Rechtsprechung
| BGH, 31.07.2000 - NotSt (B) 1/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BNotO § 96, § 105; BDO §§ 17 Abs. 4 Satz 2, 79 Abs. 2; RhPfLDiszG § 15 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BNotO § 105; ; BNotO § 96; ; BDO § 17 Abs. 4 Satz 2; ; BDO § 79 Abs. 2; ; RhPfLDiszG § 15 Abs. 2
- Deutsches Notarinstitut
BNotO § 105; BDO §§ 17 Abs. 4 Satz 2, 79 Abs. 2; BNotO § 96; RhPfLDiszG § 15 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Aussetzung; Aussetzungsbeschluß; Notarsenat; Notar; Disziplinarverfahren; Strafverfahren; Rechtsmittelbelehrung; Beschwerdefrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aussetzung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Notar wegen eines Strafverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 498
- MDR 2001, 118
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.07.1998 - NotZ 2/98
Vorläufige Amtsenthebung eines Notars - Verletzung der Beurkundungsvorschriften
Auszug aus BGH, 31.07.2000 - NotSt (B) 1/00
Die vorliegende Beurteilung steht nicht dazu in Widerspruch, daß der Senat in einem früheren Verfahrensstadium darauf hingewiesen hat, daß die Einleitungsbehörde bei der Entscheidung, ob das Disziplinarverfahren weiterhin ausgesetzt bleiben solle, im Blick auf das Beschleunigungsgebot zu bedenken habe, daß von dem Strafverfahren eine Klärung der Verfehlungen des Notars im Amt G. nicht zu erwarten sei (Beschluß vom 20. Juli 1998 - NotZ 2/98 - ZNotP 1998, 507 f).
- BGH, 18.11.2019 - NotSt (Brfg) 6/18
Rechtsweg bei Ahndung mehrerer Verfehlung eines Anwaltsnotars
Nach dem disziplinarrechtlichen Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens, der entsprechend auch im anwaltsgerichtlichen Verfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung gilt, sind alle bekannten Pflichtverletzungen desselben Beschuldigten zu einem einzigen Dienstvergehen zusammenzufassen, in einem Verfahren einheitlich zu beurteilen und mit nur einer Disziplinarmaßnahme zu ahnden (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2000 - NotSt(B) 1/00, NJW-RR 2001, 498, juris Rn. 6;… Herrmann in Schippel/Bracker, aaO, § 95 Rn. 7;… Sandkühler in Arndt/Lerch/Sandkühler, aaO, § 95 Rn. 41, 45). - BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 7/14
Notarielle Disziplinarsache oder verwaltungsrechtliche Notarsache: Elektronischer …
Auch wenn das Prinzip der Einheit des Dienstvergehens gilt, das grundsätzlich zur Folge hat, dass alle bekannten Pflichtverstöße in einem Verfahren zu verfolgen sind (z.B. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2000 - NotSt (B) 1/00, NJW-RR 2001, 498) und eine einheitliche Disziplinarmaßnahme zu verhängen ist, verbleibt es dabei, dass den einzelnen dem Kläger vorgeworfenen Amtspflichtverstößen inhaltlich selbständige Sachverhalte zugrunde liegen. - BGH, 20.03.2006 - NotSt (B) 5/05
Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde, wenn der Notardisziplinarsenat des …
Dieses gesetzlich gesondert geregelte Rechtsmittel, das innerhalb der Zweiwochenfrist des § 79 Abs. 2 BDO erhoben werden muss (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Juli 2000 - NotSt (B) 1/00 = NJW-RR 2001, 498), ist jedoch weder nach dem Wortlaut noch nach dem Sinn des § 17 Abs. 4 Satz 2 BDO auch gegen einen oberlandesgerichtlichen Beschluss eröffnet, durch den ein Antrag der Einleitungsbehörde oder des Notars auf Fortsetzung des ausgesetzten Verfahrens zurückgewiesen wird. - BGH, 12.02.2008 - NotZ 128/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Erhebung der …
Das vom Antragsteller beanstandete Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung ist bei den Verwaltungsstreitsachen im Sinne des § 111 BNotO - anders als bei Disziplinarsachen (vgl. § 24 BDO, siehe dazu Senatsbeschluss vom 31. Juli 2000 - NotSt(B) 1/00 - NJW-RR 2001, 498) - auf den Lauf der Rechtsmittelfrist ohne Einfluss (Senatsbeschluss vom 2. Oktober 1972 - NotZ 4/72 - DNotZ 1973, 494;… siehe auch Senatsbeschluss vom 29. März 1993 - NotZ 14/92 - BGHR BNotO § 111 Abs. 4 Satz 2, Wiedereinsetzung 2).
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