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| OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 10.03.1950 - II ZS 120/49 |
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OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 10.03.1950 - II ZS 120/49 (https://dejure.org/1950,3749)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 10. März 1950 - II ZS 120/49 (https://dejure.org/1950,3749)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- degruyter.com
Grundgesetz Art. 131; ZPO § 549; UmstG §§ 13 Abs. 2, 16, 18, Abs. 1 Ziff. 1, 24; 3. DurchfVO. zum UmstG. ( W O . ) §§ 6, 7; 1. VO. über die Lebens- und Rentenversicherung vom 5. Juli 1948.
- degruyter.com
Grundgesetz Art. 131; ZPO § 549; UmstG §§ 13 Abs. 2,
Papierfundstellen
- OGHZ 3, 255
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 29.09.1954 - II ZR 94/53
Gesetzliche Brandversicherung. Umstellung
§ 13 Abs. 2 UmstG nimmt schlechthin alle Versicherungsanspruche ohne Einschränkung von der in den §§ 16-21 für die allgemeinen Schuldverhältnisse getroffenen Regelung aus (OGHZ 3, 255 [261]).Dagegen läßt sie keine Schlüsse auf die Auslegung der allein maßgebenden Umstellungsvorschriften zu (BGHZ 4, 208 [213]; OGHZ 3, 255 [261]).
- BGH, 24.10.1951 - II ZR 109/50
Gleichbehandlung von Pensionsrenten
Die Revision der Beklagten wies der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone durch Urteil vom 10. März 1950 (OGHZ 3, 255) insoweit zurück, als die Beklagte zur Zahlung der Rente für die Zeit vom 1. April 1946 bis 30. Juni 1948 in Höhe von monatlich 93, 62 RM und ab 1. Juli 1948 in Höhe von monatlich 9, 36 DM verurteilt worden war. - BGH, 30.04.1952 - II ZR 124/51
Umstellung von Berliner Versicherungsansprüchen
Die rechtliche Bedeutung der zuletzt genannten Bestimmung hat der erkennende Senat in dem Urteil vom 15.12.1951 (BGHZ 4, 197) dahin klargestellt, dass sie keine Änderung des materiellen Umstellungsrechts enthält, sondern lediglich die auch in der Rechtsprechung des Bundesgebiets entstandenen Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der VVO durch unmissverständliche Fassung ihres Textes in dem bereits vorher von Obersten Gerichtshof für die Britische Zone (OGHZ 3, 255 [259]) erläuterten Sinne klärt. - BGH, 28.01.1953 - II ZR 93/52 Es ist der Revision zuzugeben, dass die Geschäftsbedingungen der Beklagten als typische Vertragsbedingungen zu beurteilen sind, da sie für eine Vielheit bereits abgeschlossener oder künftiger Verträge als Vertragsinhalt zu werten sind (RGZ 153, 62 [63]; OGHZ 3, 255 [257]).
dejure.org
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