Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.03.1991

Rechtsprechung
   BGH, 12.03.1991 - VI ZR 173/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2679
BGH, 12.03.1991 - VI ZR 173/90 (https://dejure.org/1991,2679)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1991 - VI ZR 173/90 (https://dejure.org/1991,2679)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1991 - VI ZR 173/90 (https://dejure.org/1991,2679)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2679) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schmerzensgeld - Kürzung der Mitverschuldensquote - Bewertung einer unfallbedingten Beeinträchitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 30 %

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 305
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.04.1970 - VI ZR 13/69

    Begriff der absoluten Fahruntüchtigkeit; Bemessung des Schmerzensgeldes

    Auszug aus BGH, 12.03.1991 - VI ZR 173/90
    Vielmehr stellt das Mitverschulden bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes lediglich ein Bemessungselement neben anderen dar, wobei sich die einzelnen Bemessungselemente je nach den konkreten Umständen des Einzelfalles unterschiedlich auswirken können; ihre Gewichtung ist wesentlich Sache des Tatrichters (vgl. etwa Senatsurteil vom 21. April 1970 - VI ZR 13/69 - VersR 1970, 624, 625 sowie BGB-RGRK/Kreft 12. Aufl. § 847 Rdn. 55 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 30.09.2015 - 12 U 58/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem durch ein …

    Vielmehr stellt das Mitverschulden bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes lediglich ein Bemessungselement neben anderen dar, wobei sich die einzelnen Bemessungselemente je nach den konkreten Umständen des Einzelfalles unterschiedlich auswirken können (vgl. BGH, NZV 1991, 305; OLG Brandenburg, MDR 2009, 1274; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2014, 33).
  • OLG München, 16.09.2016 - 10 U 750/13

    Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem Kfz und dem einen …

    Zwar ist dieser gem. der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. z. B. Urteil vom 12.03.1991, Az.: VI ZR 173/90, NZV 1991, 305) nicht dergestalt zu berücksichtigen, dass zunächst ein angemessenes Schmerzensgeld ermittelt und sodann eine Kürzung gem. der Haftungsquote vorzunehmen ist.
  • OLG Zweibrücken, 26.04.2021 - 1 U 141/19

    Kollision eines Kraftfahrzeuges mit einem am Fahrbahnrand stehenden Kind

    Entgegen der Auffassung des Erstrichters ist die Mitverantwortlichkeit des Verletzten aber nur ein Bemessungsfaktor, der Einfluss auf die Höhe des Schmerzensgeldes nehmen kann, es findet hingegen keine Quotierung statt (BGH, Urteil vom 12.03.1991, Az. VI ZR 173/90, Juris).
  • OLG Brandenburg, 26.08.2021 - 12 U 179/20

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem vom Geh- bzw. Radweg auf die …

    Der Mithaftungsanteil ist also nur ein Bemessungsfaktor unter vielen in Bezug auf die Höhe des angemessenen Schmerzensgeldes (BGH Urteil vom 12. März 1991, VI ZR 173/90, beck-online;… Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 13. Auflage, 2020, Rn. 283).
  • OLG München, 23.10.2015 - 10 U 2231/15

    Gesamtschuldner, Teilschmerzensgeld, Schmerzensgeld, Mitverschulden, …

    Ansprüche wegen immaterieller Schäden dürfen jedoch nicht quotiert werden, dies wäre rechtsfehlerhaft und würde die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs missachten (etwa: NJW 2002, 212: "bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nach § BGB § 847 BGB nicht quotenmäßig zu berücksichtigen ist, sondern sich als ein Bewertungsfaktor neben anderen darstellt (Senat, NZV 1991, 305)").
  • BGH, 02.10.2001 - VI ZR 356/00

    Zivilprozessrecht: Rechtsmittelbeschwer bei unbeziffertem Schmerzensgeldantrag …

    Der abweichenden Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (VersR 1993, 616) vermag der Senat schon deshalb nicht zu folgen, weil das Mitverschulden bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nach § 847 BGB nicht quotenmäßig zu berücksichtigen ist, sondern sich als ein Bewertungsfaktor neben anderen darstellt (Senatsurteil vom 12. März 1991 - VI ZR 173/90 - NZV 1991, 305; OLG Karlsruhe, VersR 1988, 59, 60).
  • OLG Hamm, 29.07.2025 - 7 U 58/24

