Rechtsprechung
| BGH, 16.03.1998 - NotZ 28/97 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anordnung der vorläufigen Amtsenthebung gegen einen Notar wegen des Vorwurfs der konkreten Gefährdung der Rechtssuchenden - Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 09.12.2009 - Not 12/09
Berufsrechtliche Zulässigkeit der Einbringung der Einnahmen aus dem Notariat in …
Auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Notars vor jeder nur denkbaren Gefährdung zu schützen ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes, vgl. BVerfG, Beschluss v. 4. Juli 1989, 1 BvR 1460/85, 1 BvR 1239/87; BGH, Beschluss v. 13. Juli 1992, NotZ 9/91, Beschluss v. 8. Mai 1995, NotZ 28/97; Beschluss v. 8. Juli 2002, NotZ 9/02), besteht daher kein Anlass, schon die Zuweisung der Einnahmen aus dem Notariat an die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als unzulässig anzusehen (…so auch Schippel/ Bracker/Görk, a. a. O., § 9 Rdnr. 22; Bohnenkamp, BRAK-MNitt. 2007, 235 f.; Maaß, AnwBl. 2007, 702 ff.;… a.A. Eylmann/Vasen/Baumann, a. a. O., § 9 Rdnr. 23). - OLG Celle, 09.12.2009 - Not 3/09
Berufsrechtliche Zulässigkeit der Einbringung der Einnahmen aus dem Notariat in …
Auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Notars vor jeder nur denkbaren Gefährdung zu schützen ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes, vgl. BVerfG, Beschluss v. 4. Juli 1989, 1 BvR 1460/85, 1 BvR 1239/87; BGH, Beschluss v. 13. Juli 1992, NotZ 9/91, Beschluss v. 8. Mai 1995, NotZ 28/97; Beschluss v. 8. Juli 2002, NotZ 9/02), besteht daher kein Anlass, schon die Zuweisung der Einnahmen aus dem Notariat an die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als unzulässig anzusehen (…so auch Schippel/ Bracker/Görk, a. a. O., § 9 Rdnr. 22; Bohnenkamp, BRAK-MNitt. 2007, 235 f.; Maaß, AnwBl. 2007, 702 ff.;… a. A. Eylmann/Vasen/Baumann, a. a. O., § 9 Rdnr. 23).
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