Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 13.11.1995 - 9 U 6/95 |
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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ZPO § 85 Abs. 2 § 233 § 516
Berufungsfristversäumung infolge Einlegung des Rechtsmittels bei unzuständigem Gericht - Anwaltsverschulden - keine Wiedereinsetzung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.1995 - 9 U 6/95
Zwar kann eine Verletzung der prozessualen Fürsorgepflicht durch das Gericht, bei dem die Berufung fälschlicherweise eingelegt worden ist, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen (BVerfG v. 20.6.1995 - 1 BvR 166/93 -). - BGH, 09.07.1993 - V ZB 20/93
Keine Postulationsfähigkeit in der Berufungsinstanz ohne OLG-Zulassung
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.1995 - 9 U 6/95
Die Einlegung der Berufung bei dem falschen Gericht ist ein Verschulden des Rechtsanwalts, das der Wiedereinsetzung entgegensteht (BGH, NJW 1993, 2538, 2539).
- OLG Dresden, 28.01.1998 - 10 U 3495/97
Versäumung der Berufungsfrist wegen unrichtiger Adressierung der …
Es ist Sache des Anwalts, die Adressierung fristgebundener Schriftsätze eigenverantwortlich zu prüfen (Senat, Beschluß vom 30. Juli 1996 - 10 UF 238/96 - bestätigt durch BGH, Beschluß vom 2. Oktober 1996 = FamRZ 1997, 172 ; Senat, Beschluß vom 4. September 1997 - 10 UF 355/97 - OLG Brandenburg, OLGR 1996, 114).
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