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   VGH Baden-Württemberg, 30.01.1992 - 5 S 383/91   

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https://dejure.org/1992,10617
VGH Baden-Württemberg, 30.01.1992 - 5 S 383/91 (https://dejure.org/1992,10617)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.01.1992 - 5 S 383/91 (https://dejure.org/1992,10617)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Januar 1992 - 5 S 383/91 (https://dejure.org/1992,10617)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Keine Klagebefugnis des Eigentümers gegenüber der Erklärung seines Grundstücks zum befriedeten Bezirk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NuR 1993, 133
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 04.03.2010 - III ZR 233/09

    Haftung für Wildschäden: Schadensersatzanspruch für Schäden auf Grundstücken in

    Er nimmt deshalb einerseits an der Verteilung des Reinertrags aus der Jagdnutzung nicht teil, weil diese gemäß § 10 Abs. 3 BJagdG auf den Kreis der Jagdgenossen beschränkt ist; andererseits ist er aber auch nicht verpflichtet, zu dem aus der Genossenschaftskasse geleisteten Wildschadensersatz beizutragen (vgl. zu den Vor- und Nachteilen der Befriedung auch VGH Mannheim, NuR 1993, 133 f sowie die dazu ergangene Revisionsentscheidung BVerwG, JE II Nr. 125 S. 23 f).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2017 - 1 S 204/16

    Klagebefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die der

    Für die Anfechtung eines lediglich begünstigenden Verwaltungsakts besteht daher regelmäßig keine Klagebefugnis (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.01.1992 - 5 S 383/91 - BWGZ 1992, 704; BayVGH, Urt. v. 06.10.1993 - 3 B 93.1148 - juris Rn. 29 f.; Urt. v. 05.02.2015 - 2 BV 14.1202 - NVwZ-RR 2015, 526; OVG NRW, Urt. v. 15.12.2015 - 1 A 4733/03 - juris Rn. 97 ff.; OVG Berl.-Bdbg., Beschl. v. 08.01.2010 - 10 M 56.09 - juris Rn. 7; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., § 42 Rn. 76).
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