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Rechtsprechung
   OLG Jena, 12.02.2002 - 3 U 716/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13086
OLG Jena, 12.02.2002 - 3 U 716/01 (https://dejure.org/2002,13086)
OLG Jena, Entscheidung vom 12.02.2002 - 3 U 716/01 (https://dejure.org/2002,13086)
OLG Jena, Entscheidung vom 12. Februar 2002 - 3 U 716/01 (https://dejure.org/2002,13086)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Eingeschränkte Räum- und Streupflicht für Überwege

  • RA Kotz

    Auf Fußgängerüberweg bei Glatteis gestürzt - Anspruch gegen die Gemeinde?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Streupflicht an einer Unfallstelle; Die auf der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht beruhende Räumpflicht und Streupflicht füröffentliche Straßen und Wege; Räumpflicht und Streupflicht im Rahmen des der öffentlichen Hand Zumutbaren; Eingeschränkte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 § 839
    Öffentlich-rechtliche Verkehrssicherungspflicht; Räum und Streupflicht der Gemeinden

Verfahrensgang

  • LG Meiningen - 1 O 1568/00
  • OLG Jena, 12.02.2002 - 3 U 716/01

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 319
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.12.1990 - III ZR 21/90

    Straßenverkerhssicherungspflicht - Öffentliche Hand - Allgemeine …

    Auszug aus OLG Jena, 12.02.2002 - 3 U 716/01
    Diese beschränkt sich innerhalb geschlossener Ortschaften auf markierte Überwege sowie auf solche Straßenabschnitte, auf denen eine Fußgängerüberquerung unentbehrlich ist und ständig erheblicher Fußgängerverkehr herrscht (vgl. BGH, NJW 1992, 1044).
  • LG Gera, 29.07.2005 - 2 O 2235/03

    Voraussetzungen eines materiellen und immateriellen Schadensersatzanspruchs aus …

    In die haftungsrechtliche Bewertung einer Straße hat nämlich das Postulat mit einzufließen, dass die Räum- und Streupflicht unter dem Vorbehalt des Zumutbaren steht, wobei es auf die Leistungsfähigkeit des Sicherungspflichtigen ankommt (BGHZ 112, 74; BGH MDR 1998, 402; OLG Jena NZV 2002, 319; OLG Jena NZV 200 1, 87).
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