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   OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 3 L 4259/94   

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https://dejure.org/1996,10522
OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 3 L 4259/94 (https://dejure.org/1996,10522)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.06.1996 - 3 L 4259/94 (https://dejure.org/1996,10522)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Juni 1996 - 3 L 4259/94 (https://dejure.org/1996,10522)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 7 Abs. 1 NatSchG ND; § 10 Abs. 1 NatSchG ND; § 12 Abs. 1 NatSchG ND
    Naturschutz; Eingriff; Grundwasserförderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Naturschutz; Eingriff; Grundwasserförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NuR 1997, 253
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 3 L 4259/94
    Die Anfechtungsklage ist auch begründet, weil die von der Klägerin beanstandete Nebenbestimmung rechtswidrig ist sowie die Klägerin in ihren Rechten verletzt und der eigentliche Bewilligungsbescheid ohne Änderung seines Inhalts sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehenbleiben kann (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 17.2.1984, NVwZ 1984, 366).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.1992 - 10 C 10428/91

    Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und Aufstellung eines Bebauungsplanes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 3 L 4259/94
    Die Grundwasserförderung aus bestehenden Förderungsanlagen kann zwar eine Veränderung der Gestalt von Grundflächen, die nicht nur durch topographische Gegebenheiten, sondern auch durch deren Bewuchs bestimmt und geprägt wird (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 22.1.1992, NuR 1992, 290, Blum/Agena/Franke, NNatSchG, Komm., Stand: Februar 1996, § 7 Rdnr. 5, m. w. N.; Louis, NNatSchG, Komm., Bd. 1, § 7 Rdnr. 1), zur Folge haben, weil die Grundwasserförderung zu einer Grundwasserabsenkung führen kann, die wiederum Auswirkungen auf die auf der Erdoberfläche anzutreffende Vegetation haben kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 11 A 3051/06

    Berufungen gegen den Braunkohlentagebau Garzweiler erfolglos

    vgl. hierzu Niedersächsisches OVG Urteil vom 24. Juni 1996 - 3 L 4259/94 -, Juris, Rn. 36 ff. des Langtextes = NuR 1997, 253.
  • KG, 20.11.2017 - 2 AR 44/17

    Zuständigkeitsbestimmung: Zuständigkeitsbegründung durch Rügeverzicht vor

    Der von dem Amtsgerichte Mitte hierfür herangezogene und mittlerweile mehr als 20 Jahre zurückliegende Verweisungsbeschluss des Landgerichts Berlin (Beschluss vom 17. September 1996 - 36 O 504/95, NJW-RR 1997, 378) ist auf einhellige Ablehnung gestoßen (vgl. etwa Thomas/Putzo/Hüßtege, a. a. O., § 39 Rn. 8; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 39 Rn. 11; Deubner, JuS 1997, 253).

    Ebenso wie der zitierte Verweisungsbeschluss verkennt das verweisende Amtsgericht Mitte, dass die gesetzlichen Beschränkungen der Prorogationsfreiheit in den §§ 38 ff. ZPO dem Schutz der Parteien und insbesondere der Verbraucher geschuldet sind (vgl. nur Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 38 Rn. 4 f. m. w. N.), jedoch sicher nicht dazu dienen sollen, einem Gericht die Bearbeitung unliebsamer Verfahren zu ersparen (so zutreffend auch Deubner, JuS 1997, 253).

  • VG Oldenburg, 26.02.2014 - 5 A 5671/13

    Beweissicherung; Ermessen; Gewässerveränderung; Grundwasserabsenkung;

    Teilweise wurde in der Rechtsprechung jedenfalls die erweiterte Grundwasserförderung (aus bestehenden Anlagen) nicht als naturschutzrechtlicher Eingriff angesehen, da sie nur mittelbar über Grundwasserabsenkungen zu Auswirkungen auf die Erdoberfläche führe, selbst aber unmittelbar keine Veränderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen verursache (Nds. OVG, Urteil vom 24. Juni 1996 - 3 L 4259/94 - juris, Rdnr. 36; Czychowski/Reinhardt, a.a.O., Rdnr. 29; Reinhardt, NuR 2009, 517, 522).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 8 S 1892/97

    Straßenbauvorhaben: Enteignung von Grundstücken - Seitenablage von Bodenaushub

    Ziel der Sachverhaltsermittlung in einem Planfeststellungsverfahren ist nicht eine Inventarisierung der Landschaft um ihrer selbst willen oder die Gewinnung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse; vielmehr geht es um verwertbare und aussagekräftige Erkenntnisse zur Beurteilung des konkreten Planungsfalls (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 21.2.1997 - 4 B 177.96 -, NuR 1997, 253).
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