    Protokollierung; Eigendiktat; Sachverständiger; Verfahrensfehler; Wiederholung …

    Zwar stellt ein Eigenverschulden des Verletzten bei der Festsetzung eines Schmerzensgelds einen - nur die Anspruchshöhe - betreffenden Bemessungsfaktor dar (vgl. BGH, Urteile v. 12.3.1991 - VI ZR 173/90, NZV 1991, 305; v. 2.10.2001 - VI ZR 356/00, NZV 2002, 27, 28;… B. v. 12.3.2014 - 4 StR 572/13, juris Rn. 11).
  • OLG Naumburg, 25.10.2001 - 3 U 24/01

    Höhe des Schmerzensgeldes und Haftunsgverteilung bei einem Verkehrsunfall …

    Mit der Höhe des ausgeurteilten Schmerzensgeldes und der Schmerzensgeldrente ist aus der Sicht des Senates allen Umständen - auch dem Mitverschulden des Klägers, dass neben anderen nur ein Bemessungselement ist (vgl. BGH NZV 1991, 305) - gebührend Rechnung getragen worden.
  • OLG Naumburg, 25.09.2001 - 9 U 121/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Das Ausmaß der Verletzungsfolgen und die damit auch aktuell verbundenen psychischen Belastungen rechtfertigen es, ein Schmerzensgeld festzusetzen, das höher liegt, als es sich bei einer rechnerischen Berücksichtigung der Mitverschuldensquote ergeben würde (dazu: BGH NZV 1991, 305 ).
  • OLG München, 18.03.2015 - 20 U 3360/14

    Mitverschulden, Schadensersatz und Schmerzensgeld

    Vielmehr stellt das Mitverschulden bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes lediglich ein weiteres Bemessungselement neben anderen dar, wobei sich die einzelnen Bemessungselemente je nach den konkreten Umständen des Einzelfalles unterschiedlich auswirken können; ihre Gewichtung ist wesentlich Sache des Tatrichters (BGH NZV 1991, 305).
  • BGH, 16.01.2024 - VI ZB 45/23

    Wert des Beschwerdegegenstands bei Grundurteil über Schmerzensgeldanspruch

  • BGH, 12.03.2014 - 4 StR 572/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorliegen eines …

  • OLG Naumburg, 23.12.2014 - 12 U 36/14

    Schmerzensgeldbemessung: Berücksichtigung der Verhältnisse des Heimatlandes des …

  • LG Köln, 23.01.2024 - 14 O 58/22
  • OLG Zweibrücken, 08.03.2021 - 1 U 141/19

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Kollision eines den …

  • OLG Frankfurt, 17.05.2023 - 17 U 167/22

    Verkehrsunfall: Zum Begriff "Beschäftigter" im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 04.03.1991 - II ZR 51/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1215
BGH, 04.03.1991 - II ZR 51/90 (https://dejure.org/1991,1215)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1991 - II ZR 51/90 (https://dejure.org/1991,1215)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1991 - II ZR 51/90 (https://dejure.org/1991,1215)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1215) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Benutzung der Bordtechnik - Sprechfunkgerät - Sorgfaltspflicht - Vermeidung von Gefährdungen in der Schiffahrt - Schiffsführerpflicht - Nutzungspflicht trotz fehlender Gesetze

  • Institut für Transport- und Verkehrsrecht
  • rechtsportal.de

    RheinSchPolVORheinSchPolVO (1983) § 1.04
    Sorgfaltspflichten der Schiffsführer auf dem Rhein; Benutzung vorhandener technischer Einrichtungen

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 852
  • MDR 1991, 1142
  • NZV 1991, 305
  • VersR 1991, 605
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.12.1975 - II ZR 68/74

    Gebrauch von Radar auf hoher See

    Auszug aus BGH, 04.03.1991 - II ZR 51/90
    In dem Urteil vom 1. Dezember 1975 (BGHZ 65, 304, 306 f) hat er es für erforderlich erachtet, daß ein im Nebel außerhalb des üblicherweise in diesem Bereich der Ostsee verlaufenden Zwangsweges ankerndes Schiff sein Radargerät benutzt.

    Anders als der Senat dies in der Entscheidung BGHZ 65, 304, 308 für den damaligen Fall angenommen hat, besteht hier kein Grund, einen schuldhaften Pflichtenverstoß des Beklagten zu verneinen.

