Rechtsprechung
| VG Minden, 25.05.2005 - 11 K 32/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- lda.brandenburg.de
Begriffsbestimmung
- fragdenstaat.de
Begriffsbestimmung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beseitigung einer Kohleschlammhalde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lda.brandenburg.de (Kurzinformation)
Begriffsbestimmung
Papierfundstellen
- NuR 2005, 551
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2002 - 21 B 589/02
Zum Auskunftsanspruch nach dem IFG
Auszug aus VG Minden, 25.05.2005 - 11 K 32/05
Die Kammer orientiert sich dabei an der Streitwertrechtsprechung des OVG NRW zu Ansprüchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die ebenfalls den Auffangstreitwert zu Grunde legt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.6.2002 - 21 B 589/02 -, NWVBl. 2002, 441).Die Kammer orientiert sich dabei an der Streitwertrechtsprechung des OVG NRW zu Ansprüchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die ebenfalls den Auffangstreitwert zu Grunde legt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.6.2002 - 21 B 589/02 -, NWVBl. 2002, 441).
- EuGH, 17.06.1998 - C-321/96
Mecklenburg / Kreis Pinneberg - Umwelt - Zugang zu Informationen - Richtlinie …
Auszug aus VG Minden, 25.05.2005 - 11 K 32/05
Der Begriff der "Maßnahmen" soll nur klarstellen, dass zu den Handlungen, die unter die Richtlinie fallen, sämtliche Formen der Verwaltungstätigkeit zu zählen sind (vgl. EuGH, Urteil vom 17.6.1998 - Rs. C-321/96 -, NVwZ 1998, 945).Der Begriff der "Maßnahmen" soll nur klarstellen, dass zu den Handlungen, die unter die Richtlinie fallen, sämtliche Formen der Verwaltungstätigkeit zu zählen sind (vgl. EuGH, Urteil vom 17.6.1998 - Rs. C-321/96 -, NVwZ 1998, 945).
- VG Frankfurt/Main, 10.05.2006 - 7 E 2109/05
Zum Akteneinsichtsrecht in einen Erschließungsvertrag und in die Unterlagen zum …
Dass vor dem Hintergrund dieses Regelungsgrades der Richtlinie 2003/4/EG die Voraussetzungen für ihre unmittelbare Anwendung gegeben sind, entspricht der einhelligen Meinung in der Rechtsprechung (OVG Schleswig, ZUR 1997, 43 [45]; VG Stuttgart, ZUR 2006, 103 [104] = UPR 2006, 123 = NuR 2006, 194; VG Minden, Beschluss vom 25.05.2005 - Az. 11 K 32/05 - juris).Dementsprechend verliert auch eine umweltbezogene Ordnungsverfügung ihren Charakter als Umweltinformation nicht dadurch, dass sie formal aufgehoben wird, weil sie weiterhin Auskunft darüber gibt, welche Maßnahmen zum Schutz der Umwelt die Behörde in der Vergangenheit einmal getroffen hat (VG Minden, Beschluss vom 25.05.2005 - Az. 11 K 32/05 - juris).
- VG Oldenburg, 11.01.2017 - 5 A 268/14
Akteneinsicht; Putentransport; Tiertransport; Umweltbestandteil; …
So kann etwa die Einsicht in Anordnungen gegenüber einem Dritten verlangt werden (VG Minden, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 11 K 32/05 -, juris sowie Reidt/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band 1, UIG, § 2 Rn. 43). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2006 - 8 A 2190/04
Umweltinformationsrichtlinie: Die Umweltinformationsrichtlinie kann unmittelbare …
Rn. 95 Vgl. dazu VG Minden, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 11 K 32/05 -, NuR 2005, 551. - OVG Rheinland-Pfalz, 02.06.2006 - 8 A 10267/06
Umweltinformationen müssen gewährt werden
Mithin gewinnt die Information über einen vergangenen Zustand der Umwelt auch deswegen Bedeutung, weil nur deren Kenntnis die verlässliche Prognose über künftige Umweltbelastungen und vergleichende Bewertungen ermöglicht (…so auch: Schomerus in: Schomerus/Schrader/Wegener, Umweltinformationsgesetz [1995] § 3 Rn. 102, 103;… Reidt/Schiller in: Landmann/Rohmer, a.a.O. § 2, Rn. 37; VGH BW, NVwZ 1998, 987; VG Minden, NuR 2005, 551; VG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2004 - 7 VG 1442/2003, Bl. 9, 15 VA).
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