Rechtsprechung
| BGH, 20.11.2000 - NotZ 18/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
BNotO § 8 Abs. 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BNotO § 8 Abs. 3
- Deutsches Notarinstitut
BNotO § 8 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Gefährdung des Vertrauens in die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit eines Notars bei dessen Eintritt in den Verwaltungsrat einer weitere Geschäfte nach den Bestimmungen der niedersächsischen Sparkassenverordnung (NSpVO) betreibenden kommunalen Sparkasse - Versagung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 8 Abs. 3
Genehmigung einer Nebentätigkeit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1353
- MDR 2001, 418
- BB 2001, 228
- DB 2001, 479
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.07.2000 - NotZ 13/00
Versagen der Genehmigung für eine Nebentätigkeit des Notars
Auszug aus BGH, 20.11.2000 - NotZ 18/00
Der Eintritt eines Notars in den Verwaltungsrat einer kommunalen Sparkasse, die sich nach ihrer Satzung mit Geschäften im Sinne der §§ 13, 22, 24 Nr. 17 der Niedersächsischen Sparkassenverordnung befaßt, kann das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Notars gefährden (im Anschluß an Senatsbeschluß vom 31. Juli 2000, NotZ 13/00, ZNotP 2000, 437).Der Senat hat mit Beschlüssen vom 31. Juli 2000 (NotZ 13/00, ZNotP 2000, 437, für BGHZ bestimmt; NotZ 14/00) nach Neufassung des § 8 Abs. 3 BNotO durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze vom 31. August 1998 (BGBl I S. 2585) in Fortentwicklung seiner Rechtsprechung die Versagung der Genehmigung zur Tätigkeit eines Notars als Aufsichtsratsmitglied einer Kreditgenossenschaft (Volksbank ... e.G.) durch die Aufsichtsbehörde als rechtmäßig bestätigt.
- BGH, 31.07.2000 - NotZ 14/00
Genehmigung der Nebentätigkeit eines Notars
Auszug aus BGH, 20.11.2000 - NotZ 18/00
Der Senat hat mit Beschlüssen vom 31. Juli 2000 (NotZ 13/00, ZNotP 2000, 437, für BGHZ bestimmt; NotZ 14/00) nach Neufassung des § 8 Abs. 3 BNotO durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze vom 31. August 1998 (BGBl I S. 2585) in Fortentwicklung seiner Rechtsprechung die Versagung der Genehmigung zur Tätigkeit eines Notars als Aufsichtsratsmitglied einer Kreditgenossenschaft (Volksbank ... e.G.) durch die Aufsichtsbehörde als rechtmäßig bestätigt.
- OLG Celle, 11.05.2001 - Not 5/01
Notaramtsrecht: Nebentätigkeitsgenehmigung für die Tätigkeit im Aufsichtsrat …
In diesem Fall sei die Erlaubnis regelmäßig zu versagen, wie sich auch aus den neuerlichen Entscheidungen des BGH (Beschluss vom 31. Juli 2000 - NotZ 13/00, Nds. Rpfl. 2001, 57; BGH, Beschluss v. 31.07.2000 - NotZ 14/00; BGH, Beschluss v. 20.11.2000 - NotZ 18/00, Nds.Rpfl. 2001, 132 f.) ergebe.Rn. 20 Auch wenn vorliegend nicht auszuschließen ist, dass bei dem vom Antragsteller unwiderlegt mitgeteilten Umfang der Grundstücksgeschäfte der ... ... ... nur von einer beiläufigen Befassung mit Grundstücksgeschäften auszugehen ist, war der Bescheid der Antragsgegnerin zu bestätigen, weil nach dem Beschluss des BGH vom 20.11.2000 (NotZ 18/00) jede ernsthafte und nachhaltige Befassung mit Grundstücksgeschäften, die sich im Rahmen der Satzung bewegt, ausreicht um von der Gefahr auszugehen, dass Zweifel an der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Notars entstehen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".