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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 28.10.1998 - 2 U 175/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4335
OLG Oldenburg, 28.10.1998 - 2 U 175/98 (https://dejure.org/1998,4335)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.10.1998 - 2 U 175/98 (https://dejure.org/1998,4335)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. Oktober 1998 - 2 U 175/98 (https://dejure.org/1998,4335)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 3 VVG; § 7 AKB
    Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungspflicht; Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers; Falschangabe der Anzahl der erhaltenen Schlüssel beim Autokauf im "Zusatzfragebogen Kfz-Diebstahl"; Erörterung der ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Aufklärungspflicht-Belehrung ohne drucktechnische Hervorhebung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungspflicht; Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers; Falschangabe der Anzahl der erhaltenen Schlüssel beim Autokauf im "Zusatzfragebogen Kfz-Diebstahl"; Erörterung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 246
  • VersR 1999, 1406
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.10.1998 - 2 U 175/98
    Rn. 7 Den Kläger trifft zudem ein erhebliches - nicht widerlegtes - Verschulden; es handelt sich hier nicht um ein Fehlverhalten, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. BGH VersR 1984, 228, 229).
  • BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.10.1998 - 2 U 175/98
    In einer Entscheidung vom 08.05.1967 (NJW 1967, 1756) spricht er von einem "äußerlich auffallenden und allgemein verständlichen Hinweis"; in der Entscheidung vom 20.12.1968 (NJW 1969, 607, 608) [BGH 20.12.1968 - IV ZR 510/68] ist von einer "klar und unmissverständlichen" Belehrung die Rede sowie von "einer nicht zu übersehenden Weise"; ähnlich heißt es in der Entscheidung vom 30.11.1977 (VersR 1978, 121, 122), die Belehrung müsse "klar und unmissverständlich" oder "deutlich" sein.
  • BGH, 30.11.1977 - IV ZR 42/75

    Obliegenheiten des Versicherten im Rahmen eines Versicherungsvertrages - …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.10.1998 - 2 U 175/98
    In einer Entscheidung vom 08.05.1967 (NJW 1967, 1756) spricht er von einem "äußerlich auffallenden und allgemein verständlichen Hinweis"; in der Entscheidung vom 20.12.1968 (NJW 1969, 607, 608) [BGH 20.12.1968 - IV ZR 510/68] ist von einer "klar und unmissverständlichen" Belehrung die Rede sowie von "einer nicht zu übersehenden Weise"; ähnlich heißt es in der Entscheidung vom 30.11.1977 (VersR 1978, 121, 122), die Belehrung müsse "klar und unmissverständlich" oder "deutlich" sein.
  • BGH, 28.05.1975 - IV ZR 112/73

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch Angabe eines überhöhten Ankaufspreises; …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.10.1998 - 2 U 175/98
    Rn. 5 Die Leistungsfreiheit der Beklagten tritt nach den Umständen ein, die die Rechtsprechung für derartige Fälle nachträglich - folgenloser - Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers entwickelt hat (BGH NJW 1973, 365; BGH VersR 1975, 752 = VVGE § 7 AKB Nr. 3).
  • BGH, 20.12.1972 - IV ZR 57/71

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.10.1998 - 2 U 175/98
    Rn. 5 Die Leistungsfreiheit der Beklagten tritt nach den Umständen ein, die die Rechtsprechung für derartige Fälle nachträglich - folgenloser - Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers entwickelt hat (BGH NJW 1973, 365; BGH VersR 1975, 752 = VVGE § 7 AKB Nr. 3).
  • OLG Nürnberg, 11.05.1995 - 8 U 3815/94

    Versicherungsverlust wegen Falschangaben

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.10.1998 - 2 U 175/98
    - Das OLG Nürnberg (NJW-RR 1996, 544) und das OLG Hamm (NJW-RR 1997, 476) haben daraus abgeleitet, der Hinweis müsse drucktechnisch hervorgehoben sein, und der Senat (OLG Oldenburg NJW-RR 1998, 30) ist dem für einen Fall gefolgt, wo sich die Belehrung - wie üblich - am Schluss der Schadenanzeige unmittelbar vor dem vorgesehenen Raum für die Unterschrift befand.
  • OLG Oldenburg, 20.08.1997 - 2 U 138/97

    Falschangabe bei einer Schadenanzeige zur Kraftfahrtversicherung; …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.10.1998 - 2 U 175/98
    - Das OLG Nürnberg (NJW-RR 1996, 544) und das OLG Hamm (NJW-RR 1997, 476) haben daraus abgeleitet, der Hinweis müsse drucktechnisch hervorgehoben sein, und der Senat (OLG Oldenburg NJW-RR 1998, 30) ist dem für einen Fall gefolgt, wo sich die Belehrung - wie üblich - am Schluss der Schadenanzeige unmittelbar vor dem vorgesehenen Raum für die Unterschrift befand.
  • OLG Hamm, 08.11.1996 - 20 U 106/96

    Anforderungen an die Belehrung über die Leistungsfreiheit des Versicherers auch …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.10.1998 - 2 U 175/98
    - Das OLG Nürnberg (NJW-RR 1996, 544) und das OLG Hamm (NJW-RR 1997, 476) haben daraus abgeleitet, der Hinweis müsse drucktechnisch hervorgehoben sein, und der Senat (OLG Oldenburg NJW-RR 1998, 30) ist dem für einen Fall gefolgt, wo sich die Belehrung - wie üblich - am Schluss der Schadenanzeige unmittelbar vor dem vorgesehenen Raum für die Unterschrift befand.
  • BGH, 20.12.1968 - IV ZR 510/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.10.1998 - 2 U 175/98
    In einer Entscheidung vom 08.05.1967 (NJW 1967, 1756) spricht er von einem "äußerlich auffallenden und allgemein verständlichen Hinweis"; in der Entscheidung vom 20.12.1968 (NJW 1969, 607, 608) [BGH 20.12.1968 - IV ZR 510/68] ist von einer "klar und unmissverständlichen" Belehrung die Rede sowie von "einer nicht zu übersehenden Weise"; ähnlich heißt es in der Entscheidung vom 30.11.1977 (VersR 1978, 121, 122), die Belehrung müsse "klar und unmissverständlich" oder "deutlich" sein.
  • OLG Saarbrücken, 30.04.2008 - 5 U 614/07

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers bei nachträglicher Korrektur …

    Damit ist dem Erfordernis einer klaren und unmissverständlichen Belehrung Genüge getan (OLG Oldenburg, VersR 1999, 1406).
  • OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 226/07

    Anforderungen an die Aufklärung über die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers …

    Das OLG Oldenburg ist dem für den Fall gefolgt, in dem sich die Belehrung - wie hier - am Schluss der Schadensanzeige unmittelbar vor dem vorgesehenen Raum für die Unterschrift befand, hat aber eine solche Belehrung am Anfang des Formulars in einem eigenständigen Absatz für ausreichend gehalten (VersR 1999, 1406).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 4 U 138/05

    Wegfall des Versicherungsschutzes wegen falscher Angaben im Schadensformular zu …

    Sie muss, in dem Fall, dass der Versicherungsnehmer das entsprechende Formular nicht selbst ausfüllt, sondern lediglich unterschreibt, so auffallend gestaltet sein, dass sie auch bei einem schnellen Überlesen auffällt (BGHZ 48, 7-11; NJW 69, 607; OLG Oldenburg NversZ 2000, 137).
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