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Rechtsprechung
   BGH, 05.12.1988 - NotZ 8/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,6502
BGH, 05.12.1988 - NotZ 8/88 (https://dejure.org/1988,6502)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1988 - NotZ 8/88 (https://dejure.org/1988,6502)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1988 - NotZ 8/88 (https://dejure.org/1988,6502)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Rechtsanwalts zum Notar - Erhebung von Beiträgen von Notaren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 30.07.1990 - NotZ 2/90

    Abschluß einer Gruppenanschluß- und einer Vertrauensschadenversicherung durch die …

    Der damit verbundene Nutzen kann allen Mitgliedern der Antragsgegnerin ohne Willkür in gleicher Weise zugerechnet werden (…vgl. Senatsbeschluß vom 16. Februar 1987 - NotZ 19/86 = BGHR BNotO § 71 Abs. 4 Nr. 1 Beitragsbemessung 1; auch Senatsbeschluß vom 5. Dezember 1988 - NotZ 8/88), so daß die gleichmäßige Verteilung des Prämien- und Beitragsaufwandes, der der Antragsgegnerin entsteht, nicht zu beanstanden ist.
  • BGH, 28.03.1991 - NotZ 27/90

    Notarrecht - Amtsstelle - Justizverwaltungen - Notarstellenvergabe - Amtssitz - …

    Entsprechendes gilt auch für Entscheidungen über die Verlegung des Amtssitzes eines Notars (§ 10 Abs. 1 Satz 2 BNotO), in deren Gestalt sich die Bewerbung des Antragstellers im Falle ihres Erfolgs vollziehen würde (Senatsbeschluß vom 5. April 1976 - NotZ 12/75 - DNotZ 1977, 42; Bohrer DNotZ 1991, 3, 13; vgl. dazu auch Senatsbeschluß vom 5. Dezember 1988 - NotZ 8/88, DNotZ 1989, 328).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 60/92

    Voraussetzungen für die Verlegung des Amtssitzes eines Notars

    Dies gilt genauso, wenn ein Bewerber, der schon Notar ist, um eine Verlegung seines Amtssitzes nach § 10 Abs. 1 Satz 2 BNotO nachsucht, um die freie Stelle einnehmen zu können (vgl. Senatsbeschl. v. 5. April 1976 - NotZ 12/75 - DNotZ 1977, 42; v. 19. Januar 1981 - NotZ 14/80 - DNotZ 1981, 521; v. 5. Dezember 1988 - NotZ 8/88 - DNotZ 1989, 328;… v. 28. März 1991 a.a.O.).
  • BGH, 30.07.1990 - NotZ 3/90

    Abschluß von Gruppenanschluß- und Vertrauensschadenversicherungen und Beteiligung …

    Der damit verbundene Nutzen kann allen Mitgliedern der Antragsgegnerin ohne Willkür in gleicher Weise zugerechnet werden (…vgl. Senatsbeschluß vom 16. Februar 1987 - NotZ 19/86 = BGHR BNotO § 71 Abs. 4 Nr. 1 Beitragsbemessung 1; auch Senatsbeschluß vom 5. Dezember 1988 - NotZ 8/88), so daß die gleichmäßige Verteilung des Prämienaufwandes, der der Antragsgegnerin entsteht, nicht zu beanstanden ist.
  • BGH, 30.07.1990 - NotZ 5/90

    Abschluß von Gruppenanschluß- und Vertrauensschadenversicherungen und Beteiligung …

    Der damit verbundene Nutzen kann allen Mitgliedern der Antragsgegnerin ohne Willkür in gleicher Weise zugerechnet werden (…vgl. Senatsbeschluß vom 16. Februar 1987 - NotZ 19/86 = BGHR BNotO § 71 Abs. 4 Nr. 1 Beitragsbemessung 1; auch Senatsbeschluß vom 5. Dezember 1988 - NotZ 8/88), so daß die gleichmäßige Verteilung des Prämienaufwandes, der der Antragsgegnerin entsteht, nicht zu beanstanden ist.
  • BGH, 30.07.1990 - NotZ 4/90

    Abschluß von Gruppenanschluß- und Vertrauensschadenversicherungen und Beteiligung …

    Der damit verbundene Nutzen kann allen Mitgliedern der Antragsgegnerin ohne Willkür in gleicher Weise zugerechnet werden (…vgl. Senatsbeschluß vom 16. Februar 1987 - NotZ 19/86 = BGHR BNotO § 71 Abs. 4 Nr. 1 Beitragsbemessung 1; auch Senatsbeschluß vom 5. Dezember 1988 - NotZ 8/88), so daß die gleichmäßige Verteilung des Beitragsaufwandes, der der Antragsgegnerin entsteht, nicht zu beanstanden ist.
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