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Rechtsprechung
   VG Freiburg, 09.03.2000 - 4 K 419/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7243
VG Freiburg, 09.03.2000 - 4 K 419/00 (https://dejure.org/2000,7243)
VG Freiburg, Entscheidung vom 09.03.2000 - 4 K 419/00 (https://dejure.org/2000,7243)
VG Freiburg, Entscheidung vom 09. März 2000 - 4 K 419/00 (https://dejure.org/2000,7243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • archive.org

    Drogen - Die Bedeutung unterschiedlicher Konsumverhalten für die Beurteilung der Kraftfahreignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Pflicht zur Ablieferung des Führerscheins; Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ; Weigerung eines Fahrerlaubnisinhabers zur Beibringung eines Gutachtens auf seine fehlende Kraftfahreignung; Nachweises von regelmäßiger oder ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 388
 
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Wird zitiert von ... (64)Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1994 - 10 S 1430/94

    Anordnung von Aufklärungsmaßnahmen bei einem drogenauffälligen Inhaber einer …

    Auszug aus VG Freiburg, 09.03.2000 - 4 K 419/00
    Nach der Nr. 9.2.1 der Anlage 4 ist bei regelmäßiger Einnahme von Cannabis in der Regel (siehe hierzu Nr. 3 der Vorbemerkung zur Anlage 4) die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr gegeben (im Unterschied zur Rechtslage vor Inkrafttreten der FeV, nach der regelmäßiger Cannabiskonsum lediglich Anlass bot, die Frage, ob der Fahrerlaubnisinhaber Drogenkonsum und Verkehrsteilnahme zu trennen vermag, durch eine medizinisch-psychologische Begutachtung klären zu lassen; vgl. hierzu BVerwG, NJW 1997, 269; VCH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.8.1994, VBlBW 1995, 196; OVG NW, NJW 1999, 161; anders aber auch insoweit bereits BayVGH, NJW 2000, 304).

    Dort wurde er vielmehr vorwiegend nur als Abgrenzung zum regel- bzw. gewohnheitsmäßigen Konsum, dessen Nachweis zur Forderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens berechtigte, verwendet (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.8. 1996, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., DÖV 1999, 650 m. w. N., und vom 9.8. 1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96

    Straßenverkehrsrecht - Drogenscreening bei Fahreignungszweifeln infolge …

    Auszug aus VG Freiburg, 09.03.2000 - 4 K 419/00
    NJW 1997, 269; VGH Bad.-Württ., Beschl, v. 6.7.1998, VB1BW 1999, 31; Himmelreich /Hentschel, Fahrverbot — Fahrerlaubnisentzug, Band II, 7. Aufl. 1992, RdNr. 138).

    Nach der Nr. 9.2.1 der Anlage 4 ist bei regelmäßiger Einnahme von Cannabis in der Regel (siehe hierzu Nr. 3 der Vorbemerkung zur Anlage 4) die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr gegeben (im Unterschied zur Rechtslage vor Inkrafttreten der FeV, nach der regelmäßiger Cannabiskonsum lediglich Anlass bot, die Frage, ob der Fahrerlaubnisinhaber Drogenkonsum und Verkehrsteilnahme zu trennen vermag, durch eine medizinisch-psychologische Begutachtung klären zu lassen; vgl. hierzu BVerwG, NJW 1997, 269; VCH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.8.1994, VBlBW 1995, 196; OVG NW, NJW 1999, 161; anders aber auch insoweit bereits BayVGH, NJW 2000, 304).

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Haschischkonsum

    Auszug aus VG Freiburg, 09.03.2000 - 4 K 419/00
    Die in dem genannten Urteil des BayVGH aus der jeweiligen Intensität des Cannabiskonsums gezogenen Schlussfolgerungen für die Kraftfahreignung decken sich im Wesentlichen mit der Rechtsprechung des BVerfG, dass nämlich die Mehrzahl der Cannabiskonsumenten nicht über das Probierstadium (den experimentellen Konsum) hinaus gelangt und dass bei diesen Konsumenten kein hinreichender Anlass für eine eingehende psychologische Erforschung ihrer Persönlichkeit besteht (BVerfG, NJW 1993, 2365).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.12.1998 - 10 S 3013/98

    Fahrerlaubnisentziehung: Eignungsgutachten bei Verdacht regelmäßigen …

    Auszug aus VG Freiburg, 09.03.2000 - 4 K 419/00
    Dort wurde er vielmehr vorwiegend nur als Abgrenzung zum regel- bzw. gewohnheitsmäßigen Konsum, dessen Nachweis zur Forderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens berechtigte, verwendet (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.8. 1996, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., DÖV 1999, 650 m. w. N., …und vom 9.8. 1994, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 10 S 2474/95

