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   OLG Zweibrücken, 19.05.2004 - 1 U 7/02   

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https://dejure.org/2004,5402
OLG Zweibrücken, 19.05.2004 - 1 U 7/02 (https://dejure.org/2004,5402)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.05.2004 - 1 U 7/02 (https://dejure.org/2004,5402)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. Mai 2004 - 1 U 7/02 (https://dejure.org/2004,5402)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen aus der Unfallversicherung; Beweislast beim Risikoausschluss; Vorliegen einer bedingungsmäßigen notwendigen stationären Heilbehandlung; Auslegungsmaßstab bei Allgemeinen Versicherungsbedingungen

  • Judicialis

    AUB 94 § 1 III; ; AUB 94 § 1; ; AUB 94 § 2 IV; ; AUB 94 § 2 Abs. 1 (1); ; AUB 94 § 7 IV (1); ; AUB 94 § 7 IV (2); ; VVG § 180 a; ; MBKK 76 § 5 (1) d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherung: Nachweis des Versicherungsfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Zweibrücken 2004, 595
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 113/81

    Rehabilitationsmaßnahmen in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2004 - 1 U 7/02
    Käme es bei der Beurteilung der Voraussetzungen der in Rede stehenden Ausschlussklausel in der Krankenhaustagegeldversicherung im Rahmen der Unfallversicherung (vgl. § 7 IV (2) AUB 94) ebenso wie bei der Krankenhaustagegeldversicherung im Rahmen der Krankenversicherung (vgl. § 5 (1) d MBKK 76) auf die Ausgestaltung der Heilbehandlung als maßgebliches Kriterium an (vgl. für die Krankenversicherung: BGH VersR 1983, 677; VersR 1995, 1040 ; für die Unfallversicherung: OLG Hamm, Urteil vom 28. Mai 1993 - 20 U 23/93 - juris; NJW-RR 1995, 1241) spräche vorliegend viel für das Eingreifen der Ausschlussklausel.

    Im Hinblick auf den allgemeinen Sprachgebrauch (zu dessen Berücksichtigung bei der Auslegung der Versicherungsbedingungen vgl. BGH VersR 1983, 677) liegt die Annahme fern, die in § 7 IV (2) AUB 94 angeführten Sanatorien - die im Vergleich zu den weiteren Einrichtungen wie Erholungsheime und Kuranstalten von der Art der gewährten Behandlung noch am ehesten mit der Behandlung in Rehabilitationskliniken vergleichbar sein mögen (vgl. BGH VersR 1983, 677) - würden Reha-Kliniken mit umfassen.

  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2004 - 1 U 7/02
    Dabei ist ein objektiver Maßstab anzulegen; auf die Auffassung des Versicherungsnehmers oder des ihn behandelnden Arztes kommt es nicht an (BGHZ 133, 208; OLG Koblenz NVersZ 01, 269; Grimm aaO § 7 Rdnr. 54 m.w.N.).
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZR 25/03

    Privater Krankenversicherer eines zeugungsunfähigen Mannes muß die Kosten einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2004 - 1 U 7/02
    Dass die dortige medizinische Tätigkeit (primär) nicht auf die Beseitigung der Erkrankung des Klägers, sondern "lediglich" auf die Linderung der Krankheitsfolgen, nämlich u.a. auf die Befähigung des Klägers, den Auswirkungen seiner Erkrankung auf die Erwerbsfähigkeit "entgegenzuwirken oder sie zu überwinden" (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI), gerichtet war, steht der Annahme einer bedingungsgemäßen Heilbehandlung nicht entgegen (vgl. BGHZ 99, 228; Urteil vom 3. März 2004 - IV ZR 25/03 für die Krankenversicherung).
  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2004 - 1 U 7/02
    Dass die dortige medizinische Tätigkeit (primär) nicht auf die Beseitigung der Erkrankung des Klägers, sondern "lediglich" auf die Linderung der Krankheitsfolgen, nämlich u.a. auf die Befähigung des Klägers, den Auswirkungen seiner Erkrankung auf die Erwerbsfähigkeit "entgegenzuwirken oder sie zu überwinden" (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI), gerichtet war, steht der Annahme einer bedingungsgemäßen Heilbehandlung nicht entgegen (vgl. BGHZ 99, 228; Urteil vom 3. März 2004 - IV ZR 25/03 für die Krankenversicherung).
  • BGH, 08.12.1999 - IV ZR 40/99

    Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers auf Schadensersatz

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2004 - 1 U 7/02
    Somit ist aus Sicht des durchschnittlichen Versicherungsnehmers, auf dessen Verständnis es bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen entscheidend ankommt (vgl. z. B. BGH VersR 2000, 311 und 2003, 1389), nach § 7 IV (2) AUB 94 der entscheidende Grund für den Wegfall des Anspruchs auf Krankenhaustagegeld der Aufenthalt in einer bestimmten Einrichtung und nicht die Ausgestaltung der Behandlung während des Aufenthalts.
  • BGH, 17.09.2003 - IV ZR 19/03

    Begriff des rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs in der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2004 - 1 U 7/02
    Somit ist aus Sicht des durchschnittlichen Versicherungsnehmers, auf dessen Verständnis es bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen entscheidend ankommt (vgl. z. B. BGH VersR 2000, 311 und 2003, 1389), nach § 7 IV (2) AUB 94 der entscheidende Grund für den Wegfall des Anspruchs auf Krankenhaustagegeld der Aufenthalt in einer bestimmten Einrichtung und nicht die Ausgestaltung der Behandlung während des Aufenthalts.
  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 320/94

    Abgrenzung einer Krankenhaus- von einer Kur- oder Sanatoriumsbehandlung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2004 - 1 U 7/02
    Käme es bei der Beurteilung der Voraussetzungen der in Rede stehenden Ausschlussklausel in der Krankenhaustagegeldversicherung im Rahmen der Unfallversicherung (vgl. § 7 IV (2) AUB 94) ebenso wie bei der Krankenhaustagegeldversicherung im Rahmen der Krankenversicherung (vgl. § 5 (1) d MBKK 76) auf die Ausgestaltung der Heilbehandlung als maßgebliches Kriterium an (vgl. für die Krankenversicherung: BGH VersR 1983, 677; VersR 1995, 1040 ; für die Unfallversicherung: OLG Hamm, Urteil vom 28. Mai 1993 - 20 U 23/93 - juris; NJW-RR 1995, 1241) spräche vorliegend viel für das Eingreifen der Ausschlussklausel.
  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 283/02

    Begriff der psychischen Reaktion in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2004 - 1 U 7/02
    In beiden Fällen handelt es sich um Ausnahmen vom in § 1 AUB 94 zugesagten Versicherungsschutz, deren Voraussetzungen die Beklagte als diejenige zu beweisen hat, die sich auf die Ausnahme beruft (zur Beweislast beim Risikoausschluss vgl. BGH NJW 1995, 3256 zu § 10 (5) AUB 61; VersR 2002, 1135 zu § 2 Abs. 1 (1) AUB 88 und BGH NJW-RR 2003, 881 zu § 2 IV AUB 88; OLG Dresden, zitiert nach juris, in VersR 2003, 93 insoweit nicht abgedruckt; Grimm Unfallversicherung 3. Aufl. § 2 Rdnr. 5; Knapp NVersZ 2002, 1).
  • BGH, 03.07.2002 - IV ZR 205/01

    Bestimmung des Blutalkoholgehalts anhand von Leichenblut

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2004 - 1 U 7/02
    In beiden Fällen handelt es sich um Ausnahmen vom in § 1 AUB 94 zugesagten Versicherungsschutz, deren Voraussetzungen die Beklagte als diejenige zu beweisen hat, die sich auf die Ausnahme beruft (zur Beweislast beim Risikoausschluss vgl. BGH NJW 1995, 3256 zu § 10 (5) AUB 61; VersR 2002, 1135 zu § 2 Abs. 1 (1) AUB 88 und BGH NJW-RR 2003, 881 zu § 2 IV AUB 88; OLG Dresden, zitiert nach juris, in VersR 2003, 93 insoweit nicht abgedruckt; Grimm Unfallversicherung 3. Aufl. § 2 Rdnr. 5; Knapp NVersZ 2002, 1).
  • BGH, 27.09.1995 - IV ZR 283/94

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Geltendmachung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2004 - 1 U 7/02
    In beiden Fällen handelt es sich um Ausnahmen vom in § 1 AUB 94 zugesagten Versicherungsschutz, deren Voraussetzungen die Beklagte als diejenige zu beweisen hat, die sich auf die Ausnahme beruft (zur Beweislast beim Risikoausschluss vgl. BGH NJW 1995, 3256 zu § 10 (5) AUB 61; VersR 2002, 1135 zu § 2 Abs. 1 (1) AUB 88 und BGH NJW-RR 2003, 881 zu § 2 IV AUB 88; OLG Dresden, zitiert nach juris, in VersR 2003, 93 insoweit nicht abgedruckt; Grimm Unfallversicherung 3. Aufl. § 2 Rdnr. 5; Knapp NVersZ 2002, 1).
  • OLG Dresden, 07.06.2002 - 3 U 589/02

    Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG und Rechtsfolgen einer Fristversäumung:

  • OLG Hamm, 28.05.1993 - 20 U 23/93

    Ärztliche Feststellung; Invalidität; Frist

  • OLG Hamm, 13.07.1994 - 20 U 13/94

    Fist; Arzt; Unfall; Invalidität; Klage; Beweisbeschluß; Sachverständiger

  • BGH, 08.01.2020 - IV ZR 240/18

    Ausschluss des Anspruchs auf Krankenhaustagegeld auch für den Aufenthalt in einer

    Eine Unfallversicherungsbedingung, nach der Krankenhaustagegeld bei einem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten entfällt, schließt diesen Anspruch auch für den Aufenthalt in einer Rehaklinik aus (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1995, 1241 [juris Rn. 26]; Urteil vom 28. Mai 1993 - 20 U 23/93, juris Rn. 34; ebenso für die ab AUB 99 verwendete Klausel "Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung": Leverenz in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. AUB 2008 Ziff. 2.4 Rn. 20; Jacob, Unfallversicherung AUB 2014 2. Aufl. Ziff. 2.5 Rn. 4; Kloth, Private Unfallversicherung 2. Aufl. Abschn. H Rn. 21; Marlow in Veith/Gräfe/Gebert, Der Versicherungsprozess 3. Aufl. § 12 Rn. 404; a.A. OLG Zweibrücken OLGR 2004, 595, 598 [juris Rn. 34]).
  • LG Heidelberg, 04.10.2018 - 5 S 25/17

    Unfallversicherung: Anspruch auf Krankenhaustagegeld für Aufenthalt in Rehaklinik

    Während manche Oberlandesgerichte Rehabilitationsmaßnahmen den Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen im Sinne dieser Klausel gleichstellen (OLG Köln r + s 2015, 84; OLG Hamm, Urt. v. 13.07.1994 - 20 U 13/94 -, Abs.-Nr. 26; OLG Hamm, Urt. v. 28.05.1993 - 20 U 23/93 -, Abs.-Nr. 34; zustimmend Leverenz in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl. 2010, AUB Ziff 2.4 Rn. 20), lehnen das andere ab (OLGR Zweibrücken 2004, 595 [598]).

    Nicht nur hinsichtlich der Wortherkunft (sanare "heilen", rehabilitare "wieder befähigen"), sondern auch in der Verwendung kommen sich die Begriffsbedeutungen der hier aufgeführten Einrichtungen entgegen OLGR Zweibrücken 2004, 595 (598) sehr nahe.

    Bei den Versicherungsbedingungen handelt es sich um ein verbreitetes und typisches Klauselwerk, das im hier entscheidungserheblichen Punkt des Leistungsausschlusses für "Sanatorien, Erholungsheime, Kuranstalten" von den Oberlandesgerichten unterschiedlich ausgelegt wird (vgl. auch die Revisionszulassung durch OLGR Zweibrücken 2004, 595 [598]).

  • OLG Köln, 11.01.2013 - 20 U 164/12

    Begriff des unfallbedingten Krankenhausaufenthalts

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Konstellation, die dem OLG Zweibrücken (OLGR 2004, 595) zugrunde lag, denn hier ist in den Bedingungen klar geregelt, dass nur ein Aufenthalt in einem Krankenhaus den Versicherungsfall auslösen kann.
  • LG Köln, 07.07.2010 - 26 O 369/09

    Anspruch auf Krankenhaustagegeld bei einem Aufenthalt in Sanatorien,

    Entgegen der Ansicht der Klägerin, mit Verweis auf das Urteil des OLG Zweibrücken vom 19.05.2004, Az.: 1 U 7/02, liegt kein vergleichbare Situation mit der Regelung in § 7 Abs. 4 UAbs. 2 AUB 94 vor.
  • LG Köln, 09.07.2012 - 26 O 286/11

    Kostenerstattung für einen Klinikaufenthalt bei Durchführung einer medizinischen

    Die Entscheidung des OLG Zweibrücken (Urteil vom 19.05.2004, Az. 1 U 7/02), wonach die stationäre Heilbehandlung in einer Rehabilitationsklinik nicht unter die Ausschlussklausel fällt, steht der diesseits vertretenen Ansicht nicht notwendig entgegen, da sie zu § 7 AUB 94 ergangen ist.
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