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   BVerwG, 28.09.1988 - 3 B 56.87   

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BVerwG, 28.09.1988 - 3 B 56.87 (https://dejure.org/1988,5021)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1988 - 3 B 56.87 (https://dejure.org/1988,5021)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1988 - 3 B 56.87 (https://dejure.org/1988,5021)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NuR 1990, 214
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.01.1980 - 3 C 113.79

    Jagdrecht - Ähnliche Flächen - Eigenjagdbezirk - Gemeinschaftlicher Jagdbezirk

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1988 - 3 B 56.87
    Geändert hat sich lediglich im Laufe der Zeit die Rechtsprechung zu der Frage, ob und wieweit für die Unterbrechung oder den Zusammenhang eines Jagdbezirks nach § 5 Abs. 2 BJagdG außer der vorhandenen Schmalheit der Fläche zusätzlich noch die jagdliche oder hegerische Bedeutung der fraglichen Fläche eine Rolle spielt (vgl. hierzu BVerwG Urteil vom 25. März 1965 - BVerwG 1 C 142.60 - <BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60]>; Urteil vom 28. Januar 1980 - BVerwG 3 C 113.79 - <BVerwGE 59, 342> und Urteil vom 15. Februar 1985 - BVerwG 3 C 17.84 ).

    Damit erweist sich auch die vom Beigeladenen zu 1) erhobene Divergenzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), das angefochtene Urteil weiche in der Auslegung des Begriffs "ähnliche Fläche" von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60]; 59, 342, 347 [BVerwG 28.01.1980 - 3 C 113/79]und Buchholz 451.16 § 5 Nr. 18 - ab, als erfolglos, denn keine dieser Entscheidungen befaßt sich mit einer Fläche, die schon ihrem Zuschnitt nach eindeutig nicht "ähnlich" im Sinne des § 5 Abs. 2 BJagdG ist.

  • BVerwG, 01.10.1980 - 7 C 38.75
    Auszug aus BVerwG, 28.09.1988 - 3 B 56.87
    Dies reicht aber für die Annahme nicht aus, die umstrittene Feststellung wirke auf die Rechtsstellung des Jagdpächters als unmittelbar Betroffenen ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1980 - BVerwG 7 C 38.75 - ).

    Unterbleibt sie, so liegt darin kein Verfahrensmangel (BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1980 - BVerwG 7 C 38.75 - ).

  • BVerwG, 25.03.1965 - I C 142.60

    Gesetzliche Mindestgröße für Eigenjagdreviere - Verbindung zweier kleiner

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1988 - 3 B 56.87
    Geändert hat sich lediglich im Laufe der Zeit die Rechtsprechung zu der Frage, ob und wieweit für die Unterbrechung oder den Zusammenhang eines Jagdbezirks nach § 5 Abs. 2 BJagdG außer der vorhandenen Schmalheit der Fläche zusätzlich noch die jagdliche oder hegerische Bedeutung der fraglichen Fläche eine Rolle spielt (vgl. hierzu BVerwG Urteil vom 25. März 1965 - BVerwG 1 C 142.60 - <BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60]>; Urteil vom 28. Januar 1980 - BVerwG 3 C 113.79 - <BVerwGE 59, 342> und Urteil vom 15. Februar 1985 - BVerwG 3 C 17.84 ).

    Damit erweist sich auch die vom Beigeladenen zu 1) erhobene Divergenzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), das angefochtene Urteil weiche in der Auslegung des Begriffs "ähnliche Fläche" von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60]; 59, 342, 347 [BVerwG 28.01.1980 - 3 C 113/79]und Buchholz 451.16 § 5 Nr. 18 - ab, als erfolglos, denn keine dieser Entscheidungen befaßt sich mit einer Fläche, die schon ihrem Zuschnitt nach eindeutig nicht "ähnlich" im Sinne des § 5 Abs. 2 BJagdG ist.

  • BVerwG, 19.01.1984 - 3 C 88.82

    Bindungswirkung einer Normenkontrollentscheidung des Oberverwaltungsgerichts über

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1988 - 3 B 56.87
    Es wird keine Rechtsfolge festgestellt, die eine Rechtsposition des Jagdpächters betrifft (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1984 - BVerwG 3 C 88.82 - ).
  • BVerwG, 15.02.1985 - 3 C 17.84

    Zuordnung von zu einem Eigenjagdbezirk gehörenden Grundflächen zu einem

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1988 - 3 B 56.87
    Geändert hat sich lediglich im Laufe der Zeit die Rechtsprechung zu der Frage, ob und wieweit für die Unterbrechung oder den Zusammenhang eines Jagdbezirks nach § 5 Abs. 2 BJagdG außer der vorhandenen Schmalheit der Fläche zusätzlich noch die jagdliche oder hegerische Bedeutung der fraglichen Fläche eine Rolle spielt (vgl. hierzu BVerwG Urteil vom 25. März 1965 - BVerwG 1 C 142.60 - <BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60]>; Urteil vom 28. Januar 1980 - BVerwG 3 C 113.79 - <BVerwGE 59, 342> und Urteil vom 15. Februar 1985 - BVerwG 3 C 17.84 ).
  • BSG, 12.06.1986 - 8 RK 61/84

    Erstattungsstreit - Beiladung des Versicherten - Krankenkasse - Sozialhilfeträger

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1988 - 3 B 56.87
    Für die Beurteilung der Rechtsbeziehungen zwischen dem Beigeladenen zu 1), als Eigentümer der Flächen, und dem Jagdpächter ist die Frage nach der Existenz des Eigenjagdbezirks nur Vortrage (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juni 1986 - 8 RK 61/84 - <NJW 1988, 1166>).
  • VG Stuttgart, 25.06.1993 - 5 K 3592/92

