Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 12.10.2006 - 16 U 21/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10434
OLG Schleswig, 12.10.2006 - 16 U 21/06 (https://dejure.org/2006,10434)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.10.2006 - 16 U 21/06 (https://dejure.org/2006,10434)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - 16 U 21/06 (https://dejure.org/2006,10434)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,10434) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung auf Schadensersatz aufgrund Leichtfertigkeit aus einem Frachtvertrag; Subjektives Erfordernis des Bewusstseins von der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts; Haftung für das Verschulden von bei der Ausführung der Beförderung tätigen Personen; Grobes ...

  • tis-gdv.de

    Keine Leichtfertigkeit, Parfüm, Leichtfertigkeit

  • rabüro.de

    Zu den Anforderungen an die Erfüllung der Voraussetzungen der Leichtfertigkeit gemäß § 435 HGB iVm Art. 29 CMR

  • Judicialis

    HGB § 435; ; CMR Art. 29

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 435; CMR Art. 29
    Leichtfertiges Handeln eines Frachtführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Schleswig 2007, 60
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LG Krefeld, 11.04.2008 - 7 O 10/07

    Handelsrecht

    Die nach dieser Vorschrift zumindest geforderte Leichtfertigkeit ist erst bei einem besonders schweren Pflichtenverstoß anzunehmen, bei dem sich der Frachtführer oder seine Leute in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen des Vertragspartners hinwegsetzen (vgl. BGHZ 158, 322 ff., m. w. N.; OLG Stuttgart VersR 2007, 859 ff.; OLGR Schleswig 2007, 60 ff.).

    Mithin muss sich der Beklagten bzw. den von ihr eingeschalteten Personen aus dem jeweils eigenen leichtfertigen Verhalten die Erkenntnis aufdrängen, es werde wahrscheinlich ein Schaden eintreten (vgl. BGHZ 158, 322 ff.; OLGR Schleswig 2007, 60 ff.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht