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   BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86   

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https://dejure.org/1987,262
BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86 (https://dejure.org/1987,262)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1987 - 2 WD 41.86 (https://dejure.org/1987,262)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1987 - 2 WD 41.86 (https://dejure.org/1987,262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 83, 278
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.10.1984 - 2 WD 25.84

    Pflicht eines Soldaten zum treuen Dienen - Pflicht eines Soldaten zu

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86
    Verletzt ein Berufssoldat oder ein Soldat auf Zeit diese für das Funktionieren der Bundeswehr unabdingbare Vertrauensgrundlage, dann verstößt er in gröbster Weise gegen seine Pflicht zu treuem Dienen und erschüttert sein dienstliches Ansehen tiefgreifend (BVerwG Urteil vom 23. Oktober 1984 - 2 WD 25/84 m.w.N.).

    Wird der Einzelfall einer Benzinentwendung für private Zwecke in dieser Weise nicht für sich betrachtet, sondern als das typische Teilstück einer allgemeinen und nur schwer zu bekämpfenden Erscheinung, dann ist auch die aus ihr drohende Gefahr, der es hier zu begegnen gilt, wesentlich größer, als die Umstände des Einzelfalles, insbesondere die Menge des entwendeten Benzins, erkennen lassen (BVerwG Urteil vom 23. Oktober 1984 - 2 WD 25/84 m.w.N.).

  • BVerwG, 05.02.1986 - 2 WD 30.85

    Dienstvergehen eines Berufssoldaten in Vorgesetztenstellung - Gemeinschaftlicher

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86
    Soweit zusätzliche Erschwerungsgründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses für den Dienstherrn nicht mehr zumutbar erscheinen lassen, zum Beispiel wegen der Entwendung von anvertrauten Gegenständen, kann auch eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis in Betracht kommen (BVerwG Urteil vom 5. Februar 1986 - 2 WD 30/85).
  • BVerwG, 29.07.1981 - 2 WD 33.81

    Pflichten zum treuen Dienen - Pflicht zu achtungswürdigem und vertrauenwürdigem

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86
    Die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr als eines militärischen Verbandes ist deshalb ernstlich beeinträchtigt, wenn ihre Kraftstoffreserven, die allgemein für die vielfach unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten ein eigenes Kraftfahrzeug haltenden Soldaten eine starke Versuchung ausüben, immer wieder privaten Zugriffen unterliegen (BVerwG Urteil vom 29. Juli 1981 - 2 WD 33/81).
  • BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90

    Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum

    Ein Soldat in Vorgesetztenstellung, der gemäß § 10 Abs. 1 SG in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel zu geben hat, disqualifiziert sich deshalb regelmäßig durch eine solche Tat als Vorgesetzter, so daß nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 76, 73 f.; 83, 273 f.; 83, 278 f. jeweils m.w.N.) Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad ist.

    Dabei kann die Tatsache, daß der Schaden für den Dienstherrn noch relativ gering war, nicht zugunsten des Soldaten maßnahmemildernd berücksichtigt werden; denn dienst- und disziplinarrechtlich ist nicht die Höhe des dem Dienstherrn zugefügten Schadens, sondern der durch die Verfehlung eingetretene Vertrauensverlust entscheidend, der bei dem Fehlverhalten eines Soldaten in Vorgesetztenstellung stets gravierend ist (BVerwGE 83, 278, 281).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 83, 278, 281) wäre dies nur dann der Fall, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten schlechterdings nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte; als solche Besonderheiten sind nur ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischen Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen (BVerwG Urteil vom 12. Juli 1983 - 2 WD 35/82 - m.w.N.).

  • BVerwG, 06.07.2000 - 2 WD 9.00

    Zuständigkeit eines Gerichts im Wehrdisziplinarrecht - Bindung eines

    Im Übrigen sind keine Anhaltspunkte für Tatmilderungsgründe im Sinne der Rechtsprechung des Senats, nämlich eine psychische Ausnahmesituation, eine ausweglos erscheinende, unverschuldete wirtschaftliche Notlage oder eine unbedachte persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten untadeligen, im Dienst bewährten Soldaten (vgl. Urteil vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281] >, vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 = NZWehrr 1991, 79 >, vom 7. August 1994 - BVerwG 2 WD 11.94 - und vom 10. Juni 1997 - BVerwG 2 WD 51.96 - < BVerwGE 113, 95 = NZWehrr 1997, 254 >) erkennbar oder vom früheren Soldaten dargetan worden.
  • BVerwG, 21.07.1994 - 2 WD 6.94

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme -

    Denn da es insoweit lediglich an einem maßnahmeerhöhenden Umstand fehlt, kann darin jedenfalls kein Maßnahmemilderungsgrund gesehen werden (vgl. Urteil vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281]>).
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