Rechtsprechung
| BGH, 25.04.1994 - NotZ 9/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Beitragsbescheide einer Ländernotarkasse - Erhebung von Abgaben gegen Notare durch eine Ländernotarkasse - Ausnahme von Gebühren von der Abgabenpflicht - Wirksamkeit der zugrundegelegten Satzungsbestimmungen
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 25.04.1994 - NotZ 9/93
- BGH, 25.04.1994 - NotZ 8/93
- OLG München, 11.05.1994 - VA-Not. 1/93
- BGH, 08.05.1995 - NotZ 26/94
- OLG Dresden, 12.01.1996 - DSNot 17/95
- OLG Dresden, 12.01.1996 - DSNot 26/92
- OLG Dresden, 12.01.1996 - Ds Not 17/95
- OLG Dresden, 12.01.1996 - Ds Not 26/92
- BGH, 10.03.1997 - NotZ 3/96
- BGH, 10.03.1997 - NotZ 6/96
- BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
- BVerfG, 25.01.2005 - 1 BvR 1332/95
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.04.1994 - NotZ 8/93
Anforderungen an Regelungen zur Finanzierung der Aufgaben einer Notarkasse
Auszug aus BGH, 25.04.1994 - NotZ 9/93
Er hält die angegriffene Entscheidung für rechtlich zutreffend und wiederholt im wesentlichen die erstinstanzlichen Darlegungen im vorliegenden Verfahren und in der ebenfalls beim Senat anhängigen Parallelsache Dr. W./Ländernotarkasse (NotZ 8/93).Dies hat der Senat in seinem Beschluß vom heutigen Tage in dem Parallelverfahren Dr. W./Ländernotarkasse - NotZ 8/93 - im einzelnen dargelegt und dabei auch Einwände gegen die Gültigkeit der Satzung berücksichtigt, die vom Antragsteller erhoben worden sind.
- BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
Notarkassen
gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. April 1994 - NotZ 9/93 -, b) den Abgabenbescheid der Ländernotarkasse - Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Leipzig - vom 26. Juni 1992 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 8. Oktober 1992 . - BGH, 25.04.1994 - NotZ 8/93
Anforderungen an Regelungen zur Finanzierung der Aufgaben einer Notarkasse
Dem entspricht es, daß die in dem Parallelverfahren Ch. gegen Ländernotarkasse (NotZ 9/93) von jenem Antragsteller selbst angegebene Unkostenbelastung etwas mehr als 30 % des Gesamtumsatzes ausmacht. - BGH, 24.11.1997 - NotZ 30/96
Erhebung von Säumniszuschlägen auf rückständige Abgabenforderungen einer …
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin hob der Senat durch Beschluß vom 25. April 1994 - NotZ 9/93 - diese Entscheidung auf und wies unter Bezugnahme auf die Gründe der am selben Tag entschiedenen Parallelsache NotZ 8/93 (BGHZ 126, 16) die verfassungsrechtlichen Einwände gegen die Wirksamkeit der Abgabensatzungen der Antragsgegnerin zurück.Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 25. April 1994 (aaO) bereits ausgeführt hat, hält er hinsichtlich der Abgabensatzung vom 17. Februar 1991 angesichts der Besonderheiten des Falles, der zeitlich begrenzten Bedeutung der Abgabensatzung, ihres verhältnismäßig eng begrenzten Adressatenkreises und der leichten Überschaubarkeit des Rechtsetzungsverfahrens die Unterzeichnung der Originalurkunde der geänderten Satzung durch den Präsidenten der Antragsgegnerin hier auch ohne Ausfertigungsvermerk und Datumsangabe für einen die Einhaltung der formellen Anforderungen an die Rechtssetzung ausreichend bezeugenden Formalakt (vgl. BGHZ 126, 16, 20).
- BGH, 10.03.1997 - NotZ 5/96
Durchsetzung der Verpflichtung der Notare zur Meldung der abgabenpflichtigen …
Auch die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin hob der Senat durch Beschlüsse vom 25. April 1994 - NotZ 8/93 (BGHZ 126, 16) und NotZ 9/93 - die Entscheidungen des Oberlandesgerichts D. auf und wies dabei die verfassungsrechtlichen Einwände gegen die Wirksamkeit der Abgabensatzungen der Antragsgegnerin zurück. - BGH, 10.03.1997 - NotZ 3/96
Abgaben eines Notars für eine länderübergreifende Anstalt des öffentlichen Rechts …
Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin hob der Senat durch Beschlüsse vom 25. April 1994 - NotZ 8/93 (BGHZ 126, 16 [BGH 25.04.1994 - NotZ 8/93]) und NotZ 9/93 - die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden auf und wies dabei die verfassungsrechtlichen Einwände gegen die Wirksamkeit der Abgabensatzungen der Antragsgegnerin zurück. - BGH, 10.03.1997 - NotZ 4/96
Voraussetzungen der Stundung von Notarabgaben
Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin hob der Senat durch Beschlüsse vom 25. April 1994 - NotZ 8/93 (BGHZ 126, 16 [BGH 25.04.1994 - NotZ 8/93]) und NotZ 9/93 - die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden auf und wies dabei die verfassungsrechtlichen Einwände gegen die Wirksamkeit der Abgabensatzungen der Antragsgegnerin zurück. - BGH, 10.03.1997 - NotZ 6/96
Recht der Notarkasse zur Erhebung progressiv ansteigender Staffelabgaben für …
Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin hob der Senat durch Beschlüsse vom 25. April 1994 - NotZ 8/93 (BGHZ 126, 16 [BGH 25.04.1994 - NotZ 8/93]) und NotZ 9/93 - die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden auf und wies dabei die verfassungsrechtlichen Einwände gegen die Wirksamkeit der Abgabensatzungen der Antragsgegnerin zurück.
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