Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 29.05.1998 - 12 W 110/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- beck.de
, S. 12
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Voraussetzungen der vereinfachten Kostenerstattung; Materiellrechtliche Prüfung von Vollstreckungskosten im Erkenntnisverfahren; Aufwendungsersatz für die Einlagerung von Inventar des Schuldners
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 17.11.1997 - 13 O 261/96
- OLG Frankfurt, 29.05.1998 - 12 W 110/98
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Koblenz, 03.04.2008 - 10 W 166/08
Streitwertfestsetzung: Beschwerde eines Rechtsanwalts gegen eine vorläufige …
Nach anderer Auffassung, der sich der Senat anschließt, ist die Vorschrift des § 9 Abs. 2 BRAGO a.F. (heute § 32 Abs. 2 RVG) einschränkend dahin auszulegen, dass eine Beschwerde nur im Rahmen der Regeln des GKG stattfinden soll (OLGR Jena 1999, 392; OLGR Frankfurt 1999, 43; OLG Hamm MDR 2005, 1309; Meyer, Streitwertbeschwerde des Rechtsanwalts gegen eine vorläufige Wertfestsetzung nach § 25 Abs. 1 GKG, 9 Abs. 2 BRAGO?, JurBüro 2000, 396). - OLG Hamm, 11.03.2005 - 2 WF 49/05
Zum Beschwerderecht des Rechtsanwalts gegen vorläufige Streitwertfestsetzung zum …
Während eine Meinung aus der Regelung des § 9 II BRAGO alter Fassung, der seinem Wortlaut nach dem heute geltenden § 32 II RVG entspricht, ein selbständiges Beschwerderecht des Rechtsanwalts für diese Fälle herleitet (OLGR Köln, 2000, 323; Schneider, Streitwertbeschwerde des Anwalts, MDR 2000, 380, 381), vertreten andere die Auffassung, dass die Vorschrift des § 9 II BRAGO alter Fassung (heute: § 32 II RVG) einschränkend dahingehend auszulegen sei, dass eine Beschwerde nur im Rahmen der Regeln des Gerichtskostengesetzes (GKG) stattfinden soll (OLGR Jena 1999, 392; OLGR Frankfurt 1999, 43; Meyer, Streitwertbeschwerde des Rechtsanwalts gegen eine vorläufige Wertfestsetzung nach §§ 25 Abs. 1 S. 1 GKG, 9 Abs. 2 BRAGO?, JurBüro 2000, 396). - AG Hannover, 25.08.2010 - 703 M 35462/10
Räumung: Entrümpelungskosten nach "Berliner Modell"
Die Aufklärung materiellrechtlicher Fragen kann über § 788 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht den Vollstreckungsorganen oder über § 788 Abs. 2 ZPO dem Rechtspfleger im Rahmen der Kostenfestsetzung überlassen werden, sondern setzt gerade ein Erkenntnisverfahren im Sinne der ZPO voraus (vgl. auch OLG Frankfurt InVo 1999, 328).
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Rechtsprechung
| OLG Bremen, 28.08.1998 - 2 W 84/1998, 7 (8) O 953/1993 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erfolgsaussichten einer Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss mangels Berücksichtigung einer Erörterungsgebühr
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Braunschweig, 13.08.2004 - 2 W 101/04
Kostenentscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen eines unzulässigen …
Ihre Wirksamkeit setzt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 27.5.1998 - 2 W 84/98) und der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung (…vgl. Teplitzky Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8.Aufl. Kapitel 41 Rn. 1ff, insbesondere 6ff m.w.N.; OLG Karlsruhe WRP 1997, 477f; OLG Stuttgart WRP 1996, 477ff; OLG Jena OLG-NL 1998, 110f; OLG Frankfurt OLGR 1996, 42ff; a.A.: OLG Düsseldorf 20.ZS OLGR 1996, 279ff; OLG Düsseldorf 2.ZS OLGR 2000, 476f = GRUR-RR 2001, 199f als obiter dictum als Ankündigung einer Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung; OLG Dresden WRP 1997, 1201ff, Rechtsprechung jetzt aufgegeben: vgl. Marx WRP 2004, 971) daher nicht den Nachweis des Zugangs beim Adressaten voraus.
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