    Fahrerlaubnisentziehung: Anordnung eines Drogenscreenings bei Erwerb von …

    Auszug aus VG Freiburg, 09.03.2000 - 4 K 419/00
    § 14 I 2 FeV dürfte darüber hinaus nicht nur für den reinen Besitz von Cannabis für sich allein im Fahrerlaubnisrecht ohne Bedeutung wäre, wenn er nicht, zumal bei einer geringen Menge, Indiz für Eigenkonsum wäre (BVerwG, Beschl. v. 23.8.1996, a.a.O.; VGH Bad. - Württ., Beschl. v. 28.9.1995. VBlBW 1996, 30; wie hier stellt dementsprechend auch der Erlass des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg zur Einführung des neuen Fahrerlaubnis- und Fahrlehrerrechts im Stand vom 21.12.1999 [Az.: 34-3850.1/360], S. 23 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.1998 - 19 A 3204/98

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Berechtigte Zweifel an der Kraftfahreignung; …

    Auszug aus VG Freiburg, 09.03.2000 - 4 K 419/00
    Nach der Nr. 9.2.1 der Anlage 4 ist bei regelmäßiger Einnahme von Cannabis in der Regel (siehe hierzu Nr. 3 der Vorbemerkung zur Anlage 4) die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr gegeben (im Unterschied zur Rechtslage vor Inkrafttreten der FeV, nach der regelmäßiger Cannabiskonsum lediglich Anlass bot, die Frage, ob der Fahrerlaubnisinhaber Drogenkonsum und Verkehrsteilnahme zu trennen vermag, durch eine medizinisch-psychologische Begutachtung klären zu lassen; vgl. hierzu BVerwG, NJW 1997, 269; VCH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.8.1994, VBlBW 1995, 196; OVG NW, NJW 1999, 161; anders aber auch insoweit bereits BayVGH, NJW 2000, 304).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.1996 - 10 S 2099/96

    Anordnung von Aufklärungsmaßnahmen bei einem drogenauffälligen Inhaber einer …

    Auszug aus VG Freiburg, 09.03.2000 - 4 K 419/00
    Darüber hinaus darf die Fahrerlaubnisbehörde nach § 46 III FeV in Verbindung mit § 11 VIII FeV auf die Nichteignung des Betroffenen schließen, wenn dieser sich weigert, sich untersuchen zu lassen oder der Fahrerlaubnisbehörde das von ihr rechtmäßig geforderte Gutachten (über die Eignung) nicht fristgerecht beibringt und der Betroffene hierauf bei der Aufforderung zur Beibringung des Gutachtens hingewiesen worden ist (zur Übereinstimmung mit der bis zum 31.12.1998 insoweit geltenden Rechtslage vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl, v. 29.8. 1996, VBlBW 1997, 148), Der Rückschluss von der Weigerung eines Fahrerlaubnisinhabers zur Beibringung eines Gutachtens auf eine fehlende Kraftfahreignung ist jedoch nur zulässig, wenn die Anordnung der Behörde zur Beibringung des Gutachtens rechtmäßig war und der Fahrerlaubnisinhaber sich ohne ausreichenden Grund geweigert hat, dieser Anordnung zu folgen.
  • VGH Bayern, 14.09.2006 - 11 CS 06.1475

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Gelegentlichkeit" des Cannabiskonsums - etwa …

    Dieser Schluss ist allerdings nur tragfähig, wenn für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (OVG NW vom 25.11.1994 VRS 91, 215/216; OVG NW vom 22.1.2001 VRS 100, 394/400; OVG NW vom 22.11.2001 VRS 102, 136/137; VG Freiburg vom 9.3.2000 NZV 2000, 388;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, RdNr. 22 zu § 11 FeV).
  • VGH Bayern, 14.11.2011 - 11 CS 11.2349

    Verdacht der Alkoholabhängigkeit; Anforderung eines ärztlichen …

    Das Wort "darf" bringt lediglich zum Ausdruck, dass die Weigerung, sich einer zu Recht angeordneten Begutachtung zu unterziehen oder ihr Ergebnis der Behörde vorzulegen, nur dann den Schluss rechtfertigt, der Betroffene wolle einen Eignungsmangel verbergen, wenn für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/96; OVG NRW vom 25.11.1994 VRS 91, 215/216; OVG NRW vom 22.1.2001 VRS 100, 394/400; OVG NRW vom 22.11.2001 VRS 102, 136/137; VG Freiburg vom 9.3.2000 NZV 2000, 388).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2001 - 10 S 1337/01

    Gutachtenbeibringung bei (einmaligem) Konsum von Cannabis

    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 09. März 2000 - 4 K 419/00 - geändert.
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