigen Fahrgeräusche und an Hand der Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung verändert, zuverlässig zu schätzen und dadurch zu erkennen, dass er die erlaubte Geschwindigkeit wesentlich überschreitet (vgl. OLG Schleswig, VerkMitt 1964, 54; OLG Hamm, DAR 1972, 251; OLG Celle, DAR 1978, 169; OLG Düsseldorf, NZV 1992, 454; grundlegend insoweit BGHSt 31, 86 (90) = NJW 1982, 2455; BGH, NJW 1993, 3081 (3084)).
  • OLG Hamm, 20.08.2002 - 4 Ss OWi 693/02

    Aufhebung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Mitteilung des

    Darüber hinaus kann das Eingeständnis eines Kfz-Führers, die im angefochtenen Bußgeldbescheid genannte Geschwindigkeit - mindestens - gefahren zu sein, auch auf eigenen Erfahrungswerten beruhen: So ist es einem geübten Kraftfahrer ohne weiteres möglich, seine Geschwindigkeit schon an Hand der Motorgeräusche des ihm vertrauten Fahrzeuges, der sonstigen Fahrgeräusche und an Hand der Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung verändert, zuverlässig zu schätzen und dadurch zu erkennen, dass er die erlaubte Geschwindigkeit wesentlich überschreitet (OLG Schleswig, VerkMitt 1964, 54; OLG Hamm, DAR 1972, 251; OLG Celle, DAR 1978, 169; OLG Düsseldorf, NZV 1992, 454; vgl. auch BGHSt 31, 86 (90)).
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