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| OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 08.11.1949 - StS 168/49 |
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OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 08.11.1949 - StS 168/49 (https://dejure.org/1949,1851)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 08. November 1949 - StS 168/49 (https://dejure.org/1949,1851)
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Volltextveröffentlichung
- degruyter.com
StGB §§ 2 a Abs. 2 und 3, 263 KWVO § 22; AAR. Nr. 1 Ziff. 8 b
Papierfundstellen
- OGHSt 2, 259
- MDR 1950, 118
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55
FDJ-Gelder - § 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch; § 263 StGB, Tateinheit; § …
Wer Sachen oder Geld, die er besitzt oder die ihm gehören, als Tatmittel zur Begehung geplanter Straftaten bereitstellt, unterliegt zwar der gesetzmäßigen polizeilichen Abwehr hiergegen; jedoch kann nach allgemeiner Ansicht in Bezug auf derartige Gegenstände unbeschadet ihrer Zweckbestimmung oder Bemakelung Raub, Diebstahl, Erpressung, Unterschlagung und Betrug begangen werden, sei es von einem Teilnehmer oder von einer beliebigen anderen Person (vgl RGSt 44, 230; BGHSt 2, 364 mit Hinweisen; BGH LM § 242 Nr. 10; OGHSt 2, 193, 201; 2, 259). - BGH, 09.03.1954 - 3 StR 12/54 Der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone bezeichnet als Zeitgesetz nur ein solches Gesetz, bei dem schon während seiner Geltungsdauer, wenn auch nur aus dem Umständen erkennbar ist, daß es zu einem bestimmten Zeitpunkt außer Kraft tritt (OGHSt 2, 259 [268]. Der Bundesgerichtshof hat den Begriff des Zeitgesetzes anläßlich des Außerkrafttretens vor Bewirtschaftungsvorschriften dahin bestimmt, daß nur ein solches Gesetz ein Zeitgesetz (im weiteren Sinne) ist, dem nach seinem Zweck und erkennbaren Willen nur vorübergehende Bedeutung zukommt; dies ist dann der Fall, wenn der Gesetzgeber keine ihrer Natur nach auf Dauer angelegte Regelung trifft, sondern wechselnden Verhältnissen und Zeitnotwendigkeiten überwiegend nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit durch Bestimmungen gerecht werden will, die erkennbar von vornherein Übergangscharakter haben (BGH NJW 1952, 72).
- BGH, 16.10.1957 - V ZR 155/55
Rechtsmittel
In der Rechtsprechung ist die Auffassung vertreten worden, daß es kein ungeschütztes Vermögen gebe und daß auch der Betrug beim Schwarzmarktgeschäft grundsätzlich bestraft werde (OGHSt 2, 259; vgl. auch Wimmer NJW 1948, 241).
- BGH, 12.11.1953 - 4 StR 150/53
Preisüberschreitungen als eine Wirtschaftsstraftat im Wege des …
Ob § 22 KrWiVO zur Tatzeit noch in Kraft war, ist in Rechtsprechung und Schrifttum bestritten (vgl u.a. einerseits OGHSt 2, 259 ff, andererseits DOGE S 118, 131 und NJW 1950, 149, 956). - BGH, 31.03.1955 - II ZR 40/54
Rechtsmittel
§ 22 der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4. September 1939 (RGBl 1609), nach deren Vorschrift Preise und Entgelte für Güter und Leistungen jeder Art nach den Grundsätzen der kriegsverpflichteten Volkswirtschaft zu bilden waren, ist schon seit dem Inkrafttreten der Anordnung über Preisbildung und Preisüberwachung nach der Währungsreform vom 25. Juni 1948 (GVBlWi 61) nicht mehr anwendbar (OGHSt 2, 259 ff; Urteil des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 1954 - 1 StR 778/52). - BGH, 29.01.1954 - 1 StR 778/52
Rechtsmittel
Der § 22 KWVO war schon seit dem Inkrafttreten der Anordnung über Preisbildung und Preisüberwachung vom 25. Juni 1948 (WiGBl S. 61) nicht mehr anwendbar (OGHSt 2, 259, 264 ff); das Preistreibereigesetz vom 7. Oktober 1948 (WiGBl S. 99) ist erst am 11. Oktober 1948 in Kraft getreten, Soviel erweislich, fallen die Taten des Angeklagten in diese gesetzesfreie Zwischenzeit.
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