Rechtsprechung
| OLG Hamm, 12.11.1996 - 27 U 83/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 833 § 254
Haftungsverteilung bei Kollision mit ausgebrochenen Rindern
Papierfundstellen
- VersR 1997, 1542
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Hamm, 11.12.2003 - 28 U 79/03
Schadensersatzanspruch wegen Mangelhaftigkeit eines Kaufobjekts bzw. wegen …
Rn. 29 a. Werden für eine Kaufentscheidung wesentlichen Angaben zum Zustand eines Fahrzeuges wie etwa seine Unfallfreiheit in Zeitungsanzeigen, Verkaufsschildern oder den Vertrag aufgenommen, stellen sie nach herrschender, auf eine schon sehr frühe Entscheidung des Bundesgerichtshofs (in NJW 1975, 1693) aufbauender Ansicht (vgl. KG NJW-RR 1996, 173; OLG Köln NJW-RR 1990, 758 f.; Senat in OLGR 1996, 53; OLG Braunschweig, OLGR 1995, 172 f.; OLG Köln in OLGR 1992, 289; in OLGR 1997, 108 f.; LG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1065; OLG Brandenburg in NJW-RR 1997, 428 [429]; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 505) grundsätzlich eine Zusicherung dar, falls nicht durch eine besondere Fassung klargestellt ist, dass nur fremdes Wissen weitergegeben wird oder eine reine Bezeichnung des Kaufgegenstandes erfolgen soll (vgl. insoweit OLG München NJW-RR 1986, 1181 ff.).Solche zur Anbahnung der Verhandlungen in Zeitungsanzeigen oder auf einem Verkaufsschild erfolgten Angaben über zusicherungsfähige Eigenschaften wirken nach der wohl h.M. und der ständigen Rechtsprechung des Senates ohne eine besondere Einbeziehung in den Vertragstext in den Abschluss des Kaufvertrages fort, wenn sie nicht im Rahmen der Vertragsverhandlungen ausdrücklich, klar und eindeutig widerrufen werden (vgl. Urteil des Senates in OLGR 1996, 53; OLG Braunschweig, OLGR 1995, 172; OLG Köln, OLGR 1992, 289; OLG Köln, OLGR 1997, 108 [109]); OLG Brandenburg in NJW-RR 1997, 428 [429]; Reinking/Eggert, "Der Autokauf", 7.Aufl., Rdn.1835 ).
- OLG Düsseldorf, 28.02.2000 - 1 U 131/99
Haftung wegen unzureichender Beaufsichtigung weidender Rinder
Das Oberlandesgericht Hamm (VersR 1997, 1542 ) hat -- sachverständig beraten -- festgestellt, daß eine den Sorgfaltsanforderungen genügende Sicherung eine Mindestzaunhöhe von 1 m verlange, wobei ein dreireihiger Stacheldrahtzaun genüge. - OLG Stuttgart, 13.04.1999 - 14 U 17/98
Sichere Abklärung der Lage des Kindes bei der Eingangsuntersuchung einer vor der …
Der geburtsleitende Arzt ist aber verpflichtet, die Schwangere darüber aufzuklären, daß gegen der Normalsituation ein erhöhtes Risiko für eine perinatale Schädigung des Kindes besteht und diese Gefahr bei Entbindung mittels Kaiserschnitt erheblich verringert wird (OLG Düsseldorf AHRS 5000/47 zum Fall des vorzeitigen Blasensprungs bei BEL; vgl. auch BGH v. 06.12.88 - VI ZR 132/88 = AHRS 5000/30; OLG Braunschweig AHRS 5000/16; Senat v. 10.05.90 - 14 U 56/89 = AHRS 5000/38; OLG Oldenburg OLGR 1996, 64; OLG Düsseldorf OLGR 1997, 108 jew. zur Pflicht, bei BEL über die Alternative einer Entbindung durch Sectio aufzuklären).
- LG Paderborn, 12.12.2025 - 2 O 197/25
Schadenersatz nach einer Wallfahrt: Wer bei Unfällen mit Pferden haftet
Eine Weidefläche muss, auch wenn eine absolute Ausbruchsicherheit nicht erreichbar ist, jedenfalls so beschaffen sein, dass es unter den gegebenen örtlichen Verhältnissen zu einem Ausbruch eigentlich nicht kommen kann (OLG Hamm, URt. v. 12.11.1996 - 27 U 83/96, BeckRS 1996, 11024). - KG, 27.02.2004 - 25 U 131/03
Gebrauchtwagenkauf: Schadensersatzanspruch wegen Fehlens zugesicherter …
Der Käufer darf davon ausgehen, dass eine grundlegende, sorgfältige und fachmännisch ausgeführte Überholung des Fahrzeugs vorliegt, bei der insbesondere eine vollständige Befreiung von Rost und ein Schutz vor baldigem erneuten Rostbefall erfolgt ist (OLG Köln OLGR 1997, 331 f.; s. zur Problematik von Zustandsnoten bei einem Oldtimer in einer Zeitungsanzeige: KG, 7. Zivilsenat, KGR 1993, 1; OLG Köln OLGR 1997, 108 f.; OLG Frankfurt NJW 1989, 1095; OLG Karlsruhe OLGR 2002, 247). - VG Münster, 07.08.2007 - 7 K 646/05
Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Beseitigung einer den Naturhaushalt und das …
In diesem Zusammenhang sei im Übrigen noch ergänzend auf die Rechtssprechung des Oberlandesgerichts Hamm (u.a. Urteil vom 12. November 1996 - 27 U 83/96 - ) hingewiesen, wonach eine Mindestzaunhöhe von 1 m mit dreireihigem Stacheldraht in der Rindviehhaltung als eine den Sorgfaltsanforderungen genügende Sicherung angesehen wird.
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