Rechtsprechung
| OLG München, 25.04.1995 - 25 U 2515/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 164 Abs. 1 §§ 242 254 Abs. 1 § 433
Rechtliche Auswirkungen eines Strohmanngeschäfts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 6 HKO 3864/93
- OLG München, 25.04.1995 - 25 U 2515/94
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.04.1994 - XI ZR 18/93
Verpflichtung aus einem nicht vom Kontoinhaber unterzeichneten Scheck
Auszug aus OLG München, 25.04.1995 - 25 U 2515/94
Denn nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 1994, 2082/2084) ist das Risiko eines Mißbrauchs der Vertretungsmacht grundsätzlich vom Vertretenen zu tragen.d) Der Vertretene ist gegen einen erkennbaren Mißbrauch der Vertretungsmacht im Verhältnis zum Vertragspartner aber dann geschützt, wenn der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch macht und der andere Vertragspartner wußte oder hätte erkennen können, daß der Vertreter die Grenzen seiner Vertretungsmacht überschreitet (BGH NJW 1994, 2082 /2083; NJW 1988, 3012 /,3013).
- BGH, 25.03.1968 - II ZR 208/64
Berufung des Dritten auf die Unbeschränkbarkeit des Umfangs der Prokura; …
Auszug aus OLG München, 25.04.1995 - 25 U 2515/94
Der Rechtsgedanke des § 254 BGB , der nur eine besondere Ausprägung des Gedankens von Treu und Glauben ist, muß dazu führen, die nachteiligen Folgendes Geschäfte in einem solchen Fall auf den Vertretenen und den Vertragsgegner nach Maßgabe des auf jeder Seite obwaltenden Verschuldens zu verteilen (BGHZ 50, 112/114 f). - BGH, 05.12.1983 - II ZR 56/82
Weiterleitung von Geldbeträgen - Steuerberater - Gesellschafterversammlung - …
Auszug aus OLG München, 25.04.1995 - 25 U 2515/94
Dasselbe gilt auch, wenn der Vertragsgegner weiß oder sich sagen muß, daß der Vertreter dem Geschäftsherrn Tatsachen vorenthält, bei deren Kenntnis dieser den Vertrag nicht abgeschlossen hätte (BGH NJW 1984, 1461/1462).
- BGH, 22.10.1981 - III ZR 149/80
Scheingeschäft - Strohmann - Abgrenzung - Haftung des Strohmannes - Haftung des …
Auszug aus OLG München, 25.04.1995 - 25 U 2515/94
Dies gilt auch dann, wenn der Vertragspartner die Strohmanneigenschaft kannte; denn auch hier ist entscheidend, daß die Parteien die Rechtsfolge der Vereinbarung wirklich herbeiführen wollten (BGH NJW 1982, 569/570). - BGH, 18.05.1988 - IVa ZR 59/87
Mißbrauch der Vertretungsmacht
Auszug aus OLG München, 25.04.1995 - 25 U 2515/94
d) Der Vertretene ist gegen einen erkennbaren Mißbrauch der Vertretungsmacht im Verhältnis zum Vertragspartner aber dann geschützt, wenn der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch macht und der andere Vertragspartner wußte oder hätte erkennen können, daß der Vertreter die Grenzen seiner Vertretungsmacht überschreitet (BGH NJW 1994, 2082 /2083; NJW 1988, 3012 /,3013). - BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 385/91
Rückzahlung von Provisionsvorschüssen bei Scheingeschäft
Auszug aus OLG München, 25.04.1995 - 25 U 2515/94
als Vertragspartnerin nur vorgeschoben wurde (sog. Strohmann), so sind die Voraussetzungen eines Scheingeschäfts nicht erfüllt (vgl. hierzu BAG NJW 1993, 2767 ). - BGH, 30.06.1994 - I ZR 56/92
Tageszulassungen - Täuschung
Auszug aus OLG München, 25.04.1995 - 25 U 2515/94
bekannt sein, daß die Beklagte sich durch die Weiterveräußerung der Fahrzeuge unter Ausnutzung des Vormietetrabatte u. U. wettbewerbswidrig verhielt, (vgl. hierzu BGB BB 1994, 1882 ).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 09.11.1994 - 9 U 107/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
"Berliner Verbau" - kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch? (IBR 1995, 424)
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 28.06.1996 - 22 U 19/96 Dabei kommen als Hinderungsgründe sowohl rechtliche als auch tatsächliche Gründe in Betracht (vgl. OLG Düsseldorf OLG-Report 1995, 133 [134]).
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