Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 14.09.2004 - 5 LB 141/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Beihilfe zu Aufwendungen für Teemischungen der traditionellen chinesischen Medizin
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 6 Abs. 1 Nr. 1 BhV; § 87c Abs. 1 S. 1 NBG
Beihilfefähigkeit von krankheitsbedingt schriftlich verordneten Arzneimitteln; Beihilfe zum Erwerb von Heilkräutern bei medizinischer Notwendigkeit der Präparate; Beihilfeanspruch nach erfolgloser Anwendung anerkannter Heilmethoden; Anforderungen an Arzneimittel zur ... - Judicialis
BhV § 6 I Nr. 2; ; BhV § 6 I Nr. 2 Satz 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beihilfefähigkeit von krankheitsbedingt schriftlich verordneten Arzneimitteln; Beihilfe zum Erwerb von Heilkräutern bei medizinischer Notwendigkeit der Präparate; Beihilfeanspruch nach erfolgloser Anwendung anerkannter Heilmethoden; Anforderungen an Arzneimittel zur ...
Verfahrensgang
- VG Stade, 10.10.2002 - 3 A 1119/01
- OVG Niedersachsen, 14.09.2004 - 5 LB 141/04
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94
Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2004 - 5 LB 141/04
Daher ist eine Behandlungsmethode dann "wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt", wenn eine Einschätzung ihrer Wirksamkeit und Geeignetheit durch die in der jeweiligen medizinischen Fachrichtung tätigen Wissenschaftler nicht vorliegt oder wenn die überwiegende Mehrheit der mit der Methode befassten Wissenschaftler die Erfolgsaussichten als ausgeschlossen oder jedenfalls gering beurteilt (BVerwG, Urt. v. 29.06.1995 - 2 C 15.94 -, ZBR 1996, 48; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.06.2003 - 4 S 804/01 -, DÖD 2004, 109).Das ist der Fall, wenn wissenschaftlich allgemein anerkannte Methoden zur Behandlung einer Erkrankung oder zur Linderung von Leidensfolgen nicht zur Verfügung stehen und die Aussicht besteht, dass eine "Außenseitermethode" nach einer medizinischen Erprobungsphase entsprechend dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft noch wissenschaftlich allgemein anerkannt werden kann (…vgl.: BVerwG, Urt. v. 28.11.1963 - 8 C 72.63 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 238.91 Nr. 27; BVerwG, Urt. v. 29.06.1995 - 2 C 15.94 -, ZBR 1996, 48, 49).
- VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 4 S 804/01
Abgelehnte Erstattungsfähigkeit - Phytotherapeutika bei MS
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2004 - 5 LB 141/04
Dieser Rechtsauffassung hat sich das Verwaltungsgericht Stuttgart durch das in der zitierten Kommentierung genannte Urteil vom 12. Juni 2000 (17 K 3050/99; der zu dieser Entscheidung ergangene Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 16. Juni 2003, DÖD 2004, 109, lässt diese Frage offen) und offenbar auch der Kommentator angeschlossen.Daher ist eine Behandlungsmethode dann "wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt", wenn eine Einschätzung ihrer Wirksamkeit und Geeignetheit durch die in der jeweiligen medizinischen Fachrichtung tätigen Wissenschaftler nicht vorliegt oder wenn die überwiegende Mehrheit der mit der Methode befassten Wissenschaftler die Erfolgsaussichten als ausgeschlossen oder jedenfalls gering beurteilt (…BVerwG, Urt. v. 29.06.1995 - 2 C 15.94 -, ZBR 1996, 48; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.06.2003 - 4 S 804/01 -, DÖD 2004, 109).
- BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 24.97
Keine Beihilfe für autohomologe Immuntherapie
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2004 - 5 LB 141/04
Als wissenschaftlich anerkannt sind nur solche Heilmethoden anzusehen, die von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der jeweiligen Krankheit als wirksam und geeignet angesehen wird (BVerwG, Urt. v. 18.06.1998 - 2 C 24.97 -, NJW 1998, 3436 = DÖD 1999, 208).
- BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 5.95
Beamtenrecht: Beihilfe zu Gunsten von Beamten für Mittel gegen Hausstaubmilben …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2004 - 5 LB 141/04
Die Beihilfevorschriften stellen nicht auf eine formelle Einordnung, sondern auf den materiellen Zweckcharakter sowie darauf ab, ob nach objektiven Maßstäben von dem Mittel eine therapeutische Wirkung zu erwarten ist (vgl.: BVerwG, Urt. v. 30.05.1996 - 2 C 5.95 -, DVBl. 1996, 1149;… OVG Lüneburg, Urt. v. 25.05.2004 - 5 LB 15/03 -, jeweils m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 25.05.2004 - 5 LB 15/03
Beihilfefähigkeit von Vitaminpräperaten bei einer Immunschwäche aufgrund einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2004 - 5 LB 141/04
Die Beihilfevorschriften stellen nicht auf eine formelle Einordnung, sondern auf den materiellen Zweckcharakter sowie darauf ab, ob nach objektiven Maßstäben von dem Mittel eine therapeutische Wirkung zu erwarten ist (…vgl.: BVerwG, Urt. v. 30.05.1996 - 2 C 5.95 -, DVBl. 1996, 1149; OVG Lüneburg, Urt. v. 25.05.2004 - 5 LB 15/03 -, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 28.11.1963 - VIII C 72.63
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2004 - 5 LB 141/04
Das ist der Fall, wenn wissenschaftlich allgemein anerkannte Methoden zur Behandlung einer Erkrankung oder zur Linderung von Leidensfolgen nicht zur Verfügung stehen und die Aussicht besteht, dass eine "Außenseitermethode" nach einer medizinischen Erprobungsphase entsprechend dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft noch wissenschaftlich allgemein anerkannt werden kann (vgl.: BVerwG, Urt. v. 28.11.1963 - 8 C 72.63 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 238.91 Nr. 27;… BVerwG, Urt. v. 29.06.1995 - 2 C 15.94 -, ZBR 1996, 48, 49).
- VGH Bayern, 13.12.2010 - 14 BV 08.1982
Zum Begriff des Arzneimittels in § 18 Satz 1 BayBhV.
Denn nach Sinn und Zweck der Beihilfevorschriften ist insofern entscheidend nicht auf eine formelle Einordnung im arzneimittelrechtlichen Sinne, sondern auf den materiellen Zweckcharakter bzw. darauf abzustellen, ob nach objektiven Maßstäben von dem Mittel eine therapeutische Wirkung zu erwarten ist (vgl. BayVGH vom 28.4.1993 ZBR 1993, 347;… VGH BW vom 11.3.2010 a.a.O.; OVG RhPf vom 9.5.2005 ZBR 2006, 203;… OVG SH vom 23.4.2004 a.a.O.; NdsOVG vom 14.9.2004 NdsRpfl 2005, 45).So wurden z.B. ärztlich verordnete Aminosäuremischungen (bei Vorliegen einer anders nicht behandelbaren Stoffwechselerkrankung des Beihilfeberechtigten [hier Hyperphenylalaninämie]) als Arzneimittel im beihilferechtlichen Sinne anerkannt (…OVG RhPf vom 9.5.2005 a.a.O.;… siehe auch BayVGH vom 28.4.1993 a.a.O., für "PAM 1", einer phenylalaninfreien Aminosäuremischung zum Ausgleich eines infolge einer einzuhaltenden Diät auftretenden Eiweißmangels), z.T. auch Heilkräuterzubereitungen der Traditionellen Chinesischen Medizin (sog. Dekokte;… vgl. VGH BW vom 31.8.2010 a.a.O.;… offen gelassen in OVG SH vom 23.4.2004 a.a.O.; siehe aber auch NdsOVG vom 14.9.2004 a.a.O.: kein Arzneimittel).
Daher ist eine Behandlungsmethode dann "wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt", wenn eine Einschätzung ihrer Wirksamkeit und Geeignetheit durch die in der jeweiligen medizinischen Fachrichtung tätigen Wissenschaftler nicht vorliegt oder wenn die überwiegende Mehrheit der mit der Methode befassten Wissenschaftler die Erfolgsaussichten als ausgeschlossen oder jedenfalls gering beurteilt (…siehe auch BVerwG vom 29.6.1995 a.a.O.; NdsOVG vom 14.9.2004 NdsRPfl 2005, 45; VGH BW vom 16.6.2003 IÖD 2003, 199).
