Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 09.06.1993 - 2 Ss 81/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVO § 35 Abs. 7
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Paketzusteller; Post; Private
Papierfundstellen
- NZV 1993, 407
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 9.12
Gelbes Blinklicht (Rundumlicht); Fahrzeuge, die der Müllabfuhr dienen; …
Davon hat der Verordnungsgeber mit der Begründung Abstand genommen (VkBl 2001 S. 9), dass § 35 StVO Sonderrechte nur Institutionen zugestehe, die hoheitlich tätig würden; privaten Dienstleistern hätten diese nie zugestanden (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Juni 1993 - 2 Ss 81/93 - juris Rn. 11, das der Entstehungsgeschichte von § 35 StVO ebenfalls entnimmt, nicht hoheitlich tätigen Versorgungs- und Beförderungsunternehmen hätten keine Sonderrechte eingeräumt werden sollen). - OVG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 LC 91/09
Anforderungen an ein der Müllabfuhr dienendes Fahrzeug i.S.d. die Befugnis zur …
Sinn der Vorschrift ist es, die betreffenden Regeln der StVO ausnahmsweise dann zurücktreten zu lassen, wenn und soweit es für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben geboten ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9.6.1993 - 2 Ss 81/93 -, NZV 1993, 407, juris; LG Berlin, Urteil vom 10.4.2002 - 24 O 99/01 -, Schaden-Praxis 2002, 263, juris; Ternig, VD 2004, 102, 107 m.w.N.; Künnell, WzS 1985, 219).
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