Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 06.03.1997 - 6 W 1/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1997, 485
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 12.09.1995 - 6 W 78/95
Gericht der Hauptsache einer einstweiligen Verfügung bei Anhängigkeit einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.1997 - 6 W 1/97
"Ein Unterlassungsschuldner kann durch die sofortige Erhebung einer negativen Feststellungsklage nach der Abmahnung zwar den Gerichtsstand der Hauptsache für das Eilverfahren begründen (Senat, WRP 1996, 27).
- OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 6 W 82/12
Bekanntheitsschutz einer als Marke eingetragenen Karosserieform; Gericht der …
Der Senat hält an seinem früher vertretenen gegenteiligen Standpunkt (Beschluss vom 12.09.1995, Az. 6 W 78/95 = WRP 96, 27; Beschluss vom 06.03.1997, Az. 6 W 1/97 = GRUR 97, 485) nicht mehr fest. - LG Hamburg, 14.09.2006 - 327 O 441/06
Salvatorische Klausel in AGB kann abgemahnt werden
Zwar wird in der Rechtsprechung (OLG Frankfurt, WRP 1996, 27; OLG Frankfurt, GRUR 1997, 485) und Literatur (…Zöller-Vollkommer, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 937 ZPO Rn. 1;… Spätgens, in: Gloy: Handbuch des Wettbewerbsrechts, 2. Aufl. 1997, § 82 Rn. 57;… Schultz-Süchting, in: Großkommentar UWG, 8. Lieferung 1993, § 25 UWG Rn. 177) zum Teil die Ansicht vertreten, Gericht der Hauptsache nach § 943 Abs. 1 ZPO sei bei einer bereits anhängigen negativen Feststellungsklage allein das Gericht, bei dem diese Klage anhängig ist. - LG München I, 10.04.2025 - 36 S 15962/22
Wohnungseigentum
Die negative Feststellungsklage wird regelmäßig wegen fehlenden Feststellungsinteresses unzulässig, sobald eine positive Feststellungs- oder Leistungsklage erhoben wird und nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann, BGH NJW-RR 2013, 1105; NJW 2020, 148; 2006, 516; 1999, 2516; BAG NZA 2020, 531 Rn. 19; Düss GRUR 2023, 672; GRUR-RS 2022, 34770; Mü GRUR-RR 2006, 365; Ffm GRUR 1997, 485.8; Karlsr NJW-RR 1993, 243 (Klagerweiterung); LAG Düss BB 1975, 471.
- LG Hamburg, 02.10.2008 - 312 O 464/08
Markenrechtlicher Schutz von VZ-Domains
Dies wird von den Oberlandesgerichten Frankfurt a.M. (Beschluss vom 06.03.1997, Az. 6 W 1/97; Beschluss vom 12.09.1995, Az. 6 W 78/95), Hamm (Urteil vom 10.10.1995, Az. 4 U 76/95) und - mit Modifikation - Schleswig (Urteil vom 07.03.1995) sowie als herrschende Meinung in der Literatur (…vgl. insb. Zöller-Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 937 Rdn. 1 m.w.N.) mit dem Argument vertreten, bei der negativen Feststellungsklage sei - nur in umgekehrten Parteirollen - die gleiche Rechtsfrage wie in einer Hauptsacheklage zu klären. - LG Leipzig, 16.11.2006 - 3 HKO 2566/06
Marken in Adwords auch wettbewerbswidrig
Spätestens mit Erhebung der Hauptsacheklage ist nun aber das vom Verfügungsgläubiger angerufene Gericht alleiniges Gericht der Hauptsache geworden (vgl. OLG Frankfurt, GRUR 97, 485). - LG Berlin, 22.11.2005 - 15 O 764/04 Auch die Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 12. September 1995 (WRP 1996, 27) und vom 6. März 1997 (GRUR 1997, 485) rechtfertigen keine abweichende Bewertung.