- OVG Niedersachsen, 22.01.2013 - 5 LB 50/11
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Liposuktion (Fettabsaugung) zur …
Somit ist eine Behandlungsmethode dann "wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt", wenn eine Einschätzung ihrer Wirksamkeit und Geeignetheit durch die in der jeweiligen medizinischen Fachrichtung tätigen Wissenschaftler nicht vorliegt oder wenn die überwiegende Mehrheit der mit der Methode befassten Wissenschaftler die Erfolgsaussichten als ausgeschlossen oder jedenfalls gering beurteilt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29.6.1995 - BVerwG 2 C 15.94 -, juris Rn. 16; Nds. OVG, Urteil vom 14.9.2004 - 5 LB 141/04 -, juris Rn. 29).Unter diesen Voraussetzungen wird ein verantwortungsbewusster Arzt auch solche Behandlungsmethoden in Erwägung ziehen, die nicht dem allgemeinen Standard der medizinischen Wissenschaft entsprechen, aber nach ernst zu nehmender Auffassung noch Aussicht auf Erfolg bieten und die Aussicht besteht, dass eine solche Behandlungsmethode nach einer medizinischen Erprobungsphase entsprechend dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft noch wissenschaftlich allgemein anerkannt werden kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.6.1995, a. a. O., Rn. 20 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 14.9.2004, a. a. O., Rn. 31).
- VG Oldenburg, 15.11.2006 - 6 A 1689/05
Beihilfefähigkeit der Körperlotion Excipial U Lipolotio
Entscheidend sei nicht auf die formelle Einordnung eines Präparats, sondern auf seinen materiellen Zweckcharakter abzustellen (Urteil des Nds. OVG vom 14. September 2004 - 5 LB 141/04 -), also darauf, ob nach objektiven Maßstäben von dem Mittel eine therapeutische Wirkung zu erwarten sei.Zum Begriff des Arzneimittels im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 2 BhV a.F. hat das Nds. Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14. September 2004 - 5 LB 141/04 - (Nds. Rpfl. 2005, 45) Folgendes ausgeführt:.
Entstehende Mehrkosten, die - wie hier - eher dem allgemeinen Lebensbereich oder einer besonderen Lebensführung zuzuordnen sind, können nicht in Ansatz gebracht werden (vgl. OVG, Urteil vom 14. September 2004 - 5 LB 141/04 - a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 09.09.2008 - 5 LA 329/06
Anforderungen an das Vorliegen des Berufungszulassungsgrundes des ernstlichen …
Soweit das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil hinsichtlich der Definition des Arzneimittelbegriffs auf das Urteil des Senats vom 14. September 2004 (- 5 LB 141/04 -) Bezug genommen hat, ist dies entgegen der Auffassung des Klägers rechtlich nicht zu beanstanden. - VG Bayreuth, 09.02.2021 - B 5 K 20.401
Beihilfefähigkeit einer Liposuktionsbehandlung, wissenschaftlich allgemein …
Somit ist eine Behandlungsmethode dann "wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt", wenn eine Einschätzung ihrer Wirksamkeit und Geeignetheit durch die in der jeweiligen medizinischen Fachrichtung tätigen Wissenschaftler nicht vorliegt oder wenn die überwiegende Mehrheit der mit der Methode befassten Wissenschaftler die Erfolgsaussichten als ausgeschlossen oder jedenfalls gering beurteilt (…vgl. BVerwG, U.v. 29.6.1995 - 2 C 15.94 - juris Rn. 16; NdsOVG, U.v. 14.9.2004 - 5 LB 141/04 - juris Rn. 29).Unter diesen Voraussetzungen wird ein verantwortungsbewusster Arzt auch solche Behandlungsmethoden in Erwägung ziehen, die nicht dem allgemeinen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen, aber nach ernst zu nehmender Auffassung noch Aussicht auf Erfolg bieten und die Aussicht besteht, dass eine solche Behandlungsmethode nach einer medizinischen Erprobungsphase entsprechend dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft noch wissenschaftlich allgemein anerkannt wird (…vgl. BVerwG, U.v. 26.6.1995 - 2 C 15.94 - juris Rn. 20f.; NdsOVG, B.v. 14.9.2004 - 5 LB 141/04 - juris Rn. 31;… U.v. 22.1.2013 - 5 LB 50/11 - juris Rn. 34).
- VG Hamburg, 06.01.2023 - 21 K 4809/20
Zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Liposuktionsbehandlung (verneint)
Somit ist eine Behandlungsmethode dann "wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt", wenn eine Einschätzung ihrer Wirksamkeit und Geeignetheit durch die in der jeweiligen medizinischen Fachrichtung tätigen Wissenschaftler nicht vorliegt oder wenn die überwiegende Mehrheit der mit der Methode befassten Wissenschaftler die Erfolgsaussichten als ausgeschlossen oder jedenfalls gering beurteilt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29.6.1995, 2 C 15.94, juris, Rn. 16; OVG Lüneburg, Urt. v. 14.9.2004, 5 LB 141/04, juris, Rn. 29). - VG München, 13.07.2015 - M 17 K 15.2055
Kein Anspruch auf Gewährung weitere Beihilfe
Unter den genannten Voraussetzungen wird ein verantwortungsbewusster Arzt auch solche Behandlungsmethoden in Erwägung ziehen, die nicht dem allgemeinen Standard der medizinischen Wissenschaft entsprechen, aber nach ernst zu nehmender Auffassung noch Aussicht auf Erfolg bieten (…vgl. BayVGH, U.v. 13.12.2010 - 14 BV 08.1982 - juris Rn. 57 m.w.N.;… B.v. 17.2.2011 - 14 ZB 10.1403 - juris Rn. 8;… OVG Hamburg, U.v. 24.9.2004 - 1 Bf 47/01 - juris Rn. 41; OVG Lüneburg, U.v. 14.9.2004 - 5 LB 141/04 Rn. 31; BVerwG, U.v. 18.6.1998 - 2 C 24/97 - NJW 1998, 3436 Leitsatz). - VG Würzburg, 25.03.2013 - W 1 K 12.815
Adrenomyeloleuropathie (AMN); Behandlung mit Lorenzo's Öl; Beihilfefähigkeit; …
Daher ist eine Behandlungsmethode dann "wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt", wenn eine Einschätzung ihrer Wirksamkeit und Geeignetheit durch die in der jeweiligen medizinischen Fachrichtung tätigen Wissenschaftler nicht vorliegt oder wenn die überwiegende Mehrheit der mit der Methode befassten Wissenschaftler die Erfolgsaussichten als ausgeschlossen oder jedenfalls gering beurteilt (…siehe auch BVerwG vom 29.06.1995, a.a.O.; NdsOVG vom 14.09.2004 - 5 LB 141/04). - VG Braunschweig, 14.09.2007 - 7 A 71/06
Arzneimittel; Aufwendung; Ausschluss; Beamter; Beihilfe; Beihilfefähigkeit; …
Die arzneimittelrechtliche Einordnung eines Präparates kann deshalb nur einen Anhaltspunkt für die beihilferechtliche Beurteilung geben (vgl. BVerwG, Urt. vom 30.05.1996 - 2 C 5/95 -, DVBl 1996, 1149; Nds. OVG, Urt. vom 14.09.2004 - 5 LB 141/04 -, Nds. … - VG Braunschweig, 06.03.2007 - 7 A 266/05
Zur Frage der Beihilfefähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel
Die Beihilfevorschriften stellen nicht auf eine formelle Einordnung, sondern auf den materiellen Zweckcharakter sowie darauf ab, ob nach objektiven Maßstäben von dem Mittel eine therapeutische Wirkung zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 30.05.1996 - 2 C 5/95 -, DVBl 1996, 1149; Nds. OVG, Urt. vom 14.09.2004 - 5 LB 141/04 -, Nds. … - VG Braunschweig, 06.03.2007 - 7 A 194/05
Arzneimittel; Beihilfe; dynamische Verweisung; Herzrhythmusstörung; …
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