Rechtsprechung
| OLG Jena, 12.02.2002 - 3 U 716/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Eingeschränkte Räum- und Streupflicht für Überwege
- RA Kotz
Auf Fußgängerüberweg bei Glatteis gestürzt - Anspruch gegen die Gemeinde?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen einer Streupflicht an einer Unfallstelle; Die auf der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht beruhende Räumpflicht und Streupflicht füröffentliche Straßen und Wege; Räumpflicht und Streupflicht im Rahmen des der öffentlichen Hand Zumutbaren; Eingeschränkte ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 § 839
Öffentlich-rechtliche Verkehrssicherungspflicht; Räum und Streupflicht der Gemeinden
Verfahrensgang
- LG Meiningen - 1 O 1568/00
- OLG Jena, 12.02.2002 - 3 U 716/01
Papierfundstellen
- NZV 2002, 319
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.12.1990 - III ZR 21/90
Straßenverkerhssicherungspflicht - Öffentliche Hand - Allgemeine …
Auszug aus OLG Jena, 12.02.2002 - 3 U 716/01
Diese beschränkt sich innerhalb geschlossener Ortschaften auf markierte Überwege sowie auf solche Straßenabschnitte, auf denen eine Fußgängerüberquerung unentbehrlich ist und ständig erheblicher Fußgängerverkehr herrscht (vgl. BGH, NJW 1992, 1044).
- LG Gera, 29.07.2005 - 2 O 2235/03
Voraussetzungen eines materiellen und immateriellen Schadensersatzanspruchs aus …
In die haftungsrechtliche Bewertung einer Straße hat nämlich das Postulat mit einzufließen, dass die Räum- und Streupflicht unter dem Vorbehalt des Zumutbaren steht, wobei es auf die Leistungsfähigkeit des Sicherungspflichtigen ankommt (BGHZ 112, 74; BGH MDR 1998, 402; OLG Jena NZV 2002, 319; OLG Jena NZV 200 1, 87).
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