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   OLG Köln, 19.08.1999 - 14 WF 117/99   

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https://dejure.org/1999,6392
OLG Köln, 19.08.1999 - 14 WF 117/99 (https://dejure.org/1999,6392)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.08.1999 - 14 WF 117/99 (https://dejure.org/1999,6392)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. August 1999 - 14 WF 117/99 (https://dejure.org/1999,6392)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1092 (Ls.)
  • OLG-Report Köln 2000, 77
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 06.11.1995 - 16 W 58/95

    Keine PKH bei Unterstützung der Partei durch Lebensgefährten

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1999 - 14 WF 117/99
    Leistungen Dritter können ggf. als Einkünfte des Hilfesuchenden zu bewerten sein (OLG Köln FamRZ 1996, 873; JurBüro 1996, 256), insbesondere, wenn Gegenleistungen durch Arbeiten oder Ähnliches erbracht werden.
  • OLG Köln, 10.11.1995 - 16 W 52/95

    Prozeßkostenhilfe bei freiwilliger Zuwendung Dritter

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1999 - 14 WF 117/99
    Leistungen Dritter können ggf. als Einkünfte des Hilfesuchenden zu bewerten sein (OLG Köln FamRZ 1996, 873; JurBüro 1996, 256), insbesondere, wenn Gegenleistungen durch Arbeiten oder Ähnliches erbracht werden.
  • OLG Bremen, 10.03.1998 - 4 WF 11/98

    Berücksichtigung des Einsatzes der Arbeitskraft und fiktiver Einkünfte bei einem

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1999 - 14 WF 117/99
    Prozeßkostenhilfe kann nicht gewährt werden, wenn der Hilfesuchende sich die erforderlichen Mittel ohne weiteres durch Arbeitseinsatz beschaffen könnte, denn die Selbsthilfe hat Vorrang vor staatlichen Leistungen (OLG Köln OLGReport 1998, 284; OLG Bremen OLGReport 1998, 388; a.A. OLG Saarbrücken OLGReport 1998, 335).
  • BGH, 16.11.2017 - IX ZA 21/17

    Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung der

    Außerdem muss dargelegt und glaubhaft gemacht werden, warum der Lebensbedarf nicht durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gedeckt werden kann (OLGR Köln 2000, 77 f; OVG Bautzen, NJW 2011, 3738 Rn. 3; OLG Brandenburg, FamRZ 2012, 1403; OVG Münster, NVwZ-RR 2015, 118; Zöller/Geimer, ZPO, 31. Aufl., § 117 Rn. 11).
  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 247/03

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Aufhebung einer zum Schein

    Wenn die Parteien schon bei der Heirat die Scheidung beabsichtigt und gewußt hätten, daß sie diese nicht würden bezahlen können, dürfe Prozeßkostenhilfe wegen Mutwillens versagt werden (OLG Hamm FamRZ 2000, 1092; OLG Koblenz FamRZ 2004, 548; OLG Naumburg FamRZ 2004, 548, 549; Zöller/Philippi ZPO 25. Aufl. § 114 Rdn. 45; Philippi FPR 2002, 479, 484; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe 3. Aufl. Rdn. 464; Johannsen/Henrich/ Thalmann Eherecht 4. Aufl. § 114 ZPO Rdn. 25; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann ZPO 63. Aufl. § 114 Rdn. 124; vgl. auch Schneider MDR 1985, 441, 442).
  • OVG Sachsen, 26.09.2011 - 3 D 130/11

    Prozesskostenhilfe, Einkommen, Zuwendungen Dritter

    Außerdem muss dargelegt und glaubhaft gemacht werden, warum der Lebensbedarf nicht durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gedeckt werden kann (OLG Köln, Beschl. v. 19. August 1999 - 14 WF 117/99 -, juris Rn. 6).
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