Rechtsprechung
| BGH, 26.03.1979 - NotZ 8/78 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Enthebung vom Amt des Notars wegen Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden - Schuld im Sinn einer vorwerfbaren Pflichtverletzung als Voraussetzung - Zerrüttung der wirtschaftlichen Verhältnisse - Wiederholte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen - Zeitweises Fehlen von ...
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Enthebung vom Amt des Notars wegen Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden; Schuld im Sinn einer vorwerfbaren Pflichtverletzung als Voraussetzung; Zerrüttung der wirtschaftlichen Verhältnisse; Wiederholte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen; Zeitweises Fehlen von ...
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Enthebung vom Amt des Notars wegen Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden; Schuld im Sinn einer vorwerfbaren Pflichtverletzung als Voraussetzung; Zerrüttung der wirtschaftlichen Verhältnisse; Wiederholte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen; Zeitweises Fehlen von ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1979, 626
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.06.1979 - VI ZR 212/77
Schadensersatz auf Grund einer Amtspflichtverletzung - Übertragung eines …
Auszug aus BGH, 26.03.1979 - NotZ 8/78
Durch Beschluß vom 27. Juni 1978 - VI ZR 212/77 - hat der Bundesgerichtshof die Revision des Antragstellers zur Entscheidung angenommen. - BGH, 21.06.1965 - NotZ 3/65
Amtsenthebung eines Notars
Auszug aus BGH, 26.03.1979 - NotZ 8/78
Doch kommt es auf Fragen der Schuld im Sinne einer vorwerfbaren Pflichtverletzung nicht an (BGHZ 44, 65, 66).
- BGH, 12.10.1990 - NotZ 21/89
Voraussetzungen für die Amtsenthebung eines Notars
Im Einklang mit diesen Grundsätzen hat der Senat schon wiederholt ausgesprochen, daß die Amtsenthebung gerechtfertigt ist, wenn zum Beispiel Zahlungsansprüche in erheblicher Größenordnung gegen den Notar bestehen oder gerichtlich anhängig sind, zahlreiche Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse gegen ihn erlassen, fruchtlose Pfändungsversuche unternommen, Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO in die Wege geleitet sowie Haftbefehle zur Erzwingung dieser Versicherung gegen ihn erlassen worden sind (BGH, Beschluß vom 21. März 1977 - NotZ 15/76 = DNotZ 1977, 567; Beschluß vom 13. Juni 1977 - NotZ 16/76; vgl. auch Beschluß vom 26. März 1979 - NotZ 8/78 = DNotZ 1979, 626; Beschluß vom 22. Oktober 1979 - NotZ 6/79 = DNotZ 1980, 424).
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