Rechtsprechung
| OLG München, 22.02.1995 - 18 U 4368/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StBerG § 3 Nr. 1; StGebV §§ 4, 14, 41, 42
Verfahrensgang
- LG München I - 24 O 23654/93
- OLG München, 22.02.1995 - 18 U 4368/94
Wird zitiert von ...
- LG Magdeburg, 25.09.2012 - 11 O 1037/09
Vergütungsansprüche des Wirtschaftsprüfers für die Beratungsleistung
Da der Gesetzgeber für Wirtschaftsprüfer keine Gebührenordnung vorgesehen hat, wird hieraus der Schluss gezogen, dass Steuerberater mit Mehrfachqualifikation, ebenso wie Nur-Wirtschaftsprüfer, zwar nach der StBGebV abrechnen können, wenn sie steuerberatende Tätigkeiten ausüben, dies aber nicht müssen (vgl. etwa OLG München vom 22.2.1995, 18 U 4368/94, bei Juris Rn 3 m.w.n. ; ebenso auch KG Berlin vom 14.9.2009, 22 U 204/08).Angesichts der nicht einheitlichen Rechtsprechung in dieser Frage (vgl. etwa KG Berlin vom 14.9.2009, 22 U 204/08 einerseits, OLG Düsseldorf vom 6.4.1989 - 18 O 215/88 andererseits, OLG München vom 22.2.1995, 18 U 4368/94 für den Fall des Steuerberaters mit Mehrfachqualifikation), lässt sich eine hinreichend verlässliche tatsächliche Grundlage für die Annahme, dass die Anwendung der StBGebV auf Vergütungsansprüche von Wirtschaftsprüfern allgemein üblich sei, jedenfalls der Rechtsprechung nicht entnehmen.
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Rechtsprechung
| OLG München, 07.02.1995 - 21 U 3877/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 3 O 23745/90
- OLG München, 05.06.1992 - 21 U 3877/91
- OLG München, 07.02.1995 - 21 U 3877/91
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 05.05.1995 - 13 W 30/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 12.04.2000 - 17 W 480/99
Kostenentscheidung bei nicht Weiterbetreiben des selbständigen Beweisverfahrens
Stimmt der Antragsgegner dagegen der Erledigungserklärung des Antragstellers im Sinne von § 91a ZPO zu, etwa weil er zuvor den geltend gemachten und/oder vom Sachverständigen festgestellten Baumangel jetzt anerkannt und/oder - selbst oder durch Dritte, zum Beispiel durch seinen Subunternehmer - beseitigt hat bzw. hat beseitigen lassen oder der Auftraggeber sich wegen des Baumangels im Wege der Minderung (§§ 634 BGB, 13 Nr. 6 VOB/B) oder durch Verrechnung/Aufrechnung mit einem Vorschußanspruch oder einem Schadensersatzanspruch (§§ 635 BGB, 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B) befriedigt hat und der Auftragnehmer dies akzeptiert oder die Parteien sich verglichen haben, kommt es nicht zum Verfahren nach § 494a ZPO, weil dem Antragsgegner für diesen Fall nach zwischenzeitlich gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.10.1993 - 10 W 135/93, BauR 1994, 277 = MDR 1994, 201 = OLGR 1994, 92; Beschl. v. 10.01.1995 - 22 W 62/94, BauR 1995, 877 = OLGR 1995, 217; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 13.02.1998 - 10 W 31/97, AnwBl 1999, 235; Beschl. v. 05.05.1995 - 13 W 30/95, OLGR 1995, 155; Beschl. v. 18.03.1998 - 1 W 1/98, BauR 1999, 195, 196; Beschl. v. 02.10.1998 - 22 W 54/98, OLGR 1999, 56 = BauR 1999, 435; OLG Hamburg, Beschl. v. 31.07.1997 - 9 W 16/97, OLGR 1997, 403, 404 = MDR 1998, 242; OLG Hamm, Beschl. v. 05.05.1998 - 21 W 7/98, OLGR 1998, 264; OLG Karlsruhe (Freiburg), Beschl. v. 20.05.1998 - 13 W 50/98, BauR 1998, 1278, 1279) das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 494a Abs. 1 ZPO fehlt. - OLG Dresden, 11.02.1999 - 15 W 1610/98
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach außergerichtlichem Vergleich
Es ist auch allgemeine Meinung, dass eine Kostenentscheidung zugunsten des Beweisgegners aufgrund von § 494 a Abs. 2 Satz 1 ZPO jedenfalls dann zu unterbleiben hat, wenn aufgrund Erfüllung des Hauptsacheanspruchs die beabsichtigte Klage gegenstandslos geworden ist (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1994, 201; OLG Frankfurt OLGR 1995, 155; Landgericht Osnabrück BauR 1995, 281; OLG München BauR 1997, 167;… Zöller-Herget, ZPO, 21. Aufl., § 494 a Rn. 5; Notthoff JurBüro 1998, 61; JurBüro 1996, 5 jeweils m.w.N.). - OLG Frankfurt, 28.12.2001 - 1 W 32/01
Hauptsacheklage nach selbständigem Beweisverfahren: Feststellungsklage …
Ausnahmsweise ist die Kostenfolge wegen unterlassener Hauptsacheklage nach § 494 a Abs. 2 ZPO nicht auszusprechen, wenn die beabsichtigte Klage aufgrund Erfüllung des Hauptsacheanspruchs durch den Beweisgegner gegenstandslos geworden ist (OLG Frankfurt am Main, OLGR 1995, 155;… Zöller/Herget, a.a.O. Rn. 5 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 02.10.1998 - 22 W 54/98
Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung nach Erfüllung des …
Wenn jedoch die Hauptsacheforderung durch Erfüllung nicht mehr Gegenstand einer weiteren Auseinandersetzung zwischen den Parteien ist, kommt eine Anwendung dieser Vorschrift nicht mehr in Betracht (OLG Düsseldorf Baurecht 1994, 277; OLG Frankfurt OLG-Report 1995, 155; OLG Koblenz JurBüro 1997, 319; Zöller-Herget, ZPO, 20.Auflage, Rdnr.5 zu § 494a ZPO m.w.N.).
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