Rechtsprechung
OLG Hamm, 28.11.1991 - 21 U 33/91 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mitverschulden eines Bauunternehmers für den Schaden aus einem Statikfehler wegen Nichtabwartens der amtlichen Statikprüfung; Umfang des Schutzzwecks der öffentlich-rechtlichen Normen über das Erfordernis einer einzuholenden Prüfstatik
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 635; BGB § 254
Kein Mitverschulden des Bauherrn bei Baubeginn vor Empfang der Prüfstatik - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Statikerfehler bei ausbleibender Genehmigung der Baubehörde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Baubeginn vor Überprüfung der Statik (IBR 1992, 153)
Verfahrensgang
- LG Essen, 26.10.1990 - 17 O 216/90
- OLG Hamm, 28.11.1991 - 21 U 33/91
Papierfundstellen
- VersR 1992, 1014
- OLG-Report Hamm 1992, 3
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.05.1980 - III ZR 27/78
Voraussetzungen einer Amtspflichtverletzung - Versäumung der Klärung im Rahmen …
Auszug aus OLG Hamm, 28.11.1991 - 21 U 33/91
Zum einen bezwecken die öffentlich-rechtlichen Normen über das Erfordernis einer einzuholenden Prüfstatik nur den Schutz der Allgemeinheit, nicht auch des Bauherrn, vor Schäden (vgl. BGH, Urt. vom 08.05.1980 NJW 80, 2578). - BGH, 08.02.1973 - VII ZR 208/70
Garantierter Mietertrag
Auszug aus OLG Hamm, 28.11.1991 - 21 U 33/91
Die Problematik liegt ähnlich wie im Fall eines Ausführungsfehlers des Bauunternehmers, den der Architekt durch sorgfältige und rechtzeitige Überwachung hätte verhindern oder verringern können; auch dort kann sich der Unternehmer nicht darauf berufen, nicht gehörig bzw. rechtzeitig überwacht worden zu sein (vgl. BGH BauR 73, 191, m. w. N.).
- OLG Hamm, 12.04.2013 - 12 U 75/12
Schneelast bringt 6 Monate alte Halle zum Einsturz - Dachdeckerbetrieb haftet
Vielmehr dient die Prüfung dem Schutz der Allgemeinheit und nicht der Entlastung der am Bau Beteiligten (vgl. dazu: OLG Düsseldorf BauR 2002, 506, juris Tz. 51; OLGR Hamm 1992, 3, juris Tz. 7 f.). - OLG Düsseldorf, 24.03.2000 - 22 U 180/99
Werkvertrag - fehlerhafte Tragwerksplanung an Außenfassade - Mitverschulden des …
Abgesehen davon, daß die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, die das Einholen einer Prüfstatik anordnen, nur dem Schutz der Allgemeinheit und nicht auch des Bauherrn dienen (vgl. OLG Hamm OLGR 1992, 3 m. w. N.), kann aus dem Prüferfordernis nicht auf eine auch nur teilweise Verlagerung des Risikos einer falschen Statik auf den Bauherrn geschlossen werden. - LG Paderborn, 21.06.2012 - 3 O 414/08
Geltendmachung von Schadensersatz gegen einen Architekten im Hinblick auf …
Als Folge ergeben sich im Fall einer fehlerhaften Statik keine Ansprüche des Bauherren gegen den Prüfstatiker nach §§ 633 f. BGB (…vgl. Locher/Koeble/Frik, HOAI, 10. Aufl. 2010, Einleitung, Rn. 357; OLG Hamm, OLGR 1992, S. 3).
- OLG Hamm, 20.10.2011 - 17 U 122/10
Zulässigkeit eines Teilurteils bei Inanspruchnahme des Architekten und des …
Es ist ferner zutreffend, dass die öffentlich-rechtlichen Normen über das Erfordernis einer einzuholenden Prüfstatik nur den Schutz der Allgemeinheit, nicht auch den Schutz des Bauherrn vor Schäden bezwecken (BGH, NJW 1980, 2578; OLG Hamm, 21. Zivilsenat, OLGR 1992, 3; vgl. ferner die vorgenannte Rechtsprechung und Literatur). - OLG Hamm, 16.05.1994 - 17 U 32/93
Haftung für Statikfehler aufgrund fehlerhafter Planungsvorlage
Es kann schon zweifelhaft sein, ob dieser Sorgfaltsverstoß gegenüber der Gewährleistungshaftung des Unternehmers überhaupt ins Gewicht fällt (verneinend OLG Hamm, OLGR 1992, 3). - LG Berlin, 15.11.2002 - 5 O 317/01
Wer trägt das Risiko eines unklaren Auftrags?
Insbesondere kann ihr nicht angelastet werden, dass Schäden jedenfalls bei Einholung der Prüfstatik hätten festgestellt werden können Denn die für die Prüfstatik maßgeblichen öffentlich rechtlichen Bestimmungen dienen lediglich dem Schutz der Allgemeinheit, nicht aber dem Bauherren vor Schäden, und außerdem hat der Beklagte durch den Abschluss des Vertrages im Verhältnis zur Klägerin in vollem Umfang das Risiko einer fehlerhaften Statik übernommen (OLG Hamm, VersR 1992, 1014 f.).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 01.10.1991 - 26 U 76/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Wann muß Gewährleistungsbürgschaft zurückgegeben werden? (IBR 1991, 538)
Papierfundstellen
- ZIP 1991, 1572
- OLG-Report Hamm 1992, 3
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 26.06.2007 - 13 U 5389/06
Anspruch auf Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach Wegfall des Sicherungszwecks …
a) Für einen Anspruch des Auftragnehmers/Sicherungsgebers auf Rückgabe an ihn selbst sprechen sich - neben dem Kammergericht Berlin, dessen überzeugender Begründung der Senat folgt (Urteil vom 21.09.2005, BauR 2006, 381) - etwa das OLG Hamm aus (ZIP 1991, 1572 = WM 1992, 640), im Schrifttum beispielsweise Vogel, BauR 2005, 218, 226, Lauer, NZBau 2003, 318 oder Ingenstau/Korbion-Joussen, VOB/B, 16. Auflage, § 17 Nr. 8 Rn. 32. - KG, 21.09.2005 - 26 U 12/05
Bauvertrag: Unwirksame Klausel zur Abnahmewirkung gegenüber Subunternehmer; …
Die insoweit auch in der Literatur (…Ingenstau/Korbion-Joussen, VOB, 15. Aufl., Rdnr. 32 zu § 17 Nr. 8 VOB/B) angezogene Entscheidung OLG Hamm (OLGR Hamm 1992, 3) betrifft lediglich die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an den Bürgen. - AG Siegburg, 15.01.2008 - 103 C 140/07
Prozesskostenübernahme nach Beilegung eines Rechtsstreites bzgl. einer …
Nach Auffassung des Gerichts konnten die Kläger als die nach dem Mietvertrag die Kaution schuldenden und zu diesem Zweck die Bankbürgschaft stellenden Schuldner darüber hinaus nach Wegfall des Sicherungszwecks auch die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an sich selbst und nicht nur an die bürgende Bank verlangen (so auch OLG Hamm, ZIP 1991, 1572, KG, Baurecht 2006, 381, OLG München, Urteil vom 26.06.07, 13 U 5389/06, zitiert in NJW-Spezial 2007, 446; a.A. OLG Celle, ZMR 2002, 813, OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 668; BGH, NJW 2004, 3553 a.E.; schließlich vermittelnd OLG Koblenz, NZ Bau 2007, 102).