    Grundfläche mit einer landwirtschaftlich sowie forstwirtschaftlich oder

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2002 - 20 A 1834/01
    Ebenso wenig, wie der Gesetzgeber mit dem Begriff "Wasserlauf" an wasserrechtliche Begriffe anknüpfen wollte, vgl.: BVerwG, Beschluss vom 28. September 1988 - 3 B 56.87 -, NuR 1990, 214, gibt es Anhaltspunkte dafür, dass er mit dem Begriff "Eisenbahnkörper" an eine eisenbahnrechtliche Betrachtung anknüpfen wollte.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 8. März 1990, a.a.O., Beschluss vom 28. September 1988, a.a.O., Urteil vom 15. Februar 1985 - 3 C 17.84 -, Bay. VBl.

  • BVerwG, 08.03.1990 - 3 C 34.87

    Jagdrecht - Jagdbereich - Hegerisch-jagdlicher Flächenwert

    Dies hat der Senat auch in seinem Beschluß vom 28. September 1988 - BVerwG 3 B 56.87 - (Buchholz 151.16 § 5 Nr. 21) hervorgehoben.
  • VG Würzburg, 25.09.2008 - W 5 K 07.854

    Wasserlauf; ähnliche Flächen; hegerisch-jagdlicher Wert; Schmalflächen

    So hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 28. September 1988 Nr. 3 B 56.87 (Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 21) festgestellt, bei der Auslegung des Begriffs "ähnliche Flächen" sei unzweifelhaftes Vergleichskriterium die äußere Gestalt der Fläche, nämlich ihr Umriss oder Zuschnitt, denn insbesondere in dieser Hinsicht seien sich Wasserläufe, Wege, Triften und Eisenbahnkörper ähnlich; sie alle nähmen regelmäßig lange und schmale Areale in Anspruch.

    Unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 28. September 1988 Nr. 3 B 56.87 (a.a.O.), führt das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 8. März 1990 Nr. 3 C 34.87 (a.a.O.) weiter aus, Flächen, die schon nach der äußeren Gestalt Wegen, Wasserläufen usw. nicht ähnlich seien, fielen nicht unter § 5 Abs. 2 BJagdG.

  • VG Bayreuth, 16.07.2019 - B 1 K 17.228

    Ein neuer Jagdpachtvertrag entfaltet keine Wirksamkeit gegenüber Eigentümer des

    Dies hat der Senat auch in seinem Beschluss vom 28. September 1988 - BVerwG 3 B 56.87 - (Buchholz 451.16 § 5 Nr. 21) hervorgehoben.
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2016 - 4 ME 234/16

    Ähnliche Fläche; Geometrie; äußere Gestaltung; ordnungsgemäße Jagdausübung;

    Zu vergleichen ist die äußere Gestalt der Fläche, nämlich ihr Umriss oder Zuschnitt, denn insbesondere in dieser Hinsicht sind sich Wasserläufe, Wege, Triften und Eisenbahnkörper ähnlich (BVerwG, Beschl. v. 28.9.1988 - 3 B 56.87 -).
  • VG Bayreuth, 16.07.2019 - B 1 K 17.268

    Entstehung eines Eigenjagdbezirks

    Dies hat der Senat auch in seinem Beschluss vom 28. September 1988 - BVerwG 3 B 56.87 - (Buchholz 451.16 § 5 Nr. 21) hervorgehoben.
  • VGH Hessen, 31.08.1993 - 3 UE 3554/89

    Keine automatische Änderung der Jagdbezirksgrenzen nach kommunaler Gebietsreform

    Dabei ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß ohne die hier vorliegende spezielle Vertragsgestaltung der Jagdpächter in sonstigen Feststellungsstreitigkeiten über die Grenzen von Jagdbezirken nur mittelbar Betroffener und nicht notwendig beizuladen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28.09.1988 - 3 B 56.87 - NuR 1990, 214).
  • BVerwG, 12.02.1997 - 3 B 1.97

    Unzureichende Darlegung des Verfahrensmangels in den Revisionszulassungsgründen

    Unterbleibt sie, so liegt darin kein Verfahrensmangel (Urteil vom 1. Oktober 1980 - BVerwG 7 C 38.75 - Buchholz 402.10 § 8 Nr. 10; Beschluß vom 28. September 1988 - BVerwG 3 B 56.87 - Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 21).
  • VG Saarlouis, 04.08.2010 - 5 K 662/09

    Erfolglose Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der Einrichtung eines

    Den von ihr zitierten Rechtssatz aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.09.1988 (- 3 B 56/87 - Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 21 = RdL 1989, 153-154 = NuR 1990, 214 = Jagdrechtliche Entscheidungen II Nr. 113) sowie dem Urteil vom 08.03.1990 (- 3 C 34/87 - BVerwGE 85, 33 = BayVBl 1990, 631 = Jagdrechtliche Entscheidungen II Nr. 112 = Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 23 = NVwZ-RR 1991, 163 = RdL 1991, 319), wonach Flächen, die schon nach der äußeren Gestalt den Wegen, Wasserläufen, Triften und Bahnkörpern nicht ähnlich seien, nicht unter § 5 Abs. 2 BJagdG fielen, stellte das Bundesverwaltungsgericht erst in seinem Urteil vom 28.01.1980 (- 3 C 113/79 - BVerwGE 59, 342 = Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 15 = RdL 1980, 124) auf.
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