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| OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 16.06.1950 - II ZS 122/49 |
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OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 16.06.1950 - II ZS 122/49 (https://dejure.org/1950,3815)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 16. Juni 1950 - II ZS 122/49 (https://dejure.org/1950,3815)
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Volltextveröffentlichung
- degruyter.com
UmstG § 14.
Papierfundstellen
- OGHZ 4, 109
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 20.06.1951 - GSZ 1/51
Aufrechnung gegen das Reich
Die Ansprüche gegen das Reich bestehen also als Reichsmarkforderungen fort, nur sind sie, da die Reichsmark als gesetzliches Zahlungsmittel aus dem Verkehr ausgeschieden ist (§§ 1, 8 WährG), zur Zeit nicht realisierbar (ebenso Coing NJW 1949, 203; von Caemmerer SJZ 1948, 517; Harmening-Duden, Währungsgesetze, § 14 Anm. 1; Kegel JZ 1951, 394; OGHZ 4, 109 [114 f]). - BGH, 08.11.1960 - VI ZR 25/60
Entschädigung für einen bei dem Betrieb der Deutschen Reichsbahn eingetretenen …
Denn ihnen lag durchweg die Auffassung zugrunde, daß die Deutsche Bundesbahn wegen ihrer Teil-Identität mit der Deutschen Reichsbahn oder wegen der Aufgabennachfolge "an sich" für die gebietsbezogenen Schulden aus dem Bahnbetrieb der Reichsbahn einzustehen habe, soweit nicht § 14 Nr. 3 des Umstellungsgesetzes für gewisse Reichsmarkverbindlichkeiten eine Umstellung und damit zunächst auch eine Befriedigung ausschloß (vgl. OGHZ 4, 109; BGHZ 1, 34).Die in den Urteilen OGHZ 4, 109 und BGHZ 1, 35 [BGH 01.11.1951 - III ZR 83/50] enthaltenen Ausführungen über den Entstehungszeitpunkt und die Eigenart der auf einzelne Rentenleistungen gerichteten Ansprüche haben eine auf die Besonderheit der Währungsumstellung zugeschnittene Bedeutung und können zur Beantwortung der hier zu entscheidenden Frage nichts beitragen.
- BGH, 21.10.1954 - IV ZR 171/52
Reichsbahnanleihe von 1940
Die Revision verweist hierbei zu Unrecht auf die Rechtsprechung zur Schadenersatzpflicht, insbesondere über Schadenersatzrenten für die Zeit nach dem 9. Mai 1945, wenn das schadenstiftende Ereignis vor dem 9. Mai 1945 liegt (OGHZ 4, 109 [120]; BGHZ 1, 34 [42]; vgl. auch BGH-Urteil vom 9. Juni 1954 - VI ZR 310/52).
- BGH, 07.11.1952 - V ZR 106/51
Rechtsmittel
Diese Ausführungen lassen einen Rechtsirrtum nicht erkennen; sie entsprechen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 1, 37) wie auch des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (OGHZ 4, 109). - BGH, 09.06.1954 - VI ZR 310/52
Eisenbahnunfall im Elsaß
Wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, ist der Anspruch auf diese Renten erst jeweils mit dem Heranrücken der einzelnen Zeitabschnitte und ihrem Erleben durch den Kläger, also nach dem 8. Mai 1945 entstanden (vgl. BGHZ 1, 34 und OGHZ 4, 109). - BGH, 20.04.1953 - VI ZR 3/52
Rechtsmittel
Der erkennende Senat schließt sich der durch den Obersten Gerichtshof für die Britische Zone (OGHZ 4, 109) und den III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGHZ 1, 34) vorgenommenen Auslegung dieser Vorschrift jedenfalls insoweit an, als diese angenommen haben, daß Aufwendungen aus der Zeit vom 9. Mai 1945 bis zur Währungsreform und Schadensrenten für diesen Zeitraum aus Unfällen, die sich vor dem 9. Mai 1945 ereignet haben, zu Reichsmarkansprüchen führen, die im Verhältnis 10 : 1 umgestellt werden, und Aufwendungen und Renten aus der Zeit nach der Währungsreform von der Umstellung nicht berührt werden.
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