Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.1999 - B 1 S 63/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 2000, 56
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - 1 S 35.12
Widerruf einer Genehmigung zur Ausübung des Gelegenheitsverkehrs mit Taxen bei …
Rn. 15 Es bestehen zwar keine Bedenken dagegen, dass die der Unzuverlässigkeitsprognose zugrunde liegenden Umstände für einzelne Fahrzeuge nicht teilbar (…vgl. Senatsbeschluss vom 19. August 2011, a.a.O.) oder für alle der von dem Antragsteller geführten Taxiunternehmen von Relevanz sind (vgl. für die Übertragbarkeit im Bereich von Güterkraftverkehrsunternehmen: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Juli 1999 - B 1 S 63/99 - GewArch 1999, 482); auch spricht im vorliegenden Fall für die Würdigung des Antragsgegners, dass der Antragsteller bei seiner mündlichen Anhörung erklärt hat, dass er die Daten der für die L... GmbH konzessionierten Taxen für den Antrag auf Erneuerung der Genehmigung erst aus einer für sämtliche Fahrzeuge umfassend geführten Excel-Tabelle habe herauslösen müssen, so dass davon auszugehen ist, dass die Einnahmeursprungsaufzeichnungen in allen von ihm geleiteten Taxiunternehmen in gleicher Weise geführt werden und deshalb die insoweit festgestellten erheblichen Mängel überall in gleicher Weise vorliegen. - VGH Bayern, 05.11.2020 - 11 ZB 20.642
Versagung einer Taxi-Genehmigung wegen Unzuverlässigkeit
- OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 7 LA 181/11
Berücksichtigung von Änderungen der Sach- oder Rechtslage bei der Entscheidung …
Es liegt indessen auf der Hand, dass schwere Verstößen im Sinne des § 1 Abs. 2 GBZugV a. F. nicht beliebig gewichtet werden durften, sondern ihnen schon aufgrund dieser Schwere im Rahmen der gebotenen Betrachtung der Gesamtpersönlichkeit (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 6.7. 1999 - B 1 S 63/99 -, GewArch 1999, 482 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 6) besondere Bedeutung zukam.Rn. 20 Die von der Klägerin formulierte Frage, "ob die persönliche Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nur dann gegeben ist, wenn die sich an das Insolvenzverfahren anschließende Restschuldbefreiung erteilt worden ist, oder ob das bisherige Verhalten des Gewerbetreibenden für die persönliche Zuverlässigkeit spricht", ist schon deshalb nicht von grundsätzlicher Bedeutung, weil die Beurteilung der hier in Rede stehenden Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden stets ausschlaggebend von einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls abhängt und dies bereits durch die vorhandene Rechtsprechung (vgl. etwa OVG LSA Beschl. v. 6.7. 1999 - B 1 S 63/99 -, GewArch 1999, 482 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 6, m. w. N.) hinreichend geklärt ist.
- VG Braunschweig, 06.07.2001 - 6 B 58/01
Bußgeldbescheid; Güterkraftverkehrsgenehmigung; Tageslenkzeiten; …
Soweit sich die Antragstellerin darauf beruft, trotz der extrem hohen Anzahl an festgestellten Verstößen sei es bislang zu keinem Unfall gekommen, ist dies ohne rechtliche Bedeutung, weil durch die Rücknahme oder den Widerruf einer Erlaubnis nach dem GüKG nicht ein in der Vergangenheit liegendes Tun oder Unterlassen geahndet, sondern einer zukünftigen Rechtsgütergefährdung vorgebeugt werden soll (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 06.07.1999 - B 1 S 63/99 -).
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