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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 13.11.1995 - 9 U 6/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12090
OLG Brandenburg, 13.11.1995 - 9 U 6/95 (https://dejure.org/1995,12090)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.11.1995 - 9 U 6/95 (https://dejure.org/1995,12090)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. November 1995 - 9 U 6/95 (https://dejure.org/1995,12090)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 85 Abs. 2 § 233 § 516
    Berufungsfristversäumung infolge Einlegung des Rechtsmittels bei unzuständigem Gericht - Anwaltsverschulden - keine Wiedereinsetzung

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.1995 - 9 U 6/95
    Zwar kann eine Verletzung der prozessualen Fürsorgepflicht durch das Gericht, bei dem die Berufung fälschlicherweise eingelegt worden ist, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen (BVerfG v. 20.6.1995 - 1 BvR 166/93 -).
  • BGH, 09.07.1993 - V ZB 20/93

    Keine Postulationsfähigkeit in der Berufungsinstanz ohne OLG-Zulassung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.1995 - 9 U 6/95
    Die Einlegung der Berufung bei dem falschen Gericht ist ein Verschulden des Rechtsanwalts, das der Wiedereinsetzung entgegensteht (BGH, NJW 1993, 2538, 2539).
  • OLG Dresden, 28.01.1998 - 10 U 3495/97

    Versäumung der Berufungsfrist wegen unrichtiger Adressierung der …

    Es ist Sache des Anwalts, die Adressierung fristgebundener Schriftsätze eigenverantwortlich zu prüfen (Senat, Beschluß vom 30. Juli 1996 - 10 UF 238/96 - bestätigt durch BGH, Beschluß vom 2. Oktober 1996 = FamRZ 1997, 172 ; Senat, Beschluß vom 4. September 1997 - 10 UF 355/97 - OLG Brandenburg, OLGR 1996, 114).
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