Rechtsprechung
| OLG Dresden, 22.04.1997 - 10 ARF 6/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 Nr. 6
Örtliche Zuständigkeit - Änderung von Landkreisgrenzen sind in Sachsen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.10.1993 - XII ARZ 22/93
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Wohnsitzverlegung des Beklagten
Auszug aus OLG Dresden, 22.04.1997 - 10 ARF 6/97
Grundsätzlich wirkt eine Bindung im Bestimmungsverfahren fort (BGH, NJW-RR 1993, 1091 ; 1994, 126; Senat, Beschluß vom 15. Oktober 1996 - 10 ARF 17/96 -). - BAG, 31.01.1994 - 5 AS 23/93
Bestimmung des zuständigen Arbeitsgerichts: Verweisung des Rechtsstreits- …
Auszug aus OLG Dresden, 22.04.1997 - 10 ARF 6/97
Jedoch sind Beschlüsse, durch die ein Rechtsstreit wegen örtlicher Unzuständigkeit verwiesen wird, dann nicht bindend, wenn sie von einem Irrtum des verweisenden Gerichts über die Zuordnung des von ihm für maßgeblich gehaltenen Ortes zum Bezirk des anderen Gerichts geprägt sind (BAG, BB 1995, 627 ;… ebenso: Zöller-Greger, ZPO , 20. Auf 1., § 281 Rn. 17). - BGH, 19.05.1993 - XII ARZ 13/93
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Rahmen eines schuldrechtlichen …
Auszug aus OLG Dresden, 22.04.1997 - 10 ARF 6/97
Grundsätzlich wirkt eine Bindung im Bestimmungsverfahren fort (BGH, NJW-RR 1993, 1091 ; 1994, 126; Senat, Beschluß vom 15. Oktober 1996 - 10 ARF 17/96 -). - BGH, 06.11.1978 - AnwZ (B) 20/78
Zweitzulassung beim gemeinsamen Familiengericht
Auszug aus OLG Dresden, 22.04.1997 - 10 ARF 6/97
Auch der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. November 1978 (AnwZ 20/78 = NJW 1979, 929 ) liegt die Auffassung zugrunde, daß eine Neugliederung von Landkreisen die gerichtliche Zuständigkeit unberührt läßt.
- OLG Köln, 29.01.2002 - 9 U 59/01
Leistungsfreiheit einer Kaskoversicherung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung …
Im Bereich des Straßenverkehrs ist grobe Fahrlässigkeit anzunehmen, wenn das Verhalten des Versicherungsnehmers objektiv grob verkehrswidrig und subjektiv schlechthin unentschuldbar ist (vgl. BGH, r+s 1992, 292 = VersR 1992, 1085 (Rotlichtverstoß); Senat, r+s 2001, 236; r+s 1997, 234; OLG Oldenburg, OLG-Report 1997, 200 (abgesperrte Baustelle); OLG Düsseldorf, MDR 2000, 268 (Auffahren auf Absperranhänger);… Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 12 AKB, Rn. 82, 83, 86 mit weiteren Nachweisen).
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