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   OLG Oldenburg, 15.11.2006 - 5 U 68/05   

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https://dejure.org/2006,7158
OLG Oldenburg, 15.11.2006 - 5 U 68/05 (https://dejure.org/2006,7158)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.11.2006 - 5 U 68/05 (https://dejure.org/2006,7158)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. November 2006 - 5 U 68/05 (https://dejure.org/2006,7158)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Arzthaftung: Schmerzensgeld bei Sepsis am rechten Vorfuß im Großzehenbereich nach Operation; fehlende Aufklärung über erhöhtes Infektionsrisiko wegen jahrelanger Cortisontherapie

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 BGB; § 843 BGB; § 847 BGB
    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs und Schmerzensgeldanspruchs auf Grund eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Beurteilung des Heilungsverlaufs aus ex ante-Sicht; Rechtsfolgen des Fehlens einer wirksamen Einwilligung in die ärztliche Behandlung; Sinn und Zweck ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs und Schmerzensgeldanspruchs auf Grund eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Beurteilung des Heilungsverlaufs aus ex ante-Sicht; Rechtsfolgen des Fehlens einer wirksamen Einwilligung in die ärztliche Behandlung; Sinn und Zweck ...

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie, Unzureichende praeoperative Risikoaufklärung bei Cortisonbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Oldenburg 2007, 473
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.11.2006 - 5 U 68/05
    Grundsätzlich führt die Verletzung der Aufklärungspflicht dann nicht zu einer Haftung des Arztes, wenn sich der Patient auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung zu dem Eingriff entschlossen hätte (BGH VersR 1992, S. 960, 962; VersR 1994, S. 682, 684; Steffen/Dressler, a.a.O., Rdnr. 441).

    Behauptet der Arzt, der Patient hätte sich auch bei hinreichender Aufklärung für den Eingriff entschieden, muss der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel machen, dass er, wären ihm die Risiken der Operation rechtzeitig verdeutlicht worden, vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte, wobei allerdings an die Substantiierungspflicht zur Darlegung eines solchen Konflikts keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (Bundesgerichtshof VersR 1992, S. 960, 962; VersR 1994, S. 682, 684).

    Bei der Plausibilitätsprüfung ist davon auszugehen, in welcher persönlicher Entscheidungssituation der Patient bei ordnungsgemäßer und vollständiger Aufklärung über das Für und Wider des Eingriffs gestanden hätte, ob ihn diese Aufklärung ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, ob er seine Einwilligung erteilen solle oder nicht (Bundesgerichtshof VersR 1992, S. 960, 962).

  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.11.2006 - 5 U 68/05
    Grundsätzlich führt die Verletzung der Aufklärungspflicht dann nicht zu einer Haftung des Arztes, wenn sich der Patient auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung zu dem Eingriff entschlossen hätte (BGH VersR 1992, S. 960, 962; VersR 1994, S. 682, 684; Steffen/Dressler, a.a.O., Rdnr. 441).

    Behauptet der Arzt, der Patient hätte sich auch bei hinreichender Aufklärung für den Eingriff entschieden, muss der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel machen, dass er, wären ihm die Risiken der Operation rechtzeitig verdeutlicht worden, vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte, wobei allerdings an die Substantiierungspflicht zur Darlegung eines solchen Konflikts keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (Bundesgerichtshof VersR 1992, S. 960, 962; VersR 1994, S. 682, 684).

  • OLG Köln, 13.01.1993 - 11 U 224/92

    Krankentagegeldversicherung; Summenversicherung; Schadensversicherung; Übergang;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.11.2006 - 5 U 68/05
    Denn unstreitig ist der Kläger privat krankenversichert gewesen, so dass eine Vorteilsausgleichung ausscheidet (Palandt-Heinrichs, a.a.O., Vorb v § 249 Rdnr. 132, 133; Oberlandesgericht Köln, r+s 1993, S. 242).
  • OLG Hamm, 22.03.1993 - 3 U 182/92

    Ärztliche Aufklärungspflicht; Nachweis; Ständige Durchführung von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.11.2006 - 5 U 68/05
    In gleicher Weise wird es regelmäßig ausreichen, wenn derartige Aufklärungsgespräche nach Art und Inhalt einer ständigen und ausnahmslosen Übung des Arztes entsprechen (Oberlandesgericht Hamm, VersR 1995, S. 661).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.1997 - 7 U 61/96

    Nachweis des Aufklärungsgesprächs bei fehlender Erinnerung des Arztes L

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.11.2006 - 5 U 68/05
    aa.) Der Senat verkennt nicht, dass an den dem Arzt obliegenden Beweis einer ordnungsgemäßen Aufklärung keine unbilligen oder übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen (Bundesgerichtshof NJW 1985, S. 361, 362; Oberlandesgericht Karlsruhe, NJW 1998, S. 1800).
  • BGH, 28.01.2014 - VI ZR 143/13

    Arzthaftungsprozess wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach einer

    Weder das Oberlandesgericht Brandenburg (vgl. VersR 2000, 1283, 1285; Urteil vom 12. Juli 2007 - 12 U 207/06, juris Rn. 13) noch das Oberlandesgericht Oldenburg (OLGR Oldenburg 2007, 473, 474) noch das Oberlandesgericht Koblenz (OLGR Koblenz 2004, 537, 538; VersR 2009, 1077, 1078) haben Grundsätze aufgestellt, die in Widerspruch zur Rechtsprechung des erkennenden Senats stünden.
  • OLG Hamm, 12.11.2013 - 26 U 107/11

    Infektion nach Injektion - Orthopäde haftet für unzureichende Kontrolle der

    Bereich, in dem von der Rechtsprechung, soweit ersichtlich, in vergleichbaren Fällen Schmerzensgelder ausgeurteilt werden (vergl. OLG Oldenburg, Urteil vom 15.11.2006 - 5 U 68/05 - ).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht vor einer Angiographie und Nachweis

    Es mag sein, dass in derartigen Fällen regelmäßig der Hinweis auf eine ständige Praxis und den üblichen Inhalt eines Aufklärungsgesprächs zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Aufklärung nicht genügt, insbesondere wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es auch zu Abweichungen von dieser Praxis gekommen sein kann (vgl. OLG Brandenburg, GesR 2007, 575 f., juris Tz. 13; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 398 ff., juris Tz. 32; OLGR Oldenburg 2007, 473 ff., juris Tz. 34; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., A 2274, A 2306, jeweils m.w.N.).
  • LG Magdeburg, 12.12.2007 - 9 O 1257/06
    Die Risiken brauchen dem Patienten nicht medizinisch exakt und in allen denkbaren Erscheinungsformen dargestellt werden; ein allgemeines Bild von der Schwere und Richtung des konkreten Risikospektrums genügt (BGH NJOZ 2007, 4507, 4510).
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