Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 25.08.2004 - 9 ME 206/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 7a Abs. 1 S. 1 NBauO ; § 13 Abs. 1 Nr. 6 NBauO; § 12a Abs. 1 S. 1 NBauO
Kombination des Schmalseitenprivilegs mit anderen Grenzabstandsausnahmeregelungen; Einstufung eines Mobilfunkmastes als Gebäude; Folgen der Wahrung von Abstandsflächen am Sockel des Gebäudes - Judicialis
NBauO § 12a I 1; ; NBauO § 13 I Nr 6; ; NBauO § 7 I 1; ; NBauO § 7 III; ; NBauO § 7a I 1; ; NBauO § 86 I Nr 1
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
NBauO §§ 12a Abs. 1 Satz 1, 13 Abs. 1 Nr. 6, 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, 7a Abs. 1 Satz 1, 86 Abs. 1 Nr. 1.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kombination von Grenzabstandsausnahmeregelungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kombination des Schmalseitenprivilegs mit anderen Grenzabstandsausnahmeregelungen; Einstufung eines Mobilfunkmastes als Gebäude; Folgen der Wahrung von Abstandsflächen am Sockel des Gebäudes
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 28.06.2004 - 2 B 48/04
- OVG Niedersachsen, 25.08.2004 - 9 ME 206/04
Papierfundstellen
- BauR 2004, 1826 (Ls.)
- NdsVBl 2004, 338
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 17.04.2000 - GrS 1/99
Unterschreitung der Abstandsflächentiefe vor mehr als zwei Außenwänden
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.08.2004 - 9 ME 206/04
Ergänzend ist lediglich auf die umfänglichen Ausführungen des Bayerischen VGH, Beschl. des Großen Senats vom 17.4.2000 - GrS 1/1999 - BRS 62 Nr. 138 = BauR 2000, 1728, zu der insoweit vergleichbaren landesrechtlichen Vorschrift des Art. 6 Abs. 5 BayBO zu verweisen: Danach setzt das Verhältnis der allgemeinen Abstandsvorschrift von 1 H zum Schmalseitenprivileg stets voraus, dass es an zwei Grundstücksgrenzen bei 1 H verbleibt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.1999 - 7 B 974/98
Abstandsrecht; Wirkungen wie von einem Gebäude; Stahlgittermast; Nachbarrecht; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.08.2004 - 9 ME 206/04
Mehr fordert § 12a Abs. 1 Satz 1 NBauO nicht (in diese Richtung auch OVG Münster, Beschl v. 10.2.1999 - 7 B 974/98 - BRS 62 Nr. 133 = NVwZ-RR 1999, 714 = BauR 1999, 1172 zu einem 40 m hohen Stahlgittermast mit einer quadratischen Grundfläche von 2, 50 m x 2, 50 m; SächsOVG, Beschl. v. 17.12.1997 - 1 S 746/96 - BRS 59 Nr. 118 = DÖV 1998, 431 für einen am Boden 1 m breiten, sich bis auf 0, 12 m verjüngenden und 31, 4 m hohen Antennenträger). - OVG Sachsen, 17.12.1997 - 1 S 746/96
Genehmigungsfähigkeit; Mobilfunksendeanlage; Außenbereich; Schmalseitenprivileg; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.08.2004 - 9 ME 206/04
Mehr fordert § 12a Abs. 1 Satz 1 NBauO nicht (in diese Richtung auch OVG Münster, Beschl v. 10.2.1999 - 7 B 974/98 - BRS 62 Nr. 133 = NVwZ-RR 1999, 714 = BauR 1999, 1172 zu einem 40 m hohen Stahlgittermast mit einer quadratischen Grundfläche von 2, 50 m x 2, 50 m; SächsOVG, Beschl. v. 17.12.1997 - 1 S 746/96 - BRS 59 Nr. 118 = DÖV 1998, 431 für einen am Boden 1 m breiten, sich bis auf 0, 12 m verjüngenden und 31, 4 m hohen Antennenträger).
- OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LC 236/05
Abstandsrechtliche Beurteilung der Errichtung und des Betriebs einer Basisstation …
Der Beschluss vom 2. September 2003 (- 9 ME 452/02 -, V.n.b.) betraf ebenso wie die weitere Entscheidung des 9. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 25.8.2004 (- 9 ME 206/04 -, V.n.b.) einen anderen Sachverhalt.Insoweit verhält sich der Fall anders als in dem vom 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht unter dem 25. August 2004 (- 9 ME 206/04 -, V.n.b.) entschiedenen Fall.
- OVG Niedersachsen, 06.12.2004 - 1 ME 256/04
Umfang des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Nachbareilantrag gegen eine …
Der Beschluss vom 2. September 2003 (- 9 ME 452/02 -, V.n.b.) betraf ebenso wie die weitere Entscheidung des 9. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 25.8.2004 (- 9 ME 206/04 -, V.n.b.) einen anderen Sachverhalt.Insoweit verhält sich der Fall anders als in dem vom 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht unter dem 25. August 2004 (- 9 ME 206/04 -, V.n.b.) entschiedenen Fall.
- VG Hannover, 05.11.2010 - 12 B 3883/10
Ausnahme; Drittschutz; Giebeldreieck; Grenzabstand; Schmalseitenprivileg; …
Das Schmalseitenprivileg gemäß § 7a NBauO und Ausnahmen von den erforderlichen Grenzabständen gemäß § 13 NBauO können kumulativ angewendet werden, sodass der erforderliche Grenzabstand gegenüber mehr als zwei Grenzen unterschritten werden kann (Abweichung von OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.08.2004 - 9 ME 206/04, juris).Die Kammer folgt in diesem Zusammenhang nicht der Rechtsprechung des 9. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.08.2004 - 9 ME 206/04, juris).
- VG Gießen, 01.02.2007 - 1 G 173/07
Vorläufige Ablehnung des Baustoppantrages für den O2-Sendemast in Biebertal
Die Kammer schließt sich damit der - soweit ersichtlich - einheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung an, die eine gebäudegleiche Wirkung erst bei einer größeren Höhe und einem gewichtigeren Durchmesser bejaht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.02.1999 - 7 B 974/98 -, NVwZ-RR 1999, 714: Anlage von 40 m Höhe und 2, 5 x 2, 5 m Durchmesser; Beschluss vom 28.02.2001 - 7 B 214/01 -, BauR 2001, 1089: Durchmesser von 1, 6 m, der sich auf 0, 8 m verjüngt; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 25.08.2004 - 9 ME 206/04 -, NdsVBl 2004, 338 f.: Anlage von 40, 6 m Höhe und 1, 6 m Durchmesser am Mastfuß; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 17.12.1997, a.a.O.: Anlage von 30 m Höhe und 1 m Durchmesser am Mastfuß) und ansonsten insbesondere bei einem Durchmesser von weniger als 1 m verneint (vgl. Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 06.12.2004, a.a.O.: Anlage von 9, 6 m Höhe; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 09.01.2004, a.a.O.: Anlage von 10 m Höhe, Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.11.2004, - 20 CS 03.2646 -, juris: Anlage von 19, 5 m Höhe und 0, 5 m Durchmesser; Beschluss vom 15.12.1992 - 14 CS 92.3208 -, juris: für den Teil der Anlage mit einem Durchmesser unter 1, 10 m; Beschluss vom 13.03.1990, - 2 CS 90.532 -, Betonmast von 15 m Höhe und 0, 6 m Durchmesser). - VG Hamburg, 10.01.2005 - 19 K 5715/03
Wirksamkeit der Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Basisstation …
Die Annahme einer gebäudegleichen Wirkung kommt allenfalls bei sehr hohen und dicken Sendemasten in Betracht (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. August 2004, 9 ME 206/04, wonach bei einem 40, 60 m hohen Mobilfunkmast mit einem Durchmesser von 1, 40 m am Mastfuß und mit einem Mastkopf von zwei miteinander verbundenen Plattformen mit einem Durchmesser von 3, 40 m eine gebäudegleiche Wirkung angenommen wurde).
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