  • BGH, 29.01.1969 - I ZR 18/67

    Haftung des Gastwirts aus einem Verwahrungsvertrag über ein abgestelltes …

    Auszug aus BGH, 04.03.1991 - II ZR 51/90
    Gerade wenn - wie es die Revision mit Recht für geboten hält - in erster Linie auf das Maß der Verursachung abgehoben wird (…Sen.Urt. v. 4. März 1963 - II ZR 68/61, NJW 1963, 1447, 1449; BGH, Urt. v. 29. Januar 1969 - I ZR 18/67, NJW 1969, 790 [BGH 29.01.1969 - I ZR 18/67];… BGH, Urt. v. 30. Januar 1982 - III ZR 110/80, NJW 1983, 622), ist die von dem Berufungsgericht vorgenommene Abwägung nicht nur möglich, sondern sogar naheliegend.
  • BGH, 30.09.1982 - III ZR 110/81

    Verletzung einer Pflicht aus dem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis - …

    Auszug aus BGH, 04.03.1991 - II ZR 51/90
    Gerade wenn - wie es die Revision mit Recht für geboten hält - in erster Linie auf das Maß der Verursachung abgehoben wird (…Sen.Urt. v. 4. März 1963 - II ZR 68/61, NJW 1963, 1447, 1449;… BGH, Urt. v. 29. Januar 1969 - I ZR 18/67, NJW 1969, 790 [BGH 29.01.1969 - I ZR 18/67]; BGH, Urt. v. 30. Januar 1982 - III ZR 110/80, NJW 1983, 622), ist die von dem Berufungsgericht vorgenommene Abwägung nicht nur möglich, sondern sogar naheliegend.
  • BGH, 04.10.1982 - II ZR 237/81

    Zusammenstoß zweier Schiffe im Nord-Ostsee-Kanal - Geltendmachung von Ansprüchen …

    Auszug aus BGH, 04.03.1991 - II ZR 51/90
    Allgemeiner gefaßt hat der Senat denselben Gedanken in der Entscheidung vom 4. Oktober 1982 (II ZR 237/81, VersR 1982, 1138), wenn er die aktive Benutzung des Sprechfunkgerätes zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer auf dem Nordostseekanal mit der Begründung gefordert hat, daß "verfügbare moderne technische Hilfsmittel einzusetzen" sind, "wenn sich damit die Gefährdung anderer Fahrzeuge durch das eigene Schiff verringern oder beseitigen läßt".
  • BGH, 04.03.1963 - II ZR 68/61

    Einzug von Forderungen von Bauunternehmern - Einlösung von Schecks - Anspruch auf …

    Auszug aus BGH, 04.03.1991 - II ZR 51/90
    Gerade wenn - wie es die Revision mit Recht für geboten hält - in erster Linie auf das Maß der Verursachung abgehoben wird (Sen.Urt. v. 4. März 1963 - II ZR 68/61, NJW 1963, 1447, 1449;… BGH, Urt. v. 29. Januar 1969 - I ZR 18/67, NJW 1969, 790 [BGH 29.01.1969 - I ZR 18/67];… BGH, Urt. v. 30. Januar 1982 - III ZR 110/80, NJW 1983, 622), ist die von dem Berufungsgericht vorgenommene Abwägung nicht nur möglich, sondern sogar naheliegend.
  • BGH, 25.05.2005 - III ZR 409/04

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht an einer Wasserstraße

    Es trifft zwar zu, daß unter solchen Umständen der Schiffsführer aufgrund seiner - bei Dunkelheit gesteigerten - allgemeinen Sorgfaltspflicht (§ 1.04 MoselSchPV) gehalten ist, auf ein ihm zur Verfügung stehendes Radargerät als Hilfsmittel zurückzugreifen, obwohl dies in § 6.30 Nr. 4 MoselSchPV ausdrücklich nur für unsichtiges Wetter bestimmt ist (vgl. dazu BGHZ 65, 304, 306 f. für die Seeschiffahrt; BGH, Urteil vom 4. März 1991 - II ZR 51/90 - VersR 1991, 605 zum Einsatz eines Sprechfunkgeräts;… Bemm/v. Waldstein, RheinSchPV, 3. Aufl., § 1.04 Rn. 4, § 6.30 Rn. 5).
  • OLG Köln, 20.03.2018 - 3 U 209/13

    Havarie der "Waldhof"

    Denn die Prinzipien der sog. seemännischen Übung im Sinne ungeschriebener Sorgfaltsanforderungen kommen nur dort zur Anwendung, wo normierte Sorgfaltsregelungen fehlen bzw. wo Gefahren auftreten, die in den Regelungen der einschlägigen Schifffahrtsverordnungen keine Berücksichtigung gefunden haben (vgl. hierzu etwa: BGH, Urt. v. 04.03.1991 - II ZR 51/90;… Rheinschifffahrtsobergericht Karlsruhe, Urt. v. 29.06.1994 - U 13/92 RhSch, zit. nach juris).
  • BGH, 09.11.1992 - II ZR 192/91

