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Rechtsprechung
   OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 04.05.1950 - I ZS 97/49   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1950,143
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 04.05.1950 - I ZS 97/49 (https://dejure.org/1950,143)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 04.05.1950 - I ZS 97/49 (https://dejure.org/1950,143)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 04. Mai 1950 - I ZS 97/49 (https://dejure.org/1950,143)
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Volltextveröffentlichung

  • degruyter.com

    MilRegG. Nr. 52; Ges. Nr. 13 All. Höh. Komm. Axt. III

Kurzfassungen/Presse

  • landesarchiv-bw.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Belegenheit von Forderungen, Bedeutung des Erfüllungsordes hierfür und für das anzuwendende Währungsrecht

Papierfundstellen

  • OGHZ 4, 51
  • NJW 1950, 643
  • NJW 1950, 906
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 26.02.1954 - V ZR 135/52

    Treuhänder und Rückerstattungsverfahren

    Die von ihm mit angeführte Entscheidung OGHZ 4, 51 betrifft überhaupt keinen Fall der Rückerstattung, sondern befaßt sich mit der Rechtsstellung des "Custodian" nach dem Gesetz Nr. 52 der Militärregierung, Insbesondere ist aber irreführend, wenn es den Kläger als "Treuhänder im Rückerstattungsverfahren" bezeichnet (vgl. Art. 46 REAO = Art. 53 REG (AmZ) = Art. 45 REG (BrZ)).

    Seine Ausführungen, insbesondere sein Vergleich mit dem "Sondertreuhänder" der sowjetischen Besatzungszone gemäß SMA-Befehl Nr. 124, lassen indessen erkennen, daß er die Treuhänder aller Besatzungszonen in dieser Hinsicht einheitlich beurteilt (vgl. auch OGHZ 4, 51 [53]).

  • BGH, 11.02.1953 - II ZR 51/52

    Vermögenseinziehung und Lebensversicherung

    Da die Zwangsgewalt jedes Staates an seinen Grenzen endet, können nach allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen Enteignungen mit privatrechtlichen Folgen nur Vermögensgegenstände ergreifen, die in dem Gebiet des enteignenden Staates belegen sind, selbst wenn die Absicht dahin geht, ihnen eine weiterreichende Wirkung beizulegen ( BGHZ 2, 218 [222]; OGHZ 1, 386 [390]; 4, 51 [54]).
  • BGH, 01.02.1952 - I ZR 123/50

    Belegenheit einer Forderung

    Zur Frage, nach welchem Recht die Klageforderung umzustellen ist, hat sich das Berufungsgericht dem Urteil des Obersten Gerichtshofes für die britische Zone vom 4. Mai 1950 (OGHZ 4, 51) angeschlossen, wo ausgeführt ist, daß für die Frage der Anwendbarkeit von ost- oder westzonalem Währungsrecht der Parteiwille nicht zur Verfügung stehe, weil es in der Regel an einem ausdrücklichen Parteiwillen fehle, daß auch kein sogenannter hypothetischer Parteiwille festgestellt werden könne und daß daher nur die.
  • BGH, 12.11.1959 - VII ZR 165/58

    Ostenteignung. Bürgschaft

    Es entspricht den allgemeinen Grundsätzen des internationalen und des interzonalen Rechts, daß staatliche Eingriffe wie Enteignungen in ihrer Wirkung auf das Gebiet des Staates beschränkt sind, von dem die Enteignungsmaßnahme getroffen worden ist (OGHZ 1, 386, 390; 4, 51, 56; BGHZ 2, 218, 222; 9, 34, 38; 12, 79, 84; 13, 106, 108; 17, 74; 78; 20, 4, 23, 333; 25, 127; vgl. auch Ficker, Grundfragen des deutschen interlokalen Rechts in Beitr.
  • BGH, 29.05.1951 - I ZR 65/50

    Steckengebliebene Ost-West-Überweisung

    Denn nach anerkannten Rechtsgrundsätzen des internationalen und interzonalen Privatrechts endet die Wirkung von Enteignungsmaßnahmen an der Grenze des Landes oder des Gebietes, von dem sie ausgegangen sind (OGHZ 1, 386 [390]; 4, 51 [56]).
  • BGH, 26.01.1951 - V ZR 43/50

    Umstellung. Ost- oder Westwährung

    Diese Rechtsprechung ist von dem Obersten Gerichtshof für die Britische Zone für die durch die Währungsreformen des Jahres 1948 entstandenen Verhältnisse übernommen worden (OGHZ 1, 386 (392); 4, 51 (56)).
  • BGH, 15.02.1961 - V ZR 192/59
    Die Erheblichkeit des (hypothetischen) Parteiwillens im ersteren Sinne wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung verneint (OGHZ 4, 51, 56; Senatsurteil BGHZ 1, 109, 112; Urteil des IV. Zivilsenats BGHZ 5, 302, 311).
  • BGH, 15.04.1955 - V ZR 65/54

    Rechtsmittel

    Der Senat hält demnach aus den in seinem Urteil vom 26. Januar 1951 - BGHZ 1, 109 [112 f] im Anschluß an OGHZ 1, 386 [391] und 4, 51 [54] angestellten weiteren Erwägungen daran fest, daß für die Frage des anzuwendenden Rechts der Wohnsitz des Schuldners maßgebend ist, und zwar ohne Rücksicht auf den etwa abweichend vereinbarten Leistungsort.
  • BGH, 17.10.1952 - I ZR 6/51

    Rechtsmittel

    Für die von der Britischen Militärregierung eingesetzten Treuhänder ist dies allgemein anerkannt (OGHZ 2, 1 [6 ff]; 4, 51 [54]; Baumbach-Lauterbach ZPO Gr 2 C vor § 50).
  • BGH, 01.04.1955 - I ZR 37/55

    Rechtsmittel

    Die Belegenheit der Forderung stellt es unter Hinweis auf das Bundesgerichtshofs-Urteil vom 1. Februar 1952 - NJW 1952, 420 - und das Urteil des Obersten Gerichtshofes für die britische Zone vom 4. Mai 1950 - NJW 1950, 643 - sowie auf Beitzke, JR 1951, 705, auf den Wohnsitz des Schuldners ab.
  • BGH, 14.03.1952 - V ZR 29/51

    Rechtsmittel

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