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Rechtsprechung
| OLG München, 11.11.1994 - 21 U 2262/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 326 Abs. 1 § 558
Ersatzansprüche des Vermieters wegen unterlassener Renovierungsarbeiten - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.07.1991 - XII ZR 105/90
Rückgabe der Mietsache
Auszug aus OLG München, 11.11.1994 - 21 U 2262/94
Dies kann der Fall sein, wenn der Mieter durch sein Verhalten vor Vertragsbeendigung eindeutig zum Ausdruck bringt, daß er seinen vertraglich übernommenen Verpflichtungen nicht nachkommen wird und demgemäß das Mietobjekt bei Vertragsende räumt, ohne Anstalten für die Vorbereitung oder Ausführung der Schönheitsreparaturen getroffen zu haben (BGH NJW 1991, 2416, 2417). - BGH, 12.04.1989 - VIII ZR 52/88
Verjährung von Ansprüchen des Verpächters
Auszug aus OLG München, 11.11.1994 - 21 U 2262/94
In diesem Zeitpunkt ist der Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung entstanden und fällig (BGH NJW 1989, 1854 ). - BGH, 11.12.1991 - XII ZR 269/90
Kurze Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Kfz-Mieter bei …
Auszug aus OLG München, 11.11.1994 - 21 U 2262/94
Denn es würde den Zweck der gesetzlichen Regelung in § 558 BGB vereiteln, könnte der Geschädigte nach der Verjährung der vertraglichen Schadensersatzansprüche bei gleichem Sachverhalt auf deliktische Ansprüche zurückgreifen (BGH ZMR 1992, 138 ). - BGH, 02.10.1968 - VIII ZR 197/66
- OLG München, 28.06.1985 - 21 U 4448/84
Auszug aus OLG München, 11.11.1994 - 21 U 2262/94
Schon aus diesem Grund kann nicht auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München (NJW-RR 1986, 443) abgestellt werden.
- OLG Köln, 25.08.1999 - 13 U 28/99
Prozessvergleich; Generalquittung ; Gegenseitiges Nachgeben; Beweislast ; …
Daß die Parteien mit der Ausgleichsklausel möglicherweise Verschiedenes (inhaltlich) gewollt haben, begründet ferner nicht die Annahme eines Dissenses (vgl. BGH NJW 1993, 1798) und gibt auch keine Handhabe, die Ausgleichsklausel unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage "anzupassen" (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 1997, 178 = DWW 1997, 25 - zu einer Ausgleichsklausel hinsichtlich aller Ansprüche aus einem Mietverhältnis).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 28.02.1997 - 13 UF 370/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 1571 § 1577 Abs. 1 § 1578
Berücksichtigung der beruflichen Entwicklung auf seiten des Unterhaltsverpflichteten - Beförderung - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 291
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 20/83
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt - Bestimmung des …
Auszug aus OLG Hamm, 28.02.1997 - 13 UF 370/96
Die Möglichkeit dieser Erträge ergab sich erst nach der Veräußerung des gemeinsamen Hauses als Folge der Scheidung (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. z.B. BGH, FamRZ 1985, 354, 356). - BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 66/88
Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts
Auszug aus OLG Hamm, 28.02.1997 - 13 UF 370/96
Der Wegfall der Gebrauchsvorteile durch Auszug aus dem Hause und Verkauf des Hauses ist im Ergebnis lediglich von beiden Eheleuten bei der Bestimmung des Unterhaltsanspruchs und der Unterhaltsverpflichtung gleichmäßig zu tragen (vgl. BGH, FamRZ 1989, 1160 , insbesondere 1162).
- OLG Saarbrücken, 16.03.2000 - 6 UF 127/99 Zu diesen Einkünften gehören im vorliegenden Fall nicht die Zinserträge, die die Parteien aus der Anlage ihrer Erlösanteile aus dem Verkauf des früheren ehelichen Anwesens erzielen 1/2001 (…vgl. BGH a.a.O.; OLG Hamm FamRZ 1998, 291, 292).
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