    Handlungspflichten zur Abwendung einer gefährlichen Begegnung im Schiffsverkehr

    Der Senat hat bereits entschieden, die allgemeine Sorgfaltspflicht gebiete es, daß Schiffsführer auf dem Rhein die an Bord vorhandenen technischen Einrichtungen (z.B.: Sprechfunkgeräte) auch ohne ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung benutzen müßten, wenn damit die Gefährdung von Menschenleben, das Entstehen von Sachschäden oder die Behinderung der Schiffahrt vermieden werden könnten (vgl. Urt. v. 4. März 1991 - II ZR 51/90, VersR 1991, 605, 606 = NJW-RR 1991, 852).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2001 - U 2/00

    Annährung an den Schleusenbereich; Schleusenvorhafen als Teil des …

    Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung (VersR 1991, 605) betont, dass es die allgemeine Sorgfaltspflicht gebietet, dass Schiffsführer auf dem Rhein die an Bord vorhandenen technischen Einrichtungen, insbesondere ein Sprechfunkgerät, auch ohne ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung benutzen, wenn damit die Gefährdung von Menschenleben, das Entstehen von Sachschäden oder Behinderungen der Schifffahrt vermieden werden können.
  • OLG Köln, 19.10.2004 - 3 U 35/04
    Aus ihr ergab sich die Notwendigkeit, die an Bord vorhandene technische Einrichtung auch ohne ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung zu benutzen, um die Gefährdung von Menschenleben und das Entstehen von Sachschäden zu vermeiden (BGH VersR 91, S. 605;… Bemm/von Waldsein, RheinSchPV, § 1.04 Rn. 4).
  • AG St. Goar, 24.03.2003 - 4 C 13/02
    Die Gefahrenlage, in der sich die Schifffahrt auf den teilweise engen Windungen der Mosel befindet, ist der einer Radarfahrt durchaus vergleichbar, weshalb üblicherweise jede Begegnung über Funk abgesprochen wird: Auch auf der Mosel ist die Sicht vielfach derart stark eingeschränkt, dass entgegenkommende Fahrzeuge erst kurz vor der Begegnung wahrgenommen werden können, weshalb es einer entsprechenden Vorbereitung der Begegnung unter Zuhilfenahme aller der modernen Schifffahrt zur Verfügung stehenden Hilfsmittel bedarf (vgl. BGH VersR 1991, S. 605 und VersR 1982 5.1138).
  • OLG Köln, 15.04.1997 - 3 U 122/96
    Dieses der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entsprechende Postulat, das etwa für den in der Binnenschiffahrt üblichen Gebrauch des Sprechfunks gilt (BGH VersR 1991, 605), läßt sich nicht in gleichem Maße auf den Gebrauch des Radars übertragen.
  • OLG Karlsruhe, 29.06.1993 - U 2/93

    Ausländischer Schiffsführer; Sprechfunkverkehr in deutscher Sprache; Neckar

    Zwar gebietet es die allgemeine Sorgfaltspflicht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 04.03.1991 - II ZR 51/90 - = VersR 1991, 605, 606; Urteil vom 09.11.1992 - II ZR 192/91 - = VersR 1992, 249, 250), der der Senat folgt, daß Schiffsführer auf dem Rhein die an Bord vorhandenen technischen Einrichtungen, z.B. Sprechfunkgeräte auch ohne ausdrückliche gesetzliche Verpfichtung benutzen müssen, wenn damit die Gefährdung von Menschenleben, das Entstehen von Sachschäden oder die Behinderung der Schiffahrt vermieden werden können.
  • AG St. Goar, 12.01.2004 - 4 C 10/03
    Hierzu hatte er sich natürlich aller Hilfsmittel zu bedienen, die er an Bord hatte (vgl. BGH in VersR 1991 S. 605).
  • Berufungsausschuss Moselkommission, 17.11.2003 - 15 Z 2/03
    Insbesondere ist bei möglichen Gefahrenlagen das Sprechfunkgerät zu benutzen, was schon aus den allgemeinen Sorgfaltspflichten der §§ 1.04 RhSchPVO und MoSchPVO (vgl. BGH VersR 82, 1138 f. und 91, 605) folgt.
  • Berufungsausschuss Moselkommission, 17.11.2003 - 14 Z-1/03
  • OLG Karlsruhe, 29.06.1994 - U 13/92
  • AG St. Goar, 12.01.2004 - 4 C 9/03
  • Berufungsausschuss Moselkommission -, 17.11.2003 - 14 Z-1/03
  • Berufungsausschuss Moselkommission -, 17.11.2003 - 15 Z 2/03
  • OLG Karlsruhe, 08.07.1992 - U 8/91
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht