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Rechtsprechung
   BGH, 19.01.1981 - NotSt (Brfg) 1/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,16464
BGH, 19.01.1981 - NotSt (Brfg) 1/80 (https://dejure.org/1981,16464)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1981 - NotSt (Brfg) 1/80 (https://dejure.org/1981,16464)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1981 - NotSt (Brfg) 1/80 (https://dejure.org/1981,16464)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entfernung eines Notars aus dem Amt im Rahmen eines disziplinarrechtlichen Verfahrens - Nachträgliche Einbeziehung eines Verfahrensgegenstandes in die Untersuchung - Ablauf eines disziplinarrechtlichen Verfahrens - Lohnsteuerhinterziehung als dienstrechtliches Vergehen - ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.10.1964 - AnwSt (R) 8/64

    Begründung einer Verfahrensrüge mit der Verletzung des Gesetzes durch Richter und …

    Auszug aus BGH, 19.01.1981 - NotSt (Brfg) 1/80
    Sie ist zu verhängen, wenn der Täter wegen des Dienstvergehens als Notar nicht mehr tragbar ist (vgl. BGHSt 20, 73, 74 [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]; Seybold/Hornig, BNotO § 97 Rdn 7; Arndt, BNotO § 97 II 3, 6).

    Wenn der Schuldgehalt der Tat für den Maßnahmeausspruch im Disziplinarrecht auch nicht die gleiche überragende Bedeutung hat wie für die Strafzumessung im Strafrecht (BGHSt 20, 73, 74) [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64], so dürfen Art und Anlaß der Verfehlungen doch nicht aus den Augen verloren werden.

  • BGH, 22.07.1963 - NotSt (Brfg) 2/62

    Entfernung aus dem Notaramt auf Zeit. Pflichtverletzungen vor früherem …

    Auszug aus BGH, 19.01.1981 - NotSt (Brfg) 1/80
    Wegen des im Disziplinarrecht geltenden Grundsatzes der Einheit des Dienstvergehens (vgl. BGHSt 19, 90, 93 [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62]; Seybold/Hornig, BNotO § 95 Rdn 3) kann die Berufung nicht auf einzelne von mehreren Anschuldigungspunkten beschränkt werden (Arndt, BNotO § 105 II 2;… Claussen/Janzen, BDO 2. Aufl. § 82 Rdn 5).

    Wegen der Schwere des Eingriffs in die Rechte des Betroffenen darf sie nur bei Verfehlungen von erheblichem Gewicht ausgesprochen werden, so etwa, wenn er sich an ihm amtlich anvertrauten Vermögenswerten vergriffen hat (…Arndt a.a.O.), mehrmals vorsätzlich Falschbeurkundungen vorgenommen (BGHSt 19, 90 [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62]) oder sich durch die Beurkundung von Scheinverträgen der Beihilfe zum Betrug schuldig gemacht hat (BGH, Urteil vom 17. März 1975 - NotSt (Brfg) 1/74 = DNotZ 1975, 501).

  • BGH, 17.03.1975 - NotSt (Brfg) 1/74

    Verurteilung eines Notares wegen Dienstvergehens - Mitwirkung eines Notars an …

    Auszug aus BGH, 19.01.1981 - NotSt (Brfg) 1/80
    Wegen der Schwere des Eingriffs in die Rechte des Betroffenen darf sie nur bei Verfehlungen von erheblichem Gewicht ausgesprochen werden, so etwa, wenn er sich an ihm amtlich anvertrauten Vermögenswerten vergriffen hat (…Arndt a.a.O.), mehrmals vorsätzlich Falschbeurkundungen vorgenommen (BGHSt 19, 90 [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62]) oder sich durch die Beurkundung von Scheinverträgen der Beihilfe zum Betrug schuldig gemacht hat (BGH, Urteil vom 17. März 1975 - NotSt (Brfg) 1/74 = DNotZ 1975, 501).
  • BGH, 13.07.1992 - NotSt (Brfg) 3/91

    Zeitweilige Entfernung eines Notars aus dem Amt

    a) Die Beschränkung der Berufung auf die Anfechtung des Maßnahmenausspruchs ist nach allgemeinen Verfahrensgrundsätzen wirksam (vgl. u.a. BGH, Urteile vom 19. Januar 1981 - NotSt (Brfg) 1/80, vom 29. Oktober 1973 - NotSt (Brfg) 2/73 und vom 6. Juli 1970 - NotSt (Brfg) 2/70).

    a) Verfahrensrechtliche Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einleitung des Disziplinarverfahrens, die auch noch in der Berufungsinstanz nach wirksamer Rechtsmittelbeschränkung zu beachten wären (vgl. BGH, Urteile vom 17. Januar 1983 - NotSt (Brfg) 1/82 - und vom 19. Januar 1981 - NotSt (Brfg) 1/80), bestehen nicht.

    Ein die (zeitweilige) Entfernung aus dem Amt rechtfertigendes Gewicht kann sich auch aus einer Vielzahl an sich nicht besonders schwerwiegender Verfehlungen jedenfalls dann ergeben, wenn der Notar wegen disziplinarrechtlicher Vorbelastungen durch weniger einschneidende Maßnahmen nicht mehr beeinflußbar erscheint (BGH, Urteil vom 19. Januar 1981 - NotSt (Brfg) 1/80; vgl. auch zur entsprechenden Frage im anwaltlichen Standesrecht BGHR (St) BRAO § 114 I Ausschluß 1, mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 17.01.1983 - NotSt (Brfg) 1/82

    Entfernung eines Notars aus dem Amt auf Grund eines Dienstvergehens - Einleitung …

    vom 1. März 1979 (GVBL. S. 546) zur Einstellung des Verfahrens - auch noch in der Berufungsinstanz (Senatsurteil vom 19. Januar 1981 - NotSt (Brfg) 1/80) - führen müßte, nicht vorliegt.

    Eine solche Ansicht hat der Senat bereits früher vertreten (Senatsurteil vom 19. Januar 1981 - NotSt (Brfg) 1/80).

  • BGH, 05.12.1983 - AnwSt (R) 9/83

    Revision des Rechtsanwalts gegen die Verurteilung wegen schuldhafter Verletzung …

    Der Rechtsanwalt ist bereits durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 1981 - NotSt (Brfg) 1/80 - auf die Dauer von fünf Jahren aus dem Amt des Notars entfernt worden (UA S. 8).
  • BGH, 05.02.1996 - NotSt (Brfg) 1/95

    Entfernung aus dem Amt für die Dauer eines Jahres wegen eines Dienstvergehens - …

    Zwar kann die (zeitweilige) Entfernung aus dem Amt bei einer Vielzahl an sich nicht besonders schwerwiegender Verfehlungen gerechtfertigt sein, wenn der Notar wegen disziplinarrechtlicher Vorbelastungen nicht mehr beeinflußbar erscheint (vgl. BGH, Urteile vom 13. Juli 1992 - NotSt (Brfg) 3/91 - und vom 19. Januar 1981 - NotSt (Brfg) 1/80 - vgl. auch zur entsprechenden Frage im anwaltlichen Standesrecht BGHR (St) BRAO § 114 I Ausschluß 1 mit weiteren Nachweisen).
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