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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.01.1999 - 24 U 61/97, 2 O 167/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12067
OLG Frankfurt, 22.01.1999 - 24 U 61/97, 2 O 167/96 (https://dejure.org/1999,12067)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.01.1999 - 24 U 61/97, 2 O 167/96 (https://dejure.org/1999,12067)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Januar 1999 - 24 U 61/97, 2 O 167/96 (https://dejure.org/1999,12067)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall mit einem Polizeifahrzeug; Bagatell-Anstöße im Straßenverkehr; Körperlich-gesundheitliche Bedeutungslosigkeit eines Anstoßes durch ein Fahrzeug; Körperliche Auswirkungen nach einem Auffahrunfall; Erleiden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 165
  • VersR 2000, 609
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines verkehrsunfallbedingten …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.1999 - 24 U 61/97
    Gerade in Zusammenhängen mit Bagatell-Anstößen im Straßenverkehr ist dies auch schon in einer solchen Vielzahl von Fällen durch Sachverständige der medizinischen und der Ingenieurwissenschaften dargelegt worden, daß der Senat keine Bedenken trägt, seine aus dem täglichen Leben gewonnene Erfahrung auf einen Fall wie den Vorliegenden anzuwenden; beispielhaft verweist er auf die medizinisch-biomechanischen Erwägungen, die in den nachfolgend zitierten Entscheidungen wiedergegeben sind: OLG Karlsruhe ZfS 1998, 375; OLG Hamm OLGR 1998, 312; OLG Düsseldorf r + s 1997, 457; LG Bochum r + s 1996, 441; LG Stuttgart a.a.O. 442; AG Winsen (Luhe) a.a.O.; LG Stade a.a.O. 443; LG Amberg a.a.O.; AG Dachau a.a.O. 444 m. A. nm.
  • OLG Düsseldorf, 14.07.1997 - 1 U 226/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.1999 - 24 U 61/97
    Gerade in Zusammenhängen mit Bagatell-Anstößen im Straßenverkehr ist dies auch schon in einer solchen Vielzahl von Fällen durch Sachverständige der medizinischen und der Ingenieurwissenschaften dargelegt worden, daß der Senat keine Bedenken trägt, seine aus dem täglichen Leben gewonnene Erfahrung auf einen Fall wie den Vorliegenden anzuwenden; beispielhaft verweist er auf die medizinisch-biomechanischen Erwägungen, die in den nachfolgend zitierten Entscheidungen wiedergegeben sind: OLG Karlsruhe ZfS 1998, 375; OLG Hamm OLGR 1998, 312; OLG Düsseldorf r + s 1997, 457; LG Bochum r + s 1996, 441; LG Stuttgart a.a.O. 442; AG Winsen (Luhe) a.a.O.; LG Stade a.a.O. 443; LG Amberg a.a.O.; AG Dachau a.a.O. 444 m. A. nm.
  • LG Heilbronn, 22.01.1998 - 6 S 347/96

    HWS-Verletzungsgefahr auf Grund der konstitutionellen Schwäche des Unfallgegners

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.1999 - 24 U 61/97
    Lemcke; AG Beckum r + s 1997, 459 m. Anm. Lemcke; LG Heilbronn NJW-RR 1998, 1555.
  • LG Bochum, 22.05.1996 - 6 O 225/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.1999 - 24 U 61/97
    Gerade in Zusammenhängen mit Bagatell-Anstößen im Straßenverkehr ist dies auch schon in einer solchen Vielzahl von Fällen durch Sachverständige der medizinischen und der Ingenieurwissenschaften dargelegt worden, daß der Senat keine Bedenken trägt, seine aus dem täglichen Leben gewonnene Erfahrung auf einen Fall wie den Vorliegenden anzuwenden; beispielhaft verweist er auf die medizinisch-biomechanischen Erwägungen, die in den nachfolgend zitierten Entscheidungen wiedergegeben sind: OLG Karlsruhe ZfS 1998, 375; OLG Hamm OLGR 1998, 312; OLG Düsseldorf r + s 1997, 457; LG Bochum r + s 1996, 441; LG Stuttgart a.a.O. 442; AG Winsen (Luhe) a.a.O.; LG Stade a.a.O. 443; LG Amberg a.a.O.; AG Dachau a.a.O. 444 m. A. nm.
  • AG Biedenkopf, 18.12.1997 - C 373/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.1999 - 24 U 61/97
    Gerade in Zusammenhängen mit Bagatell-Anstößen im Straßenverkehr ist dies auch schon in einer solchen Vielzahl von Fällen durch Sachverständige der medizinischen und der Ingenieurwissenschaften dargelegt worden, daß der Senat keine Bedenken trägt, seine aus dem täglichen Leben gewonnene Erfahrung auf einen Fall wie den Vorliegenden anzuwenden; beispielhaft verweist er auf die medizinisch-biomechanischen Erwägungen, die in den nachfolgend zitierten Entscheidungen wiedergegeben sind: OLG Karlsruhe ZfS 1998, 375; OLG Hamm OLGR 1998, 312; OLG Düsseldorf r + s 1997, 457; LG Bochum r + s 1996, 441; LG Stuttgart a.a.O. 442; AG Winsen (Luhe) a.a.O.; LG Stade a.a.O. 443; LG Amberg a.a.O.; AG Dachau a.a.O. 444 m. A. nm.
  • LG Bochum, 29.10.2002 - 9 S 167/02

    Erbringen des Vollbeweises für die erlittenen Verletzungen und die Ursächlichkeit …

    Rn. 18 Hinzu kommt, dass bei (den meisten) derartigen ärztlichen Bescheinigungen es sich sehr häufig nur um bloße Verdachtsdiagnosen handelt, bei denen die getroffene Aussage mehr oder weniger nur in der Wiedergabe von subjektiven Beschwerden ohne konkrete objektive Befunde erschöpft, mithin für die Frage, ob der Betroffene bei dem Unfall tatsächlich unfallbedingt körperliche Beeinträchtigungen erlitten hat, wertIos sind (vgl. dazu: Lemcke NZV 1996, 337 (339ff); OLG Düsseldorf r+s 1997, 457 (458); OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 822; OLG Frankfurt NZV 2000, 165 (166) = r+s 2001, 65ff; AG Beckum r+s 1997, 458 (459); zurückhaltend bis ablehnend auch: OLG Hamm NZV 2001, 468: ärztlichen Bescheinigungen ist nicht uneingeschränkt das entscheidende Gewicht beizumessen).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn sonstige Umstände entgegenstehen (vgl. dazu: Lemcke NZV 1996, 337 (339 ff); OLG Düsseldorf r+s 1997, 457 (458); OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 822; OLG Frankfurt NZV2000,165 (166) = r+s 2001, 65ff; AG Beckum r+s 1997, 458 (459); zurückhaltend bis ablehnend auch: OLG Hamm NZV 2001, 468: ärztlich Bescheinigungen ist nicht uneingeschränkt das entscheidende Gewicht beizumessen).

  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
    Es handelt sich hierbei dementsprechend sehr häufig nur um sogenannte Verdachtsdiagnosen, bei denen sich die getroffene Aussage mehr oder weniger nur in der Wiedergabe der von subjektiven Beschwerden ohne konkrete objektive Befunde erschöpft und somit für die Frage, ob der Betroffene bei dem Unfall tatsächlich unfallbedingt körperliche Beeinträchtigungen erlitten hat, wertlos sind ( OLG Düsseldorf , r + s 1997, Seite 457; OLG Frankfurt/Main , NZV 2000, Seite 165; Michael Frhr. v. Hadeln/Karl-Heinz Zuleger , NZV 2004, Seiten 273 ff. ).
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