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   OLG Hamm, 22.08.1997 - 13 UF 107/97   

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https://dejure.org/1997,9927
OLG Hamm, 22.08.1997 - 13 UF 107/97 (https://dejure.org/1997,9927)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.08.1997 - 13 UF 107/97 (https://dejure.org/1997,9927)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. August 1997 - 13 UF 107/97 (https://dejure.org/1997,9927)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 621
  • OLG-Report Hamm 1997, 277
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 19.03.1999 - 6 U 156/98

    Mindesthaltbarkeitsdatum bei Faßbier

    Im Hinblick darauf, daß § 3 Abs. 1 Nr. 4 LMKV gerade dem Schutz des Verbrauchers vor Irreführung und Täuschung durch die Forderung der Kenntlichmachung des Mindesthaltbarkeitsdatums an deutlicher Stelle dient, spricht deshalb alles dafür, § 3 Abs. 1 Nr. 4 LMKV mit dem Oberlandesgericht Hamburg (Beschluß vom 27.06.1996, OLGR 1997, 277) und dem Kammergericht (KGR 1993, 87) als wertimmanente Norm zu begreifen, deren Mißachtung wettbewerbswidrig ist, ohne daß es des Hinzutretens weiterer Unlauterkeitsmerkmale bedarf.
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