Rechtsprechung
| LG Leipzig, 23.08.2002 - 13 O 2512/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verjährung des Auflassungsanspruchs eines Besserberechtigten gegen den eingetragenen Eigentümer eines Bodenreformgrundstückes; Missbrauch der Vertretungsmacht zum Nachteil des Vertretenen; Verzicht auf Einrede der Verjährung gegen Auflassungsanspruch des Vertretenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NotBZ 2003, 479
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 19.08.1998 - XI R 37/97
Außenprüfung und Steuerstrafverfahren
Auszug aus LG Leipzig, 23.08.2002 - 13 O 2512/02
Liegen die Voraussetzungen des Mißbrauches der Vertretungsmacht vor, braucht der Vertretene das Rechtsgeschäft grundsätzlich nicht gegen sich gelten zu lassen (BGH, NJW 1999, 384 [BFH 19.08.1998 - XI R 37/97] ) (2) ."BGH, NJW 1999, 384 [BFH 19.08.1998 - XI R 37/97] " korrigiert durch "BGH, NJW 1990, 384" (siehe Verknüpfung zum Korrekturbeschluss am Ende des Dokuments).
- BGH, 03.10.1989 - XI ZR 154/88
Wirksamkeit des Scheckbegebungsvertrages bei einem wucherischen Darlehen; …
Auszug aus LG Leipzig, 23.08.2002 - 13 O 2512/02
"BGH, NJW 1999, 384 [BFH 19.08.1998 - XI R 37/97] " korrigiert durch "BGH, NJW 1990, 384" (siehe Verknüpfung zum Korrekturbeschluss am Ende des Dokuments).
- BGH, 07.12.2007 - V ZR 65/07
Bodenreform: Brandenburg eignet sich rechtswidrig Land an
Sie sind unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs der Vertretungsmacht zum Vorteil des Vertreters nichtig (vgl. LG Leipzig NotBZ 2003, 479 m. Anm. Egerland;… Böhringer in Eickmann, Sachenrechtsbereingiung, Loseblattkommentar, Stand März 2006, Art. 233 § 2 EGBGB Rdn. 25b; Limmer NotBZ 2000, 248, 253;… allgemein BGH, Urt. v. 25. Februar 2002, II ZR 374/00, NJW 2002, 1488). - OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 41/06
Grundbuchberichtigungsanspruch: Notwendigkeit der vormundschaftsgerichtlichen …
Wie das Landgericht zutreffend ausführt, unterscheidet sich der vorliegende Fall damit entscheidend von jenem, der dem Urteil des LG Leipzig vom 23. August 2002, NotBZ 2003, 479 f., zu Grunde lag, weil dort die Verjährung bereits eingetreten war. - OLG Naumburg, 10.01.2013 - 12 Wx 17/12
Grundbuchverfahrensrecht: Wirksamkeit der von dem nach dem Beitritt der DDR …
Denn der von einem bestellten Vertreter des Eigentümers erklärte Verzicht auf die Verjährungseinrede ist allenfalls dann unbeachtlich, wenn er selbst Inhaber des verjährten Anspruchs ist (z. B. LG Leipzig, NotBz 2003